Hallo,
ich habe einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland gestellt. Tauschpartner alles vorhanden und läuft alles seinen Weg.
Nun wurde ich von aufnehmenden Bundesland zu einem Vorstellungsgespräch und zur ärztlichen Untersuchung eingeladen. Ich habe mir dafür Stunden abgeschrieben, um diese Termine wahrzunehmen.
Nun zu meiner Frage: da es sich ja offiziell um eine dienstliche Angelegenheit mit Tauschpartner und allem drum und dran handelt, bin ich da verpflichtet meine aufgebauten Überstunden oder Urlaubstage für den Vorstellungstermin aufzubrauchen oder kann ich das ganze als dienstliche Angelegenheit sehen wo ich meinen Dienst an dem Tag an einem anderen Ort versehe?
Habe mir vorher keine Gedanken darüber gemacht.
Meine büroleitung bzw. Vorgesetzten haben davon keine Ahnung und bewegen sich mit ihrem halb wissen am Rand.
Ich bin aus berlin.
Ist das irgendwo niedergeschrieben oder hat diesbezüglich schon mal jemand Erfahrungen gemacht?
Gruß Kenji
Vorstellungsgespräch im Rahmen einer Versetzung privatvergnügen?
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Re: Vorstellungsgespräch im Rahmen einer Versetzung privatvergnügen?
Guten Abend,
da deine Teilnahme an den vorgenannten Terminen keinem dienstlichen Bedürfnis unterliegen, bekommst du für die Wahrnehmung ebendieser keine Dienstzeit angerechnet.
Grundsätzlich hat so ein Tauschverfahren mit einigen Einbußen einherzugehen - ich kenne es aus der Verwaltungspraxis meiner Behörde z. B. so, dass aufgebauter Mehrdienst und der bestehende Urlaubsanspruch bis zum Datum der Versetzung abgegolten sein muss. Daneben entfallen Reisekosten, Trennungsentschädigung und anderweitige Leistungen, wenn dein Dienstherr der Versetzung nur unter Verzicht deinerseits auf die vorgenannten Ansprüche zustimmt.
Im Zweifel solltest du dennoch mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter für Versetzungen deiner Personalstelle nachhorchen, inwieweit die Modalitäten diesbezüglich aussehen. Die müssten dir im Normalfall Auskunft hierüber geben können.
Besten Gruß
da deine Teilnahme an den vorgenannten Terminen keinem dienstlichen Bedürfnis unterliegen, bekommst du für die Wahrnehmung ebendieser keine Dienstzeit angerechnet.
Grundsätzlich hat so ein Tauschverfahren mit einigen Einbußen einherzugehen - ich kenne es aus der Verwaltungspraxis meiner Behörde z. B. so, dass aufgebauter Mehrdienst und der bestehende Urlaubsanspruch bis zum Datum der Versetzung abgegolten sein muss. Daneben entfallen Reisekosten, Trennungsentschädigung und anderweitige Leistungen, wenn dein Dienstherr der Versetzung nur unter Verzicht deinerseits auf die vorgenannten Ansprüche zustimmt.
Im Zweifel solltest du dennoch mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter für Versetzungen deiner Personalstelle nachhorchen, inwieweit die Modalitäten diesbezüglich aussehen. Die müssten dir im Normalfall Auskunft hierüber geben können.
Besten Gruß
Re: Vorstellungsgespräch im Rahmen einer Versetzung privatvergnügen?
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Schönen Abend noch
Gruß kenji
Schönen Abend noch
Gruß kenji