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Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 29. Mär 2019, 11:24
von Postlerin
Und schon Antrag auf Schwerbehinderung ausgefüllt? Schlaganfall mit minimalen Folgen fürs Gehirn sind schon 30-50 GdE. Was du da Schreiber,
klingt nach mehr Auswirkungen als minimal.

Würde ich als erstes angehen und die Beantragung gleich den Arbeitgeber mitteilen, weil Schutzfunktion ab Antragsstellung. Also einfach so mal in Pension schicken, ist dann nicht mehr. Zumal dir ein höherer GdE nicht nur ein paar Urlaubstage mehr sondern auch einen geringen steuerlichen Vorteil bringt.

Was die Abläufe abgeht, die sind hier schon öfters durch gekaut worden. Einfach mal.hier durchsuchen, dreht sich ja fast alles um Pensionierung ...

Rückholquote gibt es nur auf dem Papier. Post ist daran nicht wirklich interessiert. Zwar findet bei vielen nach 2 Jahren eine Nachuntersuchung statt, aber ich kenne niemanden, der wieder aktiv in den Dienst geschoben wurde.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 08:11
von bahnbiajotta
Aber wenn da steht voll Dienstfähig kannst du auch einen Anwalt beauftragen, der gegen die Zuruhesetzung vorgeht.
Du hast Einschränkungen, mehr nicht.

Ist aber die Frage ob du das auch willst.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 12:10
von AndyO
bahnbiajotta hat geschrieben: 24. Apr 2019, 08:11 Aber wenn da steht voll Dienstfähig kannst du auch einen Anwalt beauftragen, der gegen die Zuruhesetzung vorgeht.
Du hast Einschränkungen, mehr nicht.
Und die DTAG ist der ungekrönte Meister im Ignorieren dieser Einschränkungen...

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 12:30
von Torquemada
AndyO hat geschrieben: 24. Apr 2019, 12:10
bahnbiajotta hat geschrieben: 24. Apr 2019, 08:11 Aber wenn da steht voll Dienstfähig kannst du auch einen Anwalt beauftragen, der gegen die Zuruhesetzung vorgeht.
Du hast Einschränkungen, mehr nicht.
Und die DTAG ist der ungekrönte Meister im Ignorieren dieser Einschränkungen...
Ich dachte er/sie/es sei bei der Post.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 14:12
von Siggi09
PeterPaulandMary hat geschrieben: 23. Apr 2019, 16:02 Hallo. Heute kam ein Schreiben mit Ankündigung, das die Versetzung in den Ruhestand zum Ende Mai geplant sei. Das Gutachten lautete voll dienstfähig aber mit Einschränkungen.
Bin verwirrt. Wie kann jemand wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn dieser voll dienstfähig ist?

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 14:29
von zeerookah
PeterPaulandMary hat geschrieben: 23. Apr 2019, 16:02 Das Gutachten lautete voll dienstfähig aber mit Einschränkungen. Kein Schichtdienst, kein Zeitdruck , keine Anforderungen an die Konzentration. Kein Strassenverkehr, Arbeit nur in geschlossenen Räumen möglich.
Das ist doch genau das richtige Gutachten. Da kann die Post, auf eventueller Nachfrage sagen, solche Arbeitsplätze haben wir nicht :idea:
(Liest sich ja auch eher nach "betreutes Wohnen") :lol:
Und wenn der Betreffende auch keinen Einspruch erhebt dann geht er erst mal für 2 Jahre in den vorläufigen Ruhestand.
In der "Hoffnung" das sich sein Gesundheitszustand in 2 Jahren gebessert hat. Auf Grund des fortschreitenden Alters wird der Gesundheitszustand leider nicht besser. Und das Ganze muß noch mal um 2 Jahre verlängert werden oder man kommt zu den Schluß das wird nicht mehr besser (welche Gesundheit wird das im Alter schon) und wandelt es in endgültige DDU.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 15:40
von zeerookah
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 15:13 Welche Tätigkeiten schlagt ihr den bei den Einschränkungen vor? Homeoffice und alle Minute mal ne Taste am Computer drücken?
Das könnte man dann auch 'Totmannschalter' nennen :lol:

