Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Übrigens: Nachdem ich jetzt mit meiner Rechtsschutzversicherung meine Klage auf Amt und Würden in 2007 hatte, Anfang 2009 nochmal ein Zwangsverfahren gegen die T nachgeschoben habe, bin ich ja jetzt sozusagen im 3. Rechtsverfahren mit meiner aktuellen Zuweisung. Da auch in meinem RV-Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit seitens der TV nach der 2. oder 3. Beanspruchung der RV möglich ist, habe ich mich jetzt sozusagen doppelt abgesichert. In den RV-Versicherungen sind ja immer die Ehepartner oder Lebensgefährten mitversichert. Also hat mein Männe sich jetzt mal mit einer hübschen RV ausgestattet (in der ich mit drin bin). Falls meine RV evtl. kündigt, dann habe ich die nächste in Petto (nach 3 Monaten Wartefrist). Auch für die evtl. nächsten Klagen will ich einen Rechtsschutz im Rücken haben. Das ist mir 11 Euro pro Monat zusätzlich wert. Immer schön taktisch vordenken.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,Bundesfreiwild hat geschrieben:Die AZ sind:
OVG Münster vom 04.07.2011, 1 B 96/11
VG Aachen vom 25.10.2012, 1 K 1885/11
Ich hab sie selbst noch nicht gelesen, mache ich aber jetzt.
Hmmm.. das macht mich jetzt stutzig. Ich habe in der Bibliothekensuche der Gerichtsbarkeit von NRW nach beiden AZ gesucht, aber beide nicht gefunden.
das Urteil kann man unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 10704.html einsehen.
Also wenn tatsächlich in deiner Zuweisung stehen sollte, dass die Wegezeiten von ca. 60 Min. durch eine Unterbrechung wieder neu beginnt, dann ist das eine glatte Lüge und Vortäuschung von falschen Tatsachen.
Mit Folgesatz wird eindeutig geklärt, dass diese Frage nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist - siehe:
"Dieser Frage muss der Senat hier jedoch nicht nachgehen. Denn es spricht alles dafür, dass der Antragsteller bei (unterstellter) Unzumutbarkeit täglicher Fahrten zwischen dem (bisherigen) Wohnort und dem zugewiesenen Dienstort jedenfalls rechtsfehlerfrei auf einen Umzug verwiesen werden kann. "
Hier noch ein Auzug aus den Begründungen der Telekom:
Arbeitsgruppen für das aktuell laufende Projekt Megaplan, vgl. zu diesem Projekt allgemein den Beitrag in der Zeitschrift "Wellenlänge – Das Kundenmagazin der Vivento" Nr. 1, Mai 2011, Seite 24 f.: "Millionenwerte liegen unter der Erde – Vivento bringt sie zu Tage". Zitat Ende
Also die Telekom begründet eine Beschäftigung mit einer Werbezeitschrift von sich selber.
Ich weiß ja nicht, was den Richter da geritten hat, aber ich weiß, dass eine solche Theater-Veranstaltung beim VG Darmstadt und bei den meisten anderen Gerichten hätte nicht durchgeführt werden können.
Die Telekom spikt sich ein Gerichturteil heraus und sagt dass Fahrpausen möglich sind, und dann ist darüber noch nicht einmal in der kleinsten Form entschieden worden.
Aus diesem Grunde ist das herangezogene Urteil einfach nur Schwachsinn und bei dir nicht anzuwenden. Ein halbsweg vernünftiger Anwalt wird diese Zitierungen in der Luft zerreißen und wenn ein Richter auch nur ein wenig Verstand hat, wird er sich der Argumentation deines Anwalts anschließen !!!!!!!!!!!!
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Also dieses Urteil als Begründung für die Zuweisung zu zitieren ist schon ein wenig mutig von der T...
Erstens ist das mit den Voraussetzungen von Bundesfreiwild überhaupt nicht zu vergleichen...
Zweitens wurde im Urteil in keinster Weise auf die Unterbrechung der Wegezeit/Fahrtzeit verwiesen...
Drittens kenne ich kein Urteil, dass eine Fahrtzeit mit Pausen unterbrechen läßt, so dass der AG beliebig lange Fahrtzeiten auferlegen kann...
Viertens würde eine Unterbrechung der WEGEZEIT, den Zeitrahmen nur verlängern, da im Gegensatz zu den Fahrtzeiten bei der Wegezeit die Zeit von Wohnung zur Arbeitsstätte herangezogen wird - incl. aller Wartezeiten und Unterbrechungen...
Fünftens ist die Person in dem Urteil nicht schwerbehindert...
