Fragen zum Thema Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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PKA I.T.
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Fragen zum Thema Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren

Beitrag von PKA I.T. »

Moin Moin!

Muss demnächst im Rahmen des Bachelorstudienganges ein Referat über die Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren halten.

Jetzt haben sich für mich allerdings einige Fragen aufgeworfen, die ich mir so nicht beantworten kann und hoffe deswegen, dass ihr mir weiterhelfen könnt :)


(Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherren im folgenden nurnoch F. u. T. d. Dienstherren)
Also:

1. Die F. u. T. d. Dienstherren ist für Landesbeamte im NBG §87 und für Bundesbeamte im BBG §79 geregelt. wozu Existiert nun der §49 BRRG, in dem ja genau das gleiche wie im BBG steht? In welchem zusammenhang stehen die Vorschriften?

2. Habt ihr ein Beispiel für eine Ermessensentscheidung des Dienstherren, in der es um die F. u. T. d. Dienstherren geht?

Danke schonmal vorab!

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben werde ich die hier Posten.

Mfg I.T.
PKA I.T.
Beiträge: 3
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Beitrag von PKA I.T. »

eine weitere Frage hat sich aufgetan:

kann mir jemand ein zwei Kernpflichten des Dienstherren aus dem Fürsorgegrundsatz nennen?
zolltrottel
Beiträge: 541
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re

Beitrag von zolltrottel »

wenn ich mir so die besoldung und arbeitszeit der letzten jahre ansehe, habe ich doch grosse zweifel an den pflichten des dh.
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Den 49er BRRG gibts nimmer. Steht jetzt im 48er. Keine Ahnung, warum das in beiden Gesetzen steht. Erklärbar wäre es z.B. dass das BBG nur für Bundesbeamte gilt, während das BRRG ein Rahmengesetz war, dass den rechtlichen Rahmen für Landes- und Kommunalgesetzgebung vorgab.

Ab 1.4.09 gibt es das BRRG so nicht mehr, nennt sich dann Beamtenstatusgesetz.

Ein Beispiel für die Fürsorgepflicht?
Es ist eine Stelle zu besetzen, auf die sich niemand beworben hat, es ist aber aus verschiedenen Gründen wichtig, dass die Stelle besetzt ist. Die Stelle liegt ca. 50km außerhalb der Stammdienststelle. Nun schaut der Dienstherr, wem es am "wenigsten weh tut", dort Dienst zu tun. So spielen dann z.B. das soziale Umfeld der in betracht kommenden Beamten eine Rolle, eine evtl. vorhandene Schwerbehinderung als Hinderungsgrund usw. Das mal als konkretes Beispiel, wie die Fürsorgepflicht "im kleinen" angewendet wird.

Oder z.B. dass der Dienstherr verheirateten Beamten einen Verheiratetenzuschlag bezahlt, da er für das Wohl seiner Beamten und deren Familien verantwortlich ist. Das selbe gilt für den Kinderzuschlag.
Binö
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Beitrag von Binö »

@Zollkodex-Ritter

Echt? Wenn deine Ausführung so bewertet wird, dann besteht ja Hoffnung
für meine Initiativ-Bewerbung! Den Pasus im Gesetz werde ich mal abspeichern...Danke
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Also ich bin bei Zolls immer an den Dienstort gekommen, an den ich wollte. In der zA-Zeit nen OFD-Wechsel ohne Tauschpartner gemacht, und das zweite Mal Jahre später zu meinem jetzigen Tätigkeitsbereich, und das, obwohl keine Stelle ausgeschrieben wurde, quasi ein von der damaligen OFD organisierter Tausch (Schreiben sie halt ne Bewerbung, die Stelle haben sie schon)... Bin niemandens Liebling, habe mich nicht angebiedert, kam alles von selbst. Bin vllt. auch die Ausnahme.
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