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Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 3. Apr 2019, 17:20
von Yanna77
Hallo liebe Kollegen,

ich bin neu hier und habe eine Frage. Zuvor habe ich schon viele Beiträge dieses Forums gelesen, aber keine passende Antwort gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Muss man auch die Erfahrungsstufe 2 Jahre bezogen haben, damit sie beim Ruhegehalt zählt? Was passiert anderenfalls, zählt dann der Durchschnitt der letzten 2 Jahre?

Für Eure Antwort (en) bedanke ich mich schon einmal vorab!

LG, Yanna

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 3. Apr 2019, 18:02
von Gerda Schwäbel
Um welches Bundesland geht es denn?

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 3. Apr 2019, 21:24
von Yanna77
Hallo Gerda,

ich komme aus MV.

Gruß Yanna

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 3. Apr 2019, 22:56
von Gerda Schwäbel
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sind in § 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V) geregelt. Danach ist das Grundgehalt grundsätzlich so ruhegehaltsfähig, wie es zuletzt zugestanden hat. Hinsichtlich der Stufe gibt es dabei auch keine Ausnahme wie hinsichtlich der Besoldungsgruppe.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 4. Apr 2019, 06:08
von Yanna77
Danke Gerda!

Wenn man infolge Krankheit vorzeitig in den Ruhestand muss, muss man die Besoldung nach der Beförderung 2 Jahre bezogen haben. Und wenn man vor einem Jahr die nächste Erfahrungsstufe erhalten hat, ist diese noch nicht ruhegehaltsfähig. Also wird dann die vorherige Stufe aus dem Beförderungsamt genommen?

So verstehe ich die Vorschrift. Oder mache ich einen Denkfehler?

Gruß Yanna

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 4. Apr 2019, 15:41
von Gerda Schwäbel
Yanna77 hat geschrieben: 4. Apr 2019, 06:08 Wenn man infolge Krankheit vorzeitig in den Ruhestand muss, muss man die Besoldung nach der Beförderung 2 Jahre bezogen haben.
Das ist grundsätzlich richtig.
Yanna77 hat geschrieben: 4. Apr 2019, 06:08 Und wenn man vor einem Jahr die nächste Erfahrungsstufe erhalten hat, ist diese noch nicht ruhegehaltsfähig. Also wird dann die vorherige Stufe aus dem Beförderungsamt genommen?
Nein, das ist nicht richtig.
Yanna77 hat geschrieben: 4. Apr 2019, 06:08 So verstehe ich die Vorschrift. Oder mache ich einen Denkfehler?
Wenn Sie z. B. 12 Monate nach der Beförderung in den Ruhestand versetzt werden, dann richtet sich
- die Besoldungsgruppe nach den Verhältnissen vor der Beförderung und
- die Stufe nach den Verhältnissen im letzten Monat des aktiven Dienstes.
Beruht die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall, dann ist die Stufe zu berücksichtigen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze hätte erreicht werden können.

Re: Ruhestand und Erfahrungsstufe

Verfasst: 4. Apr 2019, 16:41
von Yanna77
Vielen Dank, Gerda, für Deine/Ihre Erläuterung!!!

VG Yanna