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Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 2. Apr 2019, 15:26
von Torquemada
Slupy hat geschrieben: 2. Apr 2019, 15:15
Es geht mir hierbei um den Versicherungsschutz den ich für einen kurzen Zeitraum bräuchte - da ich sonst nicht krankenversichert wäre.
Warum wärest du da nicht krankenversichert? Bist du doch immer, oder?

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 2. Apr 2019, 16:00
von Ruheständler
Slupy hat geschrieben: 2. Apr 2019, 15:15 Es geht mir hierbei um den Versicherungsschutz den ich für einen kurzen Zeitraum bräuchte - da ich sonst nicht krankenversichert wäre.
Hat da jemand Tipps/Erfahrungen?
Hallo,bei mir war es damals zu Angestelltenzeiten,also als gesetzlich Versicherter so geregelt,für die Betreuung meiner damals kleinen Kinder zu Hause (wegen Aufenthalt der Mutter im Krankenhaus) ist die Mitteilung für den unbezahlten Urlaub vor dem Krankenhausaufenthalt meiner Ehefrau der Krankenkasse anzuzeigen,weil sonst wären ich und meine Kinder für diese Zeit nicht krankenversichert gewesen.Wie der Sachverhalt heute als Beamter mit der Beihilfe und der PKV geregelt ist musst Du Dir vorher bestätigen lassen um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein.
Gruß vom Ruheständler

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 08:55
von Frau M.
Schauen Sie in den Beihilfeparagraphen des BBG. Da müsste drin stehen, dass man nur Anspruch auf Beihilfe hat, sofern man Anspruch auf Besoldung hat. Und Anspruch auf Besoldung hat man nicht in einem Urlaub ohne Dienstbezüge.

Daher nützt Ihnen diese Überlegung nichts. KK ansprechen, dass sie sich für 14 Tage zu 100% versichern wollen.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 09:12
von Gerda Schwäbel
Slupy hat geschrieben: 2. Apr 2019, 15:46 Da ich das bestehende Arbeitsverhältnis kündige und ein neues beginne - wäre ich für diesen Zwischenzeitraum nicht mehr beihilfeberechtigt.
z.B. 31.07. endet das Arbeitsverhältnis -> 12.08. beginnt erst das neue Arbeitsverhältnis (somit wäre ich theoretisch kein Beamter=> nicht beihilfeberechtigt).
Wieso beantragen Sie die Entlassung nicht mit Ablauf des 11. August? So wie Sie es geplant haben, sind Sie nicht nur "theoretisch" vorübergehend kein Beamter, sondern ganz real. (Die Begriffe "kündigen" und "Arbeitsverhältnis" sollten Sie in Ihrer Sachverhaltsschilderung weglassen, die haben da nix verloren.)

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 09:19
von Torquemada
Da sollte der TS etwas präziser formulieren....

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 16:42
von Skedee Wedee
Bist Du Beamter oder Tarifbeschäftigter? Als Beamter hast Du doch eine Versetzungsverfügung, der vorher die aufnehmende Dienststelle zugestimmt hat.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 16:52
von Gerda Schwäbel
Skedee Wedee hat geschrieben: 3. Apr 2019, 16:42 Als Beamter hast Du doch eine Versetzungsverfügung, der vorher die aufnehmende Dienststelle zugestimmt hat.
Das muss nicht so sein! Hier geht es doch um einen Bundesbeamten (Beamter auf Probe), der im Landesdienst einen Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) beginnen möchte. Da hat niemand Interesse an einer Versetzung.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 16:59
von Skedee Wedee
Bin ich blind oder woher habt ihr die Infos? Sollte ich es übersehen haben, entschuldige ich mich, da es dann natürlich keine Versetzungsverfügung gibt. :oops:

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 17:05
von Gerda Schwäbel
Ich habe mir auch die anderen Beiträge von Slupy durchgelesen. Ist manchmal ganz sinnvoll, aber eigentlich sollte man Leute, die so sehr mit Informationen geizen konsequent ignorieren.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 18:11
von Gerda Schwäbel
Ja klar sind Sie damit gemeint! Angefangen haben Sie mit "Behördenwechsel", dann war es eine "Kündigung" und im dritten Anlauf gab es dann die Erklärung "da ich aus das Beamtentum (Bund) verlasse und dann ein Studium als Beamter (Land) wieder beginne". Das kostet den Helfern unnötig Zeit und Hirnschmalz.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2019, 19:06
von Torquemada
Gerda Schwäbel hat geschrieben: 3. Apr 2019, 18:11 Ja klar sind Sie damit gemeint! Angefangen haben Sie mit "Behördenwechsel", dann war es eine "Kündigung" und im dritten Anlauf gab es dann die Erklärung "da ich aus das Beamtentum (Bund) verlasse und dann ein Studium als Beamter (Land) wieder beginne". Das kostet den Helfern unnötig Zeit und Hirnschmalz.
Richtig !!! Da hätte man sich viel sparen können...PKV kontaktieren...Sache klarmachen...

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 4. Apr 2019, 12:44
von Torquemada
ManneBronn hat geschrieben: 4. Apr 2019, 09:10 Guten Morgen,

nachdem alle Fragen beantwortet sind, ist man zum Schluss ein wenig unfreundlich - finde ich nicht so gut.
Wen meinst du mit "man" ? Der TS hat alle seine Beiträge gelöscht.

Re: Unbezahlter Urlaub?

Verfasst: 4. Apr 2019, 13:37
von Torquemada
ManneBronn hat geschrieben: 4. Apr 2019, 13:34 Hallo,

kann man nach einer gewissen Zeit seine eigenen Beiträge selber löschen ?
Tja...Slupy gibt es nicht mehr....da sind leider forumstechnisch die Beiträg weg. Nicht toll.