alte Auflage

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officer
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alte Auflage

Beitrag von officer »

Hallo zusammen,

mir wurde von meiner alten Behörde im Mai 2018 eine Auflage erteilt. Im September 2018 wurde ich in eine andere Behörde versetzt. Daraufhin wurde die Auflage zurückgenommen. Jetzt zur Frage?

Wenn ich im September 2019 zurück zu meiner alten Behörde gehen würde, könnte diese dann die alte Auflage einfach aus der Schublade holen und mir auferlegen oder nicht?
Mask
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Re: alte Auflage

Beitrag von Mask »

Da kann man Dibedupp nur beipflichten. Welche Art von Auflage ? Wie wurde sie erlassen ? Aus welchem Grund ? Verstehen wir alle hier unter "Auflage" das gleiche ?
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

Es ging um eine medizinische Auflage...wurde schriftlich auferlegt und kurz vor meiner Versetzung aus der Personalakte wieder entfernt.

Es gab Spannungen zwischen meinem Virhedetzten und mir...kurz darauf kam diese Auflage
Mask
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Re: alte Auflage

Beitrag von Mask »

Mit etwas mehr Info könnte man etwas detaillierter Antworten, aber ich nehme mal was da ist. Ich nehme jetzt mal an, du hast die Auflage bekommen, deine Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt bestätigen zu lassen. Hier kommt es nun auf das einschlägige Landesrecht an. Wenn du hessischer Beamter wärst (was ich ebenfalls nicht weiss, siehe mehr Infos),
wäre dies § 68 I 3 HBG.(Die anderen BL haben ähnliche Normen.)

Bestehen Zweifel an der privatärztlichen Bescheinigung, so kann von der Beamtin bzw. dem Beamten verlangt werden, dass sie bzw. er sich durch einen Amtsarzt untersuchen lässt.(Vgl. BeckOK BeamtenR Hessen/Hartmannshenn HBG § 68 Rn. 5-8.1)

Ist halt die Frage ob Zweifel an der Bescheinigung bestehen.

Diese können auch noch nach einem Jahr bestehen müssen sie aber nicht.

Wenn sie aber aus der PA entfernt wurde, dann ist sie nicht mehr existent und keiner muss sie befolgen....
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

So ähnlich...ich musste ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorliegen und direkt dem beamteten Arzt telefonisch Kenntnis hierüber geben...wie gesagt kam alles nach nem großen Krach mit meiner Vorgesetzten...4 Monate danach wurde ich versetzt und das Schriftstück wurde aus der PA entfernt.

Wenn ich zur alten Behörde zurückkehren würde, könnte diese dann sagen...Hallo sie hatten vor 1,5 Jahren die Auflage von uns...wir holen die mal aus der Schublade?
Mask
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Re: alte Auflage

Beitrag von Mask »

Das hängt davon ab, ob die Behörde immer noch Zweifel hat, d.h. man wird sehen müssen wie sich die Behörde positioniert.

Will die Behörde dich überhaupt zurücknehmen ? Wenn ja, kann man das mal offen ansprechen wie die Behörde gedenkt, im Falle deiner Rückkehr zu handeln. Wenn dir die Antwort nicht passt, musst du ja nicht wieder hin
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

Mmmmhhhhh wie möchte die Behörde ihre Zweifel begründen...die Auflage ist dann fast 1,5 Jahre her?

Wenn ich eine Versetzung beantrage, dann kann die Behörde nicht nein sagen!

Anrufen...naja möchte ungern selber auf was hinweisen...
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

Also in dem Bereich wo ich arbeite, habe ich noch nie erlebt, dass eine Versetzung nicht geklappt hat!
Mask
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Re: alte Auflage

Beitrag von Mask »

officer hat geschrieben: 27. Mär 2019, 07:05 Mmmmhhhhh wie möchte die Behörde ihre Zweifel begründen...die Auflage ist dann fast 1,5 Jahre her?

Wenn ich eine Versetzung beantrage, dann kann die Behörde nicht nein sagen!

Anrufen...naja möchte ungern selber auf was hinweisen...
Andersrum kannst du das auch aufziehen, warum sollte die Behörde keine Zweifel mehr haben, nur weil du weg warst, heißt das ja nicht, dass das plötzlich aus gut wäre. Nehmen wir dich Mal ein anderes Beispiel. Du bist SB in der Waffenbehörde und entziehst jemand wegen Unzuverlässigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis. Jetzt wandert dieser für zwei Jahre nach Mallorca aus. Nach diesen zwei Jahren steht er wieder vor deinem Büro. Gibst du ihm einfach die Erlaubnis weil er war ja weg ?

Klar kann eine Behörde nein sagen, eine Versetzung ist ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang, beide Behörden müssen wollen, die Gremien müssen wollen (PR,FB) und der MA selber. Ich erlebe regelmäßig, das Versetzungen nicht erfolgen...
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

Wie gesagt in meinem Bereich passiert das nicht wirklich!

Die Behörde muss doch argumentieren?! Wenn ich 1,5 Jahre kein Angehöriger dieser Behörde war...wie wollen die Argumentieren?

Klar müssen bei Versetzungen alle zustimmen...ist aber eh alles pro forma
Mask
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Re: alte Auflage

Beitrag von Mask »

officer hat geschrieben: 27. Mär 2019, 10:06 Die Behörde muss doch argumentieren?! Wenn ich 1,5 Jahre kein Angehöriger dieser Behörde war...wie wollen die Argumentieren?
Naja mit den Argumenten,mit denen sie damals die Auflage angeordnet haben. Warum sollten diese nun durch reinen Zeitablauf nicht mehr gültig sein. Wie gesagt ,zur Verdeutlichung können wir bei dem obigen Waffenbeispiel bleiben. Der Müller macht Quatsch mit seiner Waffe und kriegt daher vom Ordnungsamt die WBK wegen Unzuverlässigkeit entzogen. Das ärgert den Müller und er wandert nach Mallorca aus um da Sänger zu werden. Mit der Karriere wurde es nix und der Müller kommt nach anderthalb Jahren wieder nach Deutschland. Muss ihm das OA seine WBK wieder geben,weil er ja anderthalb Jahre weg war ?
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

@Mask

Dein Beispiel ist ok, aber der Dienstherr muss doch Tatsachen vorliegen haben...was ist wenn es nix gibt und er die Auflage mit den alten Geschichten begründet?
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

@Romentar

Es war tatsächlich so...Au ab Tag ein Plus Info an den Amtsarzt...wie gesagt bin nicht dagegen vorgegangen da ich da schon wusste...ok ich werde versetzt
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

@Romentar

Dieses Schreiben wurde ersatzlos aus meiner Personalakte entfernt! Dies wurde durch mich persönlich überprüft. Ich wusste, dass ich versetzt werde. Die Dauer dieser Auflage Betrug 4 Monate...
officer
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Re: alte Auflage

Beitrag von officer »

Hallo Romenter,

Die Auflage war nicht befristet! Die 4 Monate beziehen sich auf die Zeit, die ich noch in der alten Behörde war, wäre ich weiter dort geblieben, dann wäre die Auflage weiter gelaufen. Erst mit meiner Versetzung in eine andere Behörde wurde, dass Schreiben aus der PA entfernt. Dieses Schreiben befand sich in meiner PA. Die Auflage war ab dem ersten Tag AU...dann den beamteten Arzt darüber in Kenntnis setzen...ich persönlich habe mich auch gewundert.
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