Sechstens habe ich bei diesem Kläger das Gefühl, dass dieser keine Lust hat zu arbeiten und sich einen schönes Leben zu Hause machen möchte...seit wann reicht denn eine Freundin aus, um sowas zu begründen.
Natürlich muss diese Person mindestens eine Zweitwohnung in Anspruch nehmen, dann gegen diese Möglichkeit würde es keinerlei Gegenargumente geben...
Ergo ist dieses Urteil in der Zuweisung von Bundesfreiwild nur eine lächerlicher Versuch, eine Begründung heranzuziehen - ich glaube die Verantwortlichen lachen sich dumm (so fern sie es nicht schon lange sind), wenn sie diese Zuweisungen schreiben und solche Zitate heranziehen.
@ Bundesfreiwild:
Ich gehe davon aus, dass du einen guten Anwalt hast. Der wird sich darum kümmern und ich gehe auch davon aus, dass diese Zuweisung rechtswidrig sein wird und auch ähnliche Zuweisungen...
Wenn die Telekom mit solchen "Nachweisen" die Zuweisung begründen muss, dann hat sie ein massives Problem...nämlich dass irgendein Grund her muss, sei er auch nur noch so abwägig und rechtlich nicht haltbar...
Irgendwie tun mir diese Verantwortlichn einfach nur leid und ich hoffe, dass sie irgenwann einmal in die gleich Situation kommen - aber dann sind dass die Ersten, die am meisten jammern und schreiben "so haben wir das doch nie gewollt - es tut uns sehr leid..."
Dann hilft nur ein Tritt in den A****...
Erstens ist das mit den Voraussetzungen von Bundesfreiwild überhaupt nicht zu vergleichen...
Zweitens wurde im Urteil in keinster Weise auf die Unterbrechung der Wegezeit/Fahrtzeit verwiesen...
Drittens kenne ich kein Urteil, dass eine Fahrtzeit mit Pausen unterbrechen läßt, so dass der AG beliebig lange Fahrtzeiten auferlegen kann...
Viertens würde eine Unterbrechung der WEGEZEIT, den Zeitrahmen nur verlängern, da im Gegensatz zu den Fahrtzeiten bei der Wegezeit die Zeit von Wohnung zur Arbeitsstätte herangezogen wird - incl. aller Wartezeiten und Unterbrechungen...
Fünftens ist die Person in dem Urteil nicht schwerbehindert...
Sechstens habe ich bei diesem Kläger das Gefühl, dass dieser keine Lust hat zu arbeiten und sich einen schönes Leben zu Hause machen möchte...seit wann reicht denn eine Freundin aus, um sowas zu begründen.
Natürlich muss diese Person mindestens eine Zweitwohnung in Anspruch nehmen, dann gegen diese Möglichkeit würde es keinerlei Gegenargumente geben...
Ergo ist dieses Urteil in der Zuweisung von Bundesfreiwild nur eine lächerlicher Versuch, eine Begründung heranzuziehen - ich glaube die Verantwortlichen lachen sich dumm (so fern sie es nicht schon lange sind), wenn sie diese Zuweisungen schreiben und solche Zitate heranziehen.
@ Bundesfreiwild:
Ich gehe davon aus, dass du einen guten Anwalt hast. Der wird sich darum kümmern und ich gehe auch davon aus, dass diese Zuweisung rechtswidrig sein wird und auch ähnliche Zuweisungen...
Wenn die Telekom mit solchen "Nachweisen" die Zuweisung begründen muss, dann hat sie ein massives Problem...nämlich dass irgendein Grund her muss, sei er auch nur noch so abwägig und rechtlich nicht haltbar...
Irgendwie tun mir diese Verantwortlichn einfach nur leid und ich hoffe, dass sie irgenwann einmal in die gleich Situation kommen - aber dann sind dass die Ersten, die am meisten jammern und schreiben "so haben wir das doch nie gewollt - es tut uns sehr leid..."
Dann hilft nur ein Tritt in den A****...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Der Hinweis ob eine Fahrtunterbrechung geeignet sein könnte ist sowas von hirnrissig und es gibt keinen Richter (ausser vielleicht diesen) der eine Fahrtzeit für den Weg zur Arbeit unterbricht, damit sich einer erholen kann...
Alleine schon "könnte" läßt allen Interpretationen freien Lauf - wie auch schon gesagt, das war nicht Gegenstand des Gerichtsurteils...
Ich behaupte aber mal, dass es besser gewesen wäre, wenn der Richter sein Urteil mit der einzulegenden Pause begründet hätte, denn dann wäre dieser Schwachsinn in der nächsten Instanz vermutlich gekippt worden...
