ich wurde Anfang 2020 zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen, werde 57 und es bleibt weiterhin beim Vorruhestand. Was glaubt ihr, wird es in ein paar Jahren wieder eine Einladung zur Untersuchung geben?
desenberg hat geschrieben: ↑10.03.2021 18:49
ich wurde Anfang 2020 zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen, werde 57 und es bleibt weiterhin beim Vorruhestand. Was glaubt ihr, wird es in ein paar Jahren wieder eine Einladung zur Untersuchung geben?
Andrea55 hat geschrieben: ↑11.03.2021 08:36
die Frage stellt sich mir auch. Ich wurde Ende 2020 angeschrieben und der Ruhestand wurde verlängert.
Ich wurde bisher immer regelmäßig angeschrieben. Ich rechne damit in 2022.
Werde 58.
Ihr seid doch beide nicht im Vorruhestand oder Ruhestand? Ihr müsstet doch beide weiterhin in DDU sein und dementsprechend auch die 10,8% abgezogen bekommen...was ja im Vorruhestand nicht der Fall ist.
Ich hatte im November 2020 eine Anordnung für eine Reaktivierungsuntersuchung bekommen.
War die 1. nach 2,5 Jahren DDU.
Im Anschreiben stand drin, das die BansT gesetzlich verpflichtet ist, alle 2 Jahre die Dienstunfähigkeit zu überprüfen.
Ich hatte auch schon gelesen, das die BansT aufgefordert wurde, diese Prüfungen regelmäßig durchzuführen.
Was in der Vergangenheit wohl nicht gemacht wurde.
Deshalb denke ich, das die Prüfungen nun regelmäßig durchgeführt werden.
Zumindest bei diejenigen, wo eine Verbesserung des Gesundheitszustand wahrscheinlich ist.
Habe den Bescheid noch mal hervorgeholt, dort sind folgende Angaben gemacht worden....
Begutachtung;Das positive Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert.
Das negative Gesamtleistungsbild hat sich verschlechtert,die das letzte Gutachten aus medizinischer Sicht tragenden wesentlichen Gründe haben sich verändert? ja
Der Beamte ist aus med. Sicht dienstunfähig.Der Beamte wird wahrscheinlich dauerhaft nicht seine Dienstpflichten erfüllen können.
Der empfohlenen Massnahmen wurde nachgekommen? ja
Die Genessung der Beamten.....ist unwahrscheinlich.
Es ist zu erwarten, dass die o.g. Erkrankungen und Probleme prognostisch progredient verlaufen und eine weitere Tätigkeit nicht mehr zulassen. Dienstfähigkeit im Rahmen der abstrakt -funktionellen Aufgaben besteht nicht,
Daher meine Frage ? Werde ich dann wieder zu einer Untersuchung eingeladen werden oder eher nicht?
Hallo zusammen, bin seit 2013 DDU, Jg 67.
Habe nach 5 Jahren jetzt eine Überprüfung bekommen.
Ich bin interessiert an einer Reaktivierung, da ich mich gerade trenne und die Pension + Minijob weniger ist als eine Vollzeitstelle. Außerdem brauche ich derzeit wieder eine Aufgabe. Drehe sonst Zuviel in meinem eigenen Gedankenkarussel. Ich hab das doch richtig verstanden, das ich nur 450€ dazu verdienen darf? Was passiert, wenn ich Teilzeit neben der Pension arbeite. Kann ich dann sogar noch in die Rentenversicherung einzahlen und was wird abgezogen.
Wie gesagt, bin durchaus bereit wieder arbeiten zu gehen und werde das auch so kundtun. Bei der letzten überprüfen habe ich das auch schon so formuliert aber nicht mit Nachdruck, weil ich mir unsicher war. Da hat mir der Amtsarzt deutlich zu verstehen gegeben , das er mich auf keinen Fall dienstfähig schreibt . Ich bin hin und hergerissen. Mönchsberg Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch auf einen lukrativen tollen Minijob . Den werde ich auf jeden Fall erst einmal annehmen. Was soll ich tun?
Birdseed hat geschrieben: ↑25.04.2021 08:35
Was soll ich tun?
Mehr als 450€ dazu verdienen. Ist ja erlaubt (525€) und Dir von der BAnst PT ausrechnen lassen wo deine Höchstgrenze beim Dazuverdienst ist und das dann dazu verdienen.
