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Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 27. Feb 2019, 07:42
von M240i
Servus miteinander.

Ich bin seit 1990 Beamter in Bayern und habe A7.
Die Mindestversorgung für Beamte widersprechen sich im Internet.
Eine genau Berechnung wegen Dienstunfähig finde ich nicht.
Einmal steht bei Mindestversorgung Beamtenversorungsgesetz A4 Endstufe 65% das wären dann 1885€.
Dann bei Pensionsrechner steht nach 30 Jahren dienstunfähig 1307 €.
Vielleicht weiß jemand was jetzt richtig ist.
Danke für eure Hilfe.

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 27. Feb 2019, 09:14
von GFunkt
Sie müssten bei Ruhestandsbeginn eine Festsetzung Ihres (Mindest-)Ruhegehalts und seither laufend Bezügemitteilungen über die Höhe des (aktuellen) Ruhegehalts erhalten haben. Daraus ergibt sich doch die genaue Berechnung.

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 27. Feb 2019, 13:18
von GFunkt
Die amtsunabhängige Mindestversorgung in Bayern (Art. 26 Abs. 5 S. 2 BayBeamtVG) beträgt derzeit 1.677,22 € (ohne FZ).

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 27. Feb 2019, 14:10
von M240i
Danke dir für die schnelle Antwort. Dann müsste die Endstufe A4 eher stimmen wenn man den FZ dazu rechnet.

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 27. Feb 2019, 14:19
von GFunkt
Nein, die amtsunabhängige Mindestversorgung in Bayern beträgt 66,5 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A3 (Art. 26 Abs. 5 S. 2 BayBeamtVG). Die Mindestversorgung bei halbem FZ beträgt 1.719,90 € und bei vollem FZ 1.762,58 €.

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 3. Jun 2019, 12:17
von M240i
Danke GFunkt für deine Hilfe.

Re: Genaue Berechnung Mindestversorgung

Verfasst: 5. Jun 2019, 11:57
von M240i
Dann müsste es nach der neuen Beamtenbesoldung Bayern ab 2021 ( 1903 € ) bei vollem FZ sein.