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Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 23. Apr 2019, 18:55
von sw1002
Hallo zusammen,
ich bin Beamter A14 in Leitungsfunktion bei einer Bundesbehörde die Dienstpostenbewertung führt. A13/14 sind von A15 getrennt. Ich strebe eine Bewerbung auf eine mit A15 dotierte Leitungsfunktion an. Ab wann steht mir die höhere Entgeldgruppe zu? Ab übernahme der Aufgabe oder nach einer Erprobungszeit bei der nach 6 Monaten der Dienstposten übertragen wird?
Re: Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 23. Apr 2019, 21:14
von BMI_Oberbehörde
Die Aufgabe übernimmst du sofort.
Da du Beamter bist steht dir überhaupt keine Entgeltgruppe zu.
Eine Beförderung erfolgt im Rahmen der Bestenauslese und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen.
Re: Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 23. Apr 2019, 22:43
von sw1002
Ich habe mich vielleicht nicht korrekt ausgedrückt. Ich bewerbe mich auf eie Planstelle A15 von der A14 aus. Nach positiver Zusage übernehme ich die Aufgabe - die Frage ist, wann erfolgt die Beförderung auf die A15 in der Regel? direkt nach der Aufgabenübernahme oder erst nach einer Probezeit? Und bekomme ich dann bis zur Beförderung nur meine A14 er Besoldung oder eine Ausgleichszulage o.ä.?
Re: Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 23. Apr 2019, 23:23
von Casiopeia1981
Schwierig zu sagen...
Beamtenrechtlich möglich wäre, ohne weitere Details zu kennen, eine Beförderung nach einer Erprobungszeit von 6 Monaten. Dieses setzt aber auch voraus, dass du dich auf dem Dienstposten bewährst, eine entsprechende Planstelle frei ist und in kürzester Zeit eine Beförderung vollzogen wird.
Ich kenne Dienststellen, wo die Referatsleiter trotz ausreichender Planstellen und nachgewiesener Eignung 2-3 Jahre warten müssen.
Re: Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 23. Apr 2019, 23:26
von Casiopeia1981
Es gibt frühestens mit der Beförderung mehr Geld. Im Tarifrecht ist das anders - wir Beamten werden ja auch nicht für unsere Arbeit entlohnt, sondern für unsere Treue und Loyalität zum Dienstherrn und entsprechend unseres statusrechtlichen Amtes. Da die Dienstpostenübertragung noch nicht mit der Änderung des statusrechtlchen Amtes einhergeht, geht man erstmal leer aus.
Re: Wann Besoldung nach höherwertigem Dienstposten nach erfolgreicher Bewerbung
Verfasst: 24. Apr 2019, 16:14
von BMI_Oberbehörde
sw1002 hat geschrieben: ↑23. Apr 2019, 22:43
Ich habe mich vielleicht nicht korrekt ausgedrückt. Ich bewerbe mich auf eie Planstelle A15 von der A14 aus. Nach positiver Zusage übernehme ich die Aufgabe - die Frage ist, wann erfolgt die Beförderung auf die A15 in der Regel? direkt nach der Aufgabenübernahme oder erst nach einer Probezeit? Und bekomme ich dann bis zur Beförderung nur meine A14 er Besoldung oder eine Ausgleichszulage o.ä.?
Dann schaue wieder in den Beitrag von mir, da steht die Antwort bereits drin.
Eine automatische Beförderung gibt es nicht, sondern lediglich die Beförderung im Rahmen der Bestenauslese