Selbst wenn du nur noch 1.000€ netto plus Krankenversicherung wegen Scheidung zur Zeit hast. Wo bekommst du das mit 53 Jahren? Du kannst jetzt ja noch 3 Std am Tag Pakete schieben gehen und verdienst noch mal 1.000€ dazu.
Wenn du 500km von deinen Heimatort entfernt eingesetzt werden willst, kannst du natürlich auch auf deine Reaktivierung pochen.
Die Telekom hat da freie Hand mit ihren Beamten. Ist nicht so entspannt wie bei der Bahn.
Birdseed hat geschrieben: ↑25.04.2021 08:35
Ich hab das doch richtig verstanden, das ich nur 450€ dazu verdienen darf?
Ich erhalte die Mindestversorgung und darf (grob geschätzt) brutto monatlich ca. 1.400 Euro hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechung stattfindet.
Was passiert, wenn ich Teilzeit neben der Pension arbeite. Kann ich dann sogar noch in die Rentenversicherung einzahlen und was wird abgezogen.
Ich habe eine halbe Stelle und zahle somit in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. In die gesetzliche Krankenversicherung nicht, denn ich bin nach wie vor privat krankenversichert.
Zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zahlt mein Arbeitgeber (öD) mir einen Zuschuss.
Abgezogen würde dir alles, was über deiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Diese kannst du bei deinem Versorgungscenter schriftlich erfragen.
blink182 hat geschrieben: ↑25.04.2021 10:20
Ich habe eine halbe Stelle und zahle somit in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. In die gesetzliche Krankenversicherung nicht, denn ich bin nach wie vor privat krankenversichert.
Abgezogen würde dir alles, was über deiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Diese kannst du bei deinem Versorgungscenter schriftlich erfragen.
In die Rentenversicherung zahlst du für nix ein, weil bei der Vergleichsberechnung nur Jahre anerkannt werden, die vor dem Pensionseintritt lagen. Gegen den §55 müsste ohnehin noch wegen Altersdiskriminierung geklagt werden.
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles"
AndyO hat geschrieben: ↑25.04.2021 11:54
In die Rentenversicherung zahlst du für nix ein, weil bei der Vergleichsberechnung nur Jahre anerkannt werden, die vor dem Pensionseintritt lagen.
Ich kann es ja nicht ändern. Um das zu vermeiden, müsste ich auf nen Minijob runter, und das kommt -zumindest derzeit- nicht in Frage.
update: habe letztes Jahr die Mitteilung bekommen , meine Unterlagen eingereicht und warte jetzt seit 7 (!!!) Monaten auf eine Reaktion vom BAPT bzw. Termin beim Gutachter. Genau das Richtige für Leute die unter psychischen Problemen, Angstzuständen etc. leiden
auch ich habe im Juni 2021 das Anschreiben "Überprüfung Ihrer Dienstfähigkeit; Gelegenheit zur Stellungnahme" erhalten.
Den Fragebogen habe ich nach Rücksprache mit meinem Arzt ausgefüllt und mit einem ärztlichen Attest zurückgeschickt.
Seit Februar 2013 bin ich infolge DDU (missglückte Schulter-OP und LWS/Bandscheibenvorfall) pensioniert.
Nach Ablauf von 2 Jahren wurden ich nochmals von DTAG HR Business Services in Darmstadt angeschrieben.
Mein behandelnder Arzt gab nochmals seine Einschätzung zum Gesundheitszustand ab.
Nach wenigen Wochen wurde die weitere DDU anerkannt und mir für die Zukunft alles Gute gewünscht....
Mein gesundheitlicher Zustand hat sich nicht zum Positiven verändert.
Ich gehe keiner Erwerbstätigkeit nach.
Für Mitte Oktober wurde jetzt tatsächlich eine ärztliche Untersuchung nach § 46 Abs. 7 BBG angeordnet.
Der beauftragte Arzt (Orthopäde) ist mir zufälligerweise bekannt, da eine Bekannte bei ihm in Behandlung war,
die allerdings mit seinen fachlichen Qualitäten nicht zufrieden war.
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich, falls ich mit seinem Gutachten nicht einverstanden bin?
Macht es Sinn, von meinem behandelnden Arzt noch weitere, ausführlichere Arztberichte beizubringen?