Probezeitverlängerung aufgrund Krankheitstage
Verfasst: 11. Mär 2019, 14:07
Hallo zusammen,
oftmals heißt es in NRW, dass die Probzeit verlängert werden kann, wenn man mehr als 3 Monate ausgefallen ist.
Beziehen sich diese 3 Monate auf eine Zeit am Stück?
Sind es 3 Monate = 90 Tage oder 3 Monate = 60 Tage?
Und wird die Probezeit dann nur um die Ausfalltage über 3 Monate verlängert?
Vielen Dank vorab!
oftmals heißt es in NRW, dass die Probzeit verlängert werden kann, wenn man mehr als 3 Monate ausgefallen ist.
Beziehen sich diese 3 Monate auf eine Zeit am Stück?
Sind es 3 Monate = 90 Tage oder 3 Monate = 60 Tage?
Und wird die Probezeit dann nur um die Ausfalltage über 3 Monate verlängert?
Vielen Dank vorab!