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Pauschale Beihilfe

Verfasst: 5. Mär 2019, 15:12
von gerry
Hallo,

bin seit einigen Jahren in der GKV, habe aber bei meiner PKV eine große Anwartschaft.
Nächstes Jahr mit der Pensionierung kann ich wieder in die PKV/Beihilfe, oder aber in der GKV verbleiben.
Bleibe ich in der GKV, zahlt der Dienstherr Hamburg 50% der Beiträge; die neu eingeführte Pauschale Beihilfe.
"Normale" Beihilfe bekomme ich dann nicht mehr.
Habe aber gelesen, dass ich bei Pflegebedürftigkeit dann doch noch einen Anspruch auf individuelle Beihilfe hätte.
Was bedeutet dass denn? Im Krankheitsfall zahlt alles meine GKV? Bei Pflegebedürftigkeit 70% die Beihilfe? Und den Rest? Und bei welchem Pflegegrad? Wird sich dann die GKV/Pflegekasse weigern, zu zahlen? Die wissen doch gar nichts von der Beihilfe. Wenn ich pflegebedürftig sein sollte, bin ich vermutlich doch gar nicht mehr in der Lage, dass alles sauber zu trennen.
Kennt sich schon jemand mit der Pauschalen Beihilfe aus?

Viele Grüße

gerry