Seite 7 von 7

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 30. Sep 2014, 12:55
von sdh1807
Ich muss den Threat noch mal ausgraben.
Es hieß doch:
Gesetzentwurf zu Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassung vorgelegt – dbb begrüßt zeit- und wirkungsgleiche Übertragung
wo ist denn die Urlaubsdauer bei der Übertragung abgeblieben?
3. Urlaubsdauer

Der Urlaubsanspruch nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD beträgt ab dem Urlaubsjahr 2014 bei Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage.

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 30. Sep 2014, 13:24
von Gerda Schwäbel
sdh1807 hat geschrieben:wo ist denn die Urlaubsdauer bei der Übertragung abgeblieben?
Im Referentenentwurf zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung. Weil es dabei aber nicht nur um den einen Tag geht, sondern auch um die Urlaubsabgeltung und ein paar andere Probleme zieht sich das Verfahren wohl noch hin.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 30. Sep 2014, 13:33
von sdh1807
Wenns nicht in Vergessenheit gerät ist das ok, wenns ein bisschen dauert.

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 5. Okt 2014, 08:46
von looser66
gibt es auch eine erhoehung der mindestpension
ich bekomm seit 2 jahen das gleich 1349 euro

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 19. Okt 2014, 15:58
von looser66
abet sollt nicht ewig dauern
bei uns noch keine erhohung

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 19. Okt 2014, 16:24
von Torquemada
looser66 hat geschrieben:abet sollt nicht ewig dauern
bei uns noch keine erhohung
Bist du schon mal auf die Idee gekommen, mit einem kurzen, hölichen Brief an die richtige Stelle nachzufragen? Das ist dann nicht deine ehemalige Dienststelle sondern die auszahlende Einheit.

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund

Verfasst: 20. Okt 2014, 06:56
von looser66
bei mir ist leider die ehemalige diensstelle auch die auszahlende einheit
hab schon 2 sehr hoeffliche briefe wegen urlaubsabgeltung und erhoehung nach 14a geschrieben
als abtwort kam dann vorladung zum amtsarzt.