@ dibedupp:
Hast du schon einmal jemals ein Urteil gesehen und kannst du dass denn auch zitieren, bei dem die Wegezeit/Fahrtzeit unterbrochen werden soll, damit der Beschäftigte dann anschließend weiter fährt und die Zeit beginnt wieder von vorne zu laufen???
Im Umkehrschluss heißt dass ja, wenn wir mal eine Fahrtzeitbeschränkung von zwei Stunden annehmen, dass dann der AG einfach sagen kann, du legst nach 2 Stunden ein Pause ein und dann beginnt nach der Pause die Fahrtzeit von vorne - also kannst du auch 4, 6 oder 8 Stunden zur Arbeit fahren...klar - also ich habe selten eine abwägige Begründung gehört als diese Vorgabe zur Einlegung einer Pause...
Ich würde mich aber freuen, wenn die Telekom diese Begründung bei mir angeben würde - nochmals:
Es ist ein Armutszeugnis für die Telekom, eine solche Begründung anzugeben...dass spricht aber vieles für die Tatsache, dass man die Beschäftigten loswerden will und der Telekom dazu jedes Mittel recht ist...
Alleine schon "könnte" läßt allen Interpretationen freien Lauf - wie auch schon gesagt, das war nicht Gegenstand des Gerichtsurteils...
Ich behaupte aber mal, dass es besser gewesen wäre, wenn der Richter sein Urteil mit der einzulegenden Pause begründet hätte, denn dann wäre dieser Schwachsinn in der nächsten Instanz vermutlich gekippt worden...
@ dibedupp:
Hast du schon einmal jemals ein Urteil gesehen und kannst du dass denn auch zitieren, bei dem die Wegezeit/Fahrtzeit unterbrochen werden soll, damit der Beschäftigte dann anschließend weiter fährt und die Zeit beginnt wieder von vorne zu laufen???
Im Umkehrschluss heißt dass ja, wenn wir mal eine Fahrtzeitbeschränkung von zwei Stunden annehmen, dass dann der AG einfach sagen kann, du legst nach 2 Stunden ein Pause ein und dann beginnt nach der Pause die Fahrtzeit von vorne - also kannst du auch 4, 6 oder 8 Stunden zur Arbeit fahren...klar - also ich habe selten eine abwägige Begründung gehört als diese Vorgabe zur Einlegung einer Pause...
Ich würde mich aber freuen, wenn die Telekom diese Begründung bei mir angeben würde - nochmals:
Es ist ein Armutszeugnis für die Telekom, eine solche Begründung anzugeben...dass spricht aber vieles für die Tatsache, dass man die Beschäftigten loswerden will und der Telekom dazu jedes Mittel recht ist...
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Prima, hat der OVG-SErvice es tatsächlich für heute geschafft, das Urteil in der öffentlichen Datenbank einzusehen.
Jo. Ich kenne den Fall, um den es da geht, sogar per Papier "persönlich". Ich hatte es mir schon gedacht (VG Aachen).
Das war eine etwas verworrene Angelegenheit, über die ich mich hier aber nicht auslassen möchte.
Klar... bei mir ist der Umzug ausgeschlossen worden im aä Gutachten.
Also versucht man es wieder mit den Fahrzeiten, mit einer bekloppten Begründung.
Aber die T scheut derartige Begründungen eben nicht, weil man es anscheinend drauf anlegt, sich von allen SchwBs mit Umzugs- und Fahrzeitbeschränkungen vor die VG-Gerichte zerren zu lassen, in der Hoffnung, dass mal EIN Richter sich zu einem T-freundlichen Urteil durchringen könnte. Was ich in diesen Fällen mal nicht hoffen will.
Natürlich gehe ich davon aus, dass die T mit dem Verweis auf dieses Urteil glatt baden gehen wird, falls meine Zuweisung ins Klageverfahren geht.
Falls es ins Klageverfahren geht, werden mein Anwalt und ich natürlich ALLE Begründungen und Verweise genauestens betrachten und dezidiert auseinandernehmen und alle eigenen Sachlagen dokumentieren, damit die Urteilsbegründung die Dinge auch Punkt für Punkt abhandelt.
Okay... FALLS sie mich als Präzedenzfall (mit sämtlichen - sogar BR-Ersatz-Mandat - Punkten) haben wollen, sollen sie ihn kriegen.
Jo. Ich kenne den Fall, um den es da geht, sogar per Papier "persönlich". Ich hatte es mir schon gedacht (VG Aachen).
Das war eine etwas verworrene Angelegenheit, über die ich mich hier aber nicht auslassen möchte.
Klar... bei mir ist der Umzug ausgeschlossen worden im aä Gutachten.
Also versucht man es wieder mit den Fahrzeiten, mit einer bekloppten Begründung.
