Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Gaston
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Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Beitrag von Gaston »

Guten Tag,

ich bin Beamter beim Land BW und in A5 besoldet. Ich bin Jahrgang 1961 und werde meine gesetzliche Altersgrenze mit Ablauf des 30.06.2028 erreichen.
Da ich vorher rentenversicherungspflichtig im Handwerk gearbeitet habe wird mein Ruhegehalt 70,26 v.H. betragen. Es bestehen Rentenansprüche in Höhe von 370,- €.
Nun wird ja mein Ruhegehalt um den Betrag gekürzt der 71,75 v.H. übersteigt.
Des weiteren bestehen die Rentenansprüche erst mit Ablauf des 30.06.2028.
Soweit ist mir alles klar.
Ich habe mich mal beim LBV BW erkundigt wie es aussieht, wenn ich z.B. 2 Jahre früher in Ruhestand gehen würde.
Mein Ruhegehalt würde laut LBV dann 66,67 v.H. betragen.
Meine Frage, ob mein Ruhegehalt nach dem 30.06.2028, wenn ich meine Rente bekomme auf 66,67 v.H. gekürzt wird, oder auf das max. mögliche Ruhegehalt von 71,75 v.H. konnte mir mein Vorgesetzter nicht beantworten.
Bei meiner Anfrage letzten November ans LBV wurden mir nur die erreichbaren Ruhegehaltsätze mitgeteilt. Bei einer telefonischen Nachfrage bei meinem Sachbearbeiter, wurde gesagt, dass meine Anfrage an eine zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde, und die Antwort dauern könne.
Tja, und nun sitze ich hier und warte immer noch.
Ach ja, bei der Beamtenvertretung des Personalrates habe ich auch angefragt. Die Dame die sich gut auskennen soll, meinte, sie dürfe diesbezüglich keine rechtsverbindliche Auskunft geben und ich solle mich ans LBV wenden.
Ich bin mir sicher, das ist alles irgendwo niedergeschrieben, aber ich finde es nicht, oder ich habe es einfach nicht kapiert.
Bitte seid etwas nachsichtig mit mir.

Grüße

Gaston
Kerberos
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Re: Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Beitrag von Kerberos »

Ich meine, dass Du einen Versorgungsabschlag von 7,2 % ( bei 2 Jahren früher in Ruhestand) nicht später mit den bestehenden gesetzlichen Rentenansprüchen auffüllen kannst.

"Ist das zugrunde liegende Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag gemindert, ist dieses auch bei der Festsetzung der Höchstgrenze zu berücksichtigen" https://lbv.landbw.de/-/anrechnung-einer-rente
Gertrud1927
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Re: Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Von Deinem Pensionsbetrag werden /,2% versorgungsabschlag einbehalten.
Wenn Du dann die Rente bekommst wird für Dich eine fiktive Höchstgrenze errechnet. Fast immer sind das 71,75% der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe.
Der Betrag der Höchstgrenze wird dann auch um 7,2% vermindert.
Der Versorgungsabschlag mindert nicht den persönlichen Prozentsatz sondern das Ruhegehalt wird gemindert.
laabsybaby
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Re: Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Beitrag von laabsybaby »

Hallo Gaston
das würde mich auch interessieren. Soweit ich weiß ist es so, wenn du früher gehst bleibt es dabei und wird sich nicht erhöhen wenn du dein Alter erreicht hast.
lg
Gaston
Beiträge: 2
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Re: Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung

Beitrag von Gaston »

Vielen dank für eure Antworten, und entschuldigt bitte die späte Reaktion. Ich war eine zeitlang ausgefallen.
Eure Aussagen decken sich mit der Auskunft die ich mittlerweile von offizieller Stelle bekommen habe.
Bei vorzeitiger Pensionierung lässt sich das Ruhegehalt nicht mit vohandenen Rentenansprüchen auf den vollen Satz bringen.

Gruß
Gaston
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