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 15:51
von zeerookah
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 15:12 Einen „vorläufigen“ Ruhestand gibt es immer noch nicht. Und eine Zurruhesetzung muß auch nicht nach 2 Jahren „verlängert“ werden. Ggf. wird alle 2 Jahre geprüft, ob sich der Gesundheitszustand soweit verbessert hat, dass eine Reaktivierung in ein aktives Beamtenverhältnis in Frage kommt. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt der Beamte im Ruhestand, ohne irgendeinen beamtenrechtlichen Bescheid.
Mit 'vorläufig & verlängert' liest sich aber für eine eventuelle Öffentlichkeit besser.
Manche würden wohl innerlich am Rad drehen wenn ihnen wirklich bewußt wäre das sie bis 67 arbeiten sollen und in den goldenen Zeiten war bei der Telekom mit 55 Schluß und bei der Bundeswehr gab es wohl teilweise schon ab 50 den Heimatschuß :arrow:

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 18:49
von Ruheständler
zeerookah hat geschrieben: 24. Apr 2019, 15:51 ...und bei der Bundeswehr gab es wohl teilweise schon ab 50 den Heimatschuß :arrow:
stimmt ,aber das konnte man noch toppen, ich kannte einen Hauptbootsmann der mit 48 die Biege gemacht hat ( in Kombination mit einer Dienststellenauflösung)allerdings galt diese Regelung nur für Soldaten,weil diese ja unser Vaterland so tapfer verteidigt haben.. :roll:
Gruß vom Ruheständler

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 19:25
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 15:13
Siggi09 hat geschrieben: 24. Apr 2019, 14:12
PeterPaulandMary hat geschrieben: 23. Apr 2019, 16:02 Hallo. Heute kam ein Schreiben mit Ankündigung, das die Versetzung in den Ruhestand zum Ende Mai geplant sei. Das Gutachten lautete voll dienstfähig aber mit Einschränkungen.
Bin verwirrt. Wie kann jemand wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn dieser voll dienstfähig ist?
Mit den genannten Einschränkungen ist auch niemand voll dienstfähig.
Das "voll" war aber auch nicht von mir. Letztendlich ist aber dienstfähig = dienstfähig (wenn auch mit Einschränkungen). Das dürfte den DH aber nicht über das Gesetz stellen und ihm erlauben den Beamten zu "sozialisieren" (in das Sozialsystem, hier DDU, abzuschieben). Dann muss er halt sehen, wie er ihn für sich gewinnbringend einsetzt ... sonst *Finger heb* möchte ich auch ... (dienstfähig) ... verruhestandet werden :mrgreen:
(Im YAM unter "Ausstieg" leider keine Option).

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 19:47
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:42 Diese Diskussion haben wir doch hier im Forum auch schon 1000 mal bis zum Erbrechen geführt, oder?
Bzgl. dieses Details? Hmm, kann sein. Dachte es gibt DDU nur für die, die auch "amtlich" als dienstunfähig erklärt werden (ob sie es wirklich sind, sei mal dahingestellt). Hier ist aber jemand dienstfähig! Das ist doch der Unterschied zum Bisherigen, oder?

