@Romentar
Sorry, aber du hast nix verstanden!
Ich würde dir empfehlen meine Posts richtig zu lesen. Ich habe nie gesagt, dass die Auflage befristet war. Ferner habe ich direkt geschrieben, dass mit meiner Versetzung das Schreiben entfernt wurde! Von Erteilung der Auflage bis Entfernung der Auflage waren es vier Monate...wie gesagt mit meiner Versetzung wurde auch das Schreiben entfernt.
alte Auflage
Moderator: Moderatoren
Re: alte Auflage
Bei einer Polizeibehörde des Landes NRW.
Re: alte Auflage
Hi,
zu deiner ersten Frage...Ja!
zu deiner zweiten Frage...ich habe natürlich den PR gefragt...dieser sagte jedoch, dass man gegen sowas nichts tun könne. Da ich zu diesem Zeitpunkt wusste, dass ich versetzt werde habe ich es dabei belassen. Ich war dann noch 4 Monate bei der alten Behörde und war in dieser Zeit keinen Tag krank...also musste ich dieses Prozedere nicht ausführen.
Kurz vor meiner Versetzung wurde dieses Schreiben aus meiner Personalakte genommen und entsorgt...habe selber nachgesehen und schriftlich habe ich es auch.
zu deiner ersten Frage...Ja!
zu deiner zweiten Frage...ich habe natürlich den PR gefragt...dieser sagte jedoch, dass man gegen sowas nichts tun könne. Da ich zu diesem Zeitpunkt wusste, dass ich versetzt werde habe ich es dabei belassen. Ich war dann noch 4 Monate bei der alten Behörde und war in dieser Zeit keinen Tag krank...also musste ich dieses Prozedere nicht ausführen.
Kurz vor meiner Versetzung wurde dieses Schreiben aus meiner Personalakte genommen und entsorgt...habe selber nachgesehen und schriftlich habe ich es auch.
Re: alte Auflage
Diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten!
Re: alte Auflage
Ich weiß, dass mit meiner Versetzung meine PA zu meiner neuen Behörde gegangen ist.
Inwieweit ist diese Frage zur Beantwortung meiner Frage wichtig?
Ich möchte doch nur wissen, ob meine alte Behörde bei einer Rückkehr das Recht hat...die Auflage einfach wieder zu erteilen?
Inwieweit ist diese Frage zur Beantwortung meiner Frage wichtig?
Ich möchte doch nur wissen, ob meine alte Behörde bei einer Rückkehr das Recht hat...die Auflage einfach wieder zu erteilen?