Amtsarztuntersuchung Fragen
Verfasst: 14. Apr 2019, 11:17
Hallo zusammen !
Verfolge das Board schon seit längerem, bis dato immer nur als Zuleser.
Momentan bin ich selber betroffen und hoffe auf Hilfe.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich bin Lebzeitbeamter und bin seit 6 Monaten wegen Hüftproblemen krankgeschrieben. OP sollte erst gemacht werden, wenn alle anderen alternativen Methoden keine Besserung bringen.
Mittlerweile hat sich der Dienstherr bei mir gemeldet und will mich zum AA schicken, obwohl von mir und meinem Arzt die Wiedereingliederung für nächsten Monat geplant war. Dennoch besteht Dienstherr auf Vorstellung beim AA.
Weiterhin verlangt der Dienstherr von mir, dass ich während meiner Krankschreibung bei meiner Behörde vorstellig werden sollte zwecks einem Gespräch.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich während meiner Krankschreibung verpflichtet bin, seiner Aufforderung zum Gespräch nachzukommen habe.
Weiter dachte ich bis dato immer, dass ein AA die momentane Krankheit dem Dienstherr bestätigen soll. Dem ist aber nach meiner Recherche nicht so, vielmehr soll die weitere Dienstfähikeit festgestellt werden. (weil in den letzten 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst)
Fragen währen jetzt folgende:
1. Bin ich verpflichtet, während meiner Krankschreibung zur Behörde zum Gespräch zu erscheinen ?
2. Stellt der Amtsarzt nur die weitere Verfügbarkeit des Beamten fest, oder was genau soll er dem Dienstherr mitteilen ?
3.Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt mit der Wiedereingliederung beginne, diese aber abbrechen muss, da ich wieder strake Schmerzen bekomme ? Beginnt dann wieder die 6 Monatsfrist (3 Monate kein Dienst) und ich muss dann wieder zum AA ?
Bei einer OP mit anschließender Reha teilte mir mein behandelnder Arzt beriets mit, dass dies länger als 6 Monate dauern wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung !
Verfolge das Board schon seit längerem, bis dato immer nur als Zuleser.
Momentan bin ich selber betroffen und hoffe auf Hilfe.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich bin Lebzeitbeamter und bin seit 6 Monaten wegen Hüftproblemen krankgeschrieben. OP sollte erst gemacht werden, wenn alle anderen alternativen Methoden keine Besserung bringen.
Mittlerweile hat sich der Dienstherr bei mir gemeldet und will mich zum AA schicken, obwohl von mir und meinem Arzt die Wiedereingliederung für nächsten Monat geplant war. Dennoch besteht Dienstherr auf Vorstellung beim AA.
Weiterhin verlangt der Dienstherr von mir, dass ich während meiner Krankschreibung bei meiner Behörde vorstellig werden sollte zwecks einem Gespräch.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich während meiner Krankschreibung verpflichtet bin, seiner Aufforderung zum Gespräch nachzukommen habe.
Weiter dachte ich bis dato immer, dass ein AA die momentane Krankheit dem Dienstherr bestätigen soll. Dem ist aber nach meiner Recherche nicht so, vielmehr soll die weitere Dienstfähikeit festgestellt werden. (weil in den letzten 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst)
Fragen währen jetzt folgende:
1. Bin ich verpflichtet, während meiner Krankschreibung zur Behörde zum Gespräch zu erscheinen ?
2. Stellt der Amtsarzt nur die weitere Verfügbarkeit des Beamten fest, oder was genau soll er dem Dienstherr mitteilen ?
3.Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt mit der Wiedereingliederung beginne, diese aber abbrechen muss, da ich wieder strake Schmerzen bekomme ? Beginnt dann wieder die 6 Monatsfrist (3 Monate kein Dienst) und ich muss dann wieder zum AA ?
Bei einer OP mit anschließender Reha teilte mir mein behandelnder Arzt beriets mit, dass dies länger als 6 Monate dauern wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung !