Fragen zum Dienstrechtneuordnungsgesetz DNeuG
Verfasst: 5. Jan 2009, 22:53
Hallo in die Runde,
ich habe zwei Fragen das DNeuG betreffend.
1. Was passiert mit der Verbeamtung auf Lebenszeit bei "Altfällen"
Nach neuem Recht entfällt das 27. Lebensjahr als Altersgrenze für die Ernennung und BaL ist nach Bestehen der 3 Jahre Probezeit bereits möglich.
Was geschieht nun mit den "Altfällen", d.h. Beamte in Anstellung, die die Probezeit (2,5 Jahre altes Recht) längst bestanden haben, aber nach altem Recht weiterhin "Beamte auf Probe" sind bis zum 27. Lebensjahr. Werden diese nun ebenfalls ad hoc "vorzeitig" im Januar mit der Lebenszeit versehen oder müssen diese noch den 27. Geb. abwarten nach altem Recht?
Beispiel
Verwaltungsoberinspektor in Anstellung 04.04.1982 (26 Jahre, Probezeit bestanden) geboren würde nach altem Recht im April 2009 auf Lebenszeit ernannt werden. Wird die Ernennung auf Lebenszeit nun vorgezogen mit In Kraft Treten des DNeuG z. B. zum Januar 2009?
2. Welche Bezüge werden bei der Überleitung zugrunde gelegt?
Die Umstellung auf die neue Besoldungstabelle findet bekanntlich zum 01.07.09 statt. Welche Bezüge werden nun bei der Überleitung zugrunde gelegt, die Bezüge des Vormonates Juni 2009 oder die am 01.01.09 (d.h. bzw. bei in Kraft treten DNeuG) maßgeblichen?
Ich stelle die Frage deshalb, da auch hier klare Benachteiligungen entstehen, sofern die Bezüge vom Januar zugrunde gelegt würden und sich zwischen Januar und Juli Lebensaltersstufenwechsel nach altem Recht ergeben.
Rechenbeispiel
Verwaltungsoberinspektor A10 Stufe 3 am 01.01.09
2317,12 Grundgehalt
+ 75,49 Stellenzulage
+ 59,82 Anteil Jahressonderzahlung
= 2452,43 brutto
-> Überleitung neu ab 01.07.09 in neue Stufe 2 A10 mit 2470,- Euro brutto.
Soweit so gut.
Nun wird der Beamte nach altem Recht ab April 09 die Stufe 4 A10 erhalten.
2431,00 Grundgehalt
+ 75,49 Stellenzulage
+ 62,66 Anteil Jahressonderzahlung
= 2569,15 brutto
-> Überleitung neu ab 01.07.09 in neue Stufe 3 A10 mit 2619,- brutto.
Wenn nun die Bezüge von Januar 2009 bei der Überleitung zugrunde gelegt würden, dann würde die im April erworbene Lebensaltersstufe 4 verpuffen und man sich in Stufe 2 der neuen Tabelle mit 2470,- wieder finden???
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Zugrunde gelegt habe ich die Präsentation des BMI:
Link-klick-mich
Gruß
thenotic82
ich habe zwei Fragen das DNeuG betreffend.
1. Was passiert mit der Verbeamtung auf Lebenszeit bei "Altfällen"
Nach neuem Recht entfällt das 27. Lebensjahr als Altersgrenze für die Ernennung und BaL ist nach Bestehen der 3 Jahre Probezeit bereits möglich.
Was geschieht nun mit den "Altfällen", d.h. Beamte in Anstellung, die die Probezeit (2,5 Jahre altes Recht) längst bestanden haben, aber nach altem Recht weiterhin "Beamte auf Probe" sind bis zum 27. Lebensjahr. Werden diese nun ebenfalls ad hoc "vorzeitig" im Januar mit der Lebenszeit versehen oder müssen diese noch den 27. Geb. abwarten nach altem Recht?
Beispiel
Verwaltungsoberinspektor in Anstellung 04.04.1982 (26 Jahre, Probezeit bestanden) geboren würde nach altem Recht im April 2009 auf Lebenszeit ernannt werden. Wird die Ernennung auf Lebenszeit nun vorgezogen mit In Kraft Treten des DNeuG z. B. zum Januar 2009?
2. Welche Bezüge werden bei der Überleitung zugrunde gelegt?
Die Umstellung auf die neue Besoldungstabelle findet bekanntlich zum 01.07.09 statt. Welche Bezüge werden nun bei der Überleitung zugrunde gelegt, die Bezüge des Vormonates Juni 2009 oder die am 01.01.09 (d.h. bzw. bei in Kraft treten DNeuG) maßgeblichen?
Ich stelle die Frage deshalb, da auch hier klare Benachteiligungen entstehen, sofern die Bezüge vom Januar zugrunde gelegt würden und sich zwischen Januar und Juli Lebensaltersstufenwechsel nach altem Recht ergeben.
Rechenbeispiel
Verwaltungsoberinspektor A10 Stufe 3 am 01.01.09
2317,12 Grundgehalt
+ 75,49 Stellenzulage
+ 59,82 Anteil Jahressonderzahlung
= 2452,43 brutto
-> Überleitung neu ab 01.07.09 in neue Stufe 2 A10 mit 2470,- Euro brutto.
Soweit so gut.
Nun wird der Beamte nach altem Recht ab April 09 die Stufe 4 A10 erhalten.
2431,00 Grundgehalt
+ 75,49 Stellenzulage
+ 62,66 Anteil Jahressonderzahlung
= 2569,15 brutto
-> Überleitung neu ab 01.07.09 in neue Stufe 3 A10 mit 2619,- brutto.
Wenn nun die Bezüge von Januar 2009 bei der Überleitung zugrunde gelegt würden, dann würde die im April erworbene Lebensaltersstufe 4 verpuffen und man sich in Stufe 2 der neuen Tabelle mit 2470,- wieder finden???
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Zugrunde gelegt habe ich die Präsentation des BMI:
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Gruß
thenotic82