ramos96 hat geschrieben: ↑27.09.2020 20:09
Ich bin versucht mal bei der BAnstPT anzurufen und nachzuhaken wieso ein Gutachter keinerlei Einschränkungen
und Beschränkungen bezüglich der Dienstfähigkeit feststellen kann, aber zeitgleich das Krankheitsbild gar nicht bewerten kann.
Zudem seine Empfehlung welcher Gutachter/Arzt sich mein Krankheitsbild mal zur Gemüte führen möge, auch falsch ist.
Ich hatte bei der BAnstPT angerufen. Die meinten daß das Gutachten unlogisch sei.
Eben genau wegen der Tatsache keinerlei Beschränkungen für ne Dienstrückkehr zu finden, aber GLEICHZEITIG das Krankheitsbild nicht bewerten zu können.
Aus diesem Grunde bleibe ich erstmal nur für 1 Jahr in DDU, dann erfolgt eine erneute Untersuchung. Normalerweise hätten die mich ja bei dem Gutachten sofort wieder einsetzen müssen.
Von der BAnstPT wurde mir noch als (ernsthafter) Tipp mitgegeben innerhalb des nächsten Jahres zusätzlich noch ne Psychotherapie zu machen, bzw. zu einem Psychologen zu gehen. Auf dieser Schiene wäre ein Gutachter relativ machtlos und die DDU wäre im Prinzip klar...
Hallo,
ich war letzte Woche das 1.Mal zur Reaktivierungsuntersuchung bei einem Gutachter.
1. Die Sprechstundenhilfe hat mir empfohlen, einen Schwerbehinderungsantrag zu stellen.
Da ich gehbehindert bin, aufgrund schwerer Gelenkschäden in einem Fuß.
Hat das irgendwelche Vorteile für Ruhestandsbeamte?
Ich nutze keine öffentliche Verkehrsmittel, Sitzplatz nützt mir also nicht.
2. Heute bekam ich ein Anruf von der BAnst.
Mit meinen Taxi-Rechnungen waren die nicht einverstanden. (ca. 160€ für 100km)
Die Frau sagte mir, die zahlen nur (zumutbare) Fahrkosten. (Bus/Bahn)
Höhere Kosten müssten vorher genehmigt werden.
Stand im Anschreiben allerdings nichts von drin. Nur das ich die Fahrkosten einreichen kann.
Nun will sie erst einmal abwarten was im Gutachten steht.
Vielleicht zahlen sie dann die Kosten aufgrund von Kulanz.
Warum schreiben die sowas nicht in das Anschreiben rein?
Woher soll man das denn wissen?
Ich kann nur extrem kurze Wege zu Fuß gehen. Und der Busbahnhof war 400m von der Arztpraxis entfernt.
Blieb mir somit nichts anderes übrig, als ein Taxi zu nehmen.
Macht es Sinn einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?
Welche Vorteile würde das für mich haben?
Kimba hat geschrieben: ↑30.11.2020 20:49
Warum schreiben die sowas nicht in das Anschreiben rein?
Woher soll man das denn wissen?
Ich halte es für sehr gewagt, so eine Strecke mit dem Taxi zu fahren, ohne zu wissen, ob die Kosten übernommen werden.
Das sollte man immer im Vorfeld klären.
Nützt dir jetzt natürlich nix mehr, aber vielleicht als Tipp für die Zukunft.
Ich kann nur extrem kurze Wege zu Fuß gehen. Und der Busbahnhof war 400m von der Arztpraxis entfernt.
Blieb mir somit nichts anderes übrig, als ein Taxi zu nehmen.
Da hätte es ein Taxi vom Bahnhof zur Arztpraxis aber auch getan, oder?
Ich habe schon öfters versucht ein Taxi für 1,5km-Strecke zu bekommen.
Das wurde aber immer abgelehnt, weil zu kurz und deshalb unrentabel.
Von daher war die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das ich für eine 400m-Strecke ebenfalls kein Taxi bekommen werde.
Und dann hätte keine Möglichkeit gehabt, zum Gutachter zu kommen.
Weil ich eine so lange Strecke nicht gehen kann. Dann hätte ich wieder nach Hause fahren müssen.
Meiner Meinung nach, sollte in dem Anschreiben drin stehen, das höhere Fahrkosten genehmigungspflichtig sind.
Woher soll man das sonst wissen.
Als ich zum Postarzt zur Dienstunfähigkeitsfeststellung musste, musste ich auch mit Taxi hingefahren, weil der Weg vom Bahnhof zum Arzt zu Fuß für mich zu weit war.
Da wurde auch nicht bemängelt, das ich mit einem Taxi, anstatt ÖPNV gefahren bin.
Die Strecke war allerdings nur 5km weit (ca. 20€), da ich nicht weit entfernt davon wohne.
Wenn im Anschreiben drin steht, das Fahrkosten eingereicht werden können, sollte auch dabei stehen, das höhere Kosten genehmigungspflichtig sind. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich von Freunden/Verwandten 50km irgendwohin fahren lassen zu können.
Ich gehe davon aus, du gehörst aufgrund deiner Erkrankung zu s.g. Risikogruppe, dir ist es nicht zu zumutbar mit ÖPNV zu fahren in Zeiten der Corona Pandemie, so würde ich die Taxi Fahrt begründen.
Kimba hat geschrieben: ↑02.12.2020 13:12
Meiner Meinung nach, sollte in dem Anschreiben drin stehen, das höhere Fahrkosten genehmigungspflichtig sind.
Woher soll man das sonst wissen.
Ich finde das so selbstverständlich, dass ich überhaupt keine Notwendigkeit dafür sehe, es explizit im Anschreiben zu erwähnen.
Wenn im Anschreiben drin steht, das Fahrkosten eingereicht werden können, sollte auch dabei stehen, das höhere Kosten genehmigungspflichtig sind. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich von Freunden/Verwandten 50km irgendwohin fahren lassen zu können.
Nein, aber fast jeder hat die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Andere Leute haben nix am Fuß und fahren aus Bequemlichkeit mit dem Taxi zum Gutachter, wer soll das denn dann bitte bezahlen?
Vielleicht leuchtet es ein, wenn man das mal von dieser Seite aus betrachtet.
Wer aus Bequemlichkeit mit dem Taxi fährt, muss das natürlich selbst bezahlen. Das ist selbstverständlich.
Ich hab ja auch gleich geguckt, wie ich mit Bus oder Bahn dorthin komme.
Als ich nach dem Weg vom Busbahnhof zur Gutachterpraxis geschaut habe, habe ich erst gesehen, das es 400m sind.
Und so eine Strecke ist für mich unmöglich zu gehen.
Bei dem nächsten Termin, dann wohl in 2 Jahren ist Corona hoffentlich beendet, und dann kann ich zu einem Gutachter in meinem Wohnort gehen. Wenn der Weg dann wieder zu weit ist, zahle ich die Taxikosten dann eben selbst.
Du kannst die Übernahme von Taxikosten vorher beantragen.
Mit „Übernahme der Fahrtkosten“ sind i.d.R. die Kosten gemeint, die auch bei Dienstreisen erstattet werden, alles darüber hinaus sollte man absichern.
Taxen haben im übrigen eine Beförderungspflicht, insofern ist es nicht korrekt, wenn Strecken von 1,5km oder 400m wegen Rentabilität abgelehnt werden. Beim Zentralruf einen Wagen zum z.Bsp. Busbahnhof bestellen, du gibst dabei nicht das Ziel an. (Besseres Trinkgeld bei wenig lukrativer Fahrt finde ich selbstverständlich, wenn eigene finanzielle Lage kein Desaster ist.)