Muss demnächst im Rahmen des Bachelorstudienganges ein Referat über die Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren halten.
Jetzt haben sich für mich allerdings einige Fragen aufgeworfen, die ich mir so nicht beantworten kann und hoffe deswegen, dass ihr mir weiterhelfen könnt

(Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren im folgenden nurnoch F. u. T. d. Dienstherren)
Also:
1. Die F. u. T. d. Dienstherren ist für Landesbeamte im NBG §87 und für Bundesbeamte im BBG §79 geregelt. wozu Existiert nun der §49 BRRG, in dem ja genau das gleiche wie im BBG steht? In welchem zusammenhang stehen die Vorschriften?
2. Habt ihr ein Beispiel für eine Ermessensentscheidung des Dienstherren, in der es um die F. u. T. d. Dienstherren geht?
Danke schonmal vorab!
Sollten sich noch weitere Fragen ergeben werde ich die hier Posten.
Mfg I.T.