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 20:39
von zeerookah
Siggi09 hat geschrieben: 24. Apr 2019, 19:47 Bzgl. dieses Details? Hmm, kann sein. Dachte es gibt DDU nur für die, die auch "amtlich" als dienstunfähig erklärt werden (ob sie es wirklich sind, sei mal dahingestellt). Hier ist aber jemand dienstfähig! Das ist doch der Unterschied zum Bisherigen, oder?
Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Wer in DDU will muß nur sich von einen Arzt ein paar Monate krank schreiben lassen. Dann leitet die 'Telepost' den Rest von allein ein. Der Beamte gibt dabei nur zu verstehen das man keinen Widerspruch gegen das Verfahren einleitet.
Die 1.Krankmeldung ist am besten gleich über 4 Wochen damit die Personaler sich vorstellen können worauf es hinaus laufen kann.
Außer beim Netzausbau sollte das klappen. Du musst nur durch mehrmonatiges Krank sein den ersten Schritt tun.
So ähnlich ist es bei dem Threadersteller. Die Post sagt solche Arbeitsplätze haben wir nicht und leitet DDU ein. Wenn da kein Widerspruch von dem Beamten kommt dann muß er nur zu Hause sitzen und warten bis die Urkunde da ist. Dann war es das. Wenn die Pensionsberechnung noch nicht durch ist gibt es erstmal 60% oder auch voll weiter.
Solange der betroffene Beamte keinen Widerspruch einlegt geht alles seinen sozialistischen Gang und er landet zu Hause.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 21:30
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: 24. Apr 2019, 20:39 Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Wer in DDU will muß nur sich von einen Arzt ein paar Monate krank schreiben lassen.
Darum geht es nicht. In der Folge muss auch die Dienstunfähigkeit 'stehen'. Tut sie es nicht, kann nicht zur Ruhe gesetzt werden. Hier müsste also, selbst wenn T und Bea sich einig sind, die BNetzA sagen: Nee nee, so geht das aber nicht! Zumindest so lange wie kein Arzt die Dienstunfähigkeit feststellt.

Aber lassen wir es. Nur wenn es so geht wie beschrieben, kann man sich den Zinnober mit der monatelangen Krankschreibung auch schenken.

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 23:03
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 21:36 Ich frage mich, was die BNetzA (Bundesnetzagentur) mit Zurruhesetzungen zu tun hat?
Freud'scher Fehler ... BAnst PT natürlich.
Asche auf mein Haupt, ... wie viele Rosenkränze muss man beten, um es verziehen zu bekommen?

Re: Pension droht oder vielleicht Gott sei dank.

Verfasst: 24. Apr 2019, 23:37
von zeerookah
Siggi09 hat geschrieben: 24. Apr 2019, 23:03
dibedupp hat geschrieben: 24. Apr 2019, 21:36 Ich frage mich, was die BNetzA (Bundesnetzagentur) mit Zurruhesetzungen zu tun hat?
Freud'scher Fehler ... BAnst PT natürlich.
Asche auf mein Haupt, ... wie viele Rosenkränze muss man beten, um es verziehen zu bekommen?
Das macht die BAnst PT doch alles. Ohne sie geht nix

Dienstrechtliche Aufgaben
Die dienstrechtlichen Aufgaben betreffen die bei den Postnachfolgeunternehmen (PNU) Deutsche Telekom AG (DTAG), Deutsche Post AG (DPAG) und Deutsche Postbank AG (DPAG) aktiven und im Ruhestand befindlichen (inaktiven) Beamten.

Folgende konkrete Aufgaben wurden der BAnst PT gesetzlich übertragen:

Für inaktive Beamte (Versorgungsempfänger):
Berechnung, Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge (Pensionen)
Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse einschließlich Reaktivierungsüberprüfungen
Wahrnehmung der Funktion als Familienkasse
Aufgaben der obersten Dienstbehörde in Versorgungs- und Beihilfeangelegenheiten
Für aktive Beamte:
Rechtmäßigkeitsprüfungen bei Festsetzungen der begrenzten Dienstfähigkeit
Beabsichtigte Zurruhesetzungen (Pensionierung) der Beamten wegen Dienstunfähigkeit
Für beide Personengruppen – aktive und inaktiveBeamten:
Disziplinarrechtliche Rechtmäßigkeitsprüfungen
Berechnung, Festsetzung und Zahlung der Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen
Zur praktischen Umsetzung der Beihilfebearbeitung bedient sich die BAnst PT auf Grundlage eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses der Postbeamtenkrankenkasse.