Ja! Ideal ist, sie vor der Begutachtung einzureichen.
Dann wartest du den Bescheid ab und ggf. legst du Widerspruch ein.
Moderator: Moderatoren
Ja! Ideal ist, sie vor der Begutachtung einzureichen.
Dann wartest du den Bescheid ab und ggf. legst du Widerspruch ein.
https://dejure.org/gesetze/BBG/48.html
Das vermerken die Gutachter sehr gerne in ihren Gutachten, die BAnstPT folgt dem jedoch i.d.R. nicht - wobei das vermutlich auch vom Krankheitsbild abhängt.Teddybaer hat geschrieben: ↑11.11.2021 16:58 Schreiben des BAPT vier Wochen nach dem Termin:
... Die Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit bestehen weiterhin.
Eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis kommt damit aus heutiger Sicht nicht in Betracht.
Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ist eine nochmalige Überprüfung... nicht mehr vorgesehen.
Anscheinend haben die da etwas Spielraum, bei mir wurden zweieinhalb Jahre angesetzt und ich warte aktuell auf die nächste Einladung.
Torquemada hat geschrieben: ↑21.01.2021 23:03Aktivieren.....es gibt genug Tätigkeiten z.B. bei den Landkreisen...Corona....etc.blink182 hat geschrieben: ↑21.01.2021 19:03Und dann?Torquemada hat geschrieben: ↑21.01.2021 17:43 Angeblich sollen arbeitsfähige DDU-Ruheständler ermittelt werden....angeblich.
Ich bin mal so frei, ein paar Beiträge von Anfang des Jahres zu zitieren.
Wenn das deine einzige Frage ist: Es gibt seit 2009 ein entsprechendes Gesetz, das verlangt, dass Beamte in DDU regelmäßig auf ihre Dienstfähigkeit überprüft werden müssen.Manu261264 hat geschrieben: ↑08.08.2022 17:34 Habe jetzt einen Schrieb bekommen zur Untersuchung, werde dieses Jahr 58 , was um alles in der Welt soll das?