Hallo liebe Kollegen/ Kolleginnen,
ich weiß, das Thema Mindestversorgung wurde hier schon oft angesprochen, aber ich habe in den Beiträgen nicht die Antwort zu der Frage gefunden, die mir auf der Seele brennt:
zu meiner Person, ich bin 48 Jahre alt, seit 1990 beschäftigt, war 12 Jahre in Elternzeit und arbeite seit vier Jahren in Teilzeit. Ich bin seit mehreren Monaten erkrankt und habe bald einen Termin beim Amtsarzt, es könnte sein, wegen einer Dienstunfähigkeitsuntersuchung (das vermute ich mal…).
Sollte es dazu kommen: habe ich auch als Teilzeitkraft Anspruch auf die Mindestversorgung, oder erleide ich Abzüge?
Ich würde mich sehr über eine konkrete Antwort freuen, da mich das Thema sehr belastet. Dankeschön
Mindestversorgung für Teilzeitkraft
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Re: Mindestversorgung für Teilzeitkraft
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/mindestversorgung_beamtenversorgungsrecht
Dies findest du sicherlich auch in deinem Landesgesetz, falls nicht Bund.
Bei Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit spielt die Teilzeit demnach keine Rolle.
Dies findest du sicherlich auch in deinem Landesgesetz, falls nicht Bund.
Bei Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit spielt die Teilzeit demnach keine Rolle.
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Re: Mindestversorgung für Teilzeitkraft
Vielen Dank liebe Kollegen, das mindert meine Sorgen.