Aber die T scheut derartige Begründungen eben nicht, weil man es anscheinend drauf anlegt, sich von allen SchwBs mit Umzugs- und Fahrzeitbeschränkungen vor die VG-Gerichte zerren zu lassen, in der Hoffnung, dass mal EIN Richter sich zu einem T-freundlichen Urteil durchringen könnte. Was ich in diesen Fällen mal nicht hoffen will.
Natürlich gehe ich davon aus, dass die T mit dem Verweis auf dieses Urteil glatt baden gehen wird, falls meine Zuweisung ins Klageverfahren geht.
Falls es ins Klageverfahren geht, werden mein Anwalt und ich natürlich ALLE Begründungen und Verweise genauestens betrachten und dezidiert auseinandernehmen und alle eigenen Sachlagen dokumentieren, damit die Urteilsbegründung die Dinge auch Punkt für Punkt abhandelt.
Okay... FALLS sie mich als Präzedenzfall (mit sämtlichen - sogar BR-Ersatz-Mandat - Punkten) haben wollen, sollen sie ihn kriegen.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo didedupp,
willst du deinen hier (wohl nicht oft vorkommen) Fall als Beispiel für die zukünftige Zuweisungen heranziehen...?
Dieses abstrake Beispiel kommt mir vor, als wenn die T einen Preis für das arbeitnehmerfreundlichste Unternehmen einheimsen
will - wäre dann ja schon der zweite Preis nach der Auszeichnung für das behinderten freundliche Unternehmen Telekom.
Grds. ist es ja ok, wenn sich AG und Beschäftigter einigen - für diesen Fall (wenn er denn wirklich als Beispiel herangezogen
werden kann), ist es ja toll - aber meinst du auch allen Ernstes, dass sich die Telekom in diesem Fall auf sowas einlassen
würde - lt. allen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorgaben ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit.
Und ich glaube auch, dass wäre eine Beleidigung für alles betroffenen Kollegen/innen - denn hier geht es ja nicht darum, dass
die Betroffenen nicht willig sind Kompromisse einzugehen, hier geht es allein darum, dass die T nach Gutsherren-Art Zuweisungen
diktiert, die fern jeder Realität sind.
Wenn dein Vorfall wirklich wahr wäre, dann wird das ein einmaliger Fall sein - ich glaube aber nicht, dass eine Betriebsrat vor Ort
und/oder eine SBV (wenn eine Schwerbeh. vorliegt) diesem zugestimmt hätten - vor allen Dingen glaube ich auch nicht, dass die T
diesem zugestimmt hätten - weil mit diesem Beispiel wären ja Tür und Tor geöffnet, dass eine Pause als Arbeitszeit aufgeführt werden
kann - und das entspricht gegen jede Vorgabe, dass eben eine Pause eine Pause ist und keine Arbeitszeit - denn dann kommen
auch auf einmal die nächsten und wollen aus Gründen der Gleichberechtigung auch die Pausen bezahlt bekommen.
Auch die angebelichen orthopädischen Probleme (wahrscheinlich noch ohne irgenwelche Atteste und vom Hausarzt attestiert) sind
in keinstem Fall eine Begründung dafür...
Sorry, das kaufe ich dir leider nicht ab - wir haben hier aber auch ggf. noch Foren, bei denen die im Bereich Märchenstunde andere
Phantasien verkaufen kannst !!!
willst du deinen hier (wohl nicht oft vorkommen) Fall als Beispiel für die zukünftige Zuweisungen heranziehen...?
Dieses abstrake Beispiel kommt mir vor, als wenn die T einen Preis für das arbeitnehmerfreundlichste Unternehmen einheimsen
will - wäre dann ja schon der zweite Preis nach der Auszeichnung für das behinderten freundliche Unternehmen Telekom.
Grds. ist es ja ok, wenn sich AG und Beschäftigter einigen - für diesen Fall (wenn er denn wirklich als Beispiel herangezogen
werden kann), ist es ja toll - aber meinst du auch allen Ernstes, dass sich die Telekom in diesem Fall auf sowas einlassen
würde - lt. allen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorgaben ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit.
Und ich glaube auch, dass wäre eine Beleidigung für alles betroffenen Kollegen/innen - denn hier geht es ja nicht darum, dass
die Betroffenen nicht willig sind Kompromisse einzugehen, hier geht es allein darum, dass die T nach Gutsherren-Art Zuweisungen
diktiert, die fern jeder Realität sind.
Wenn dein Vorfall wirklich wahr wäre, dann wird das ein einmaliger Fall sein - ich glaube aber nicht, dass eine Betriebsrat vor Ort
und/oder eine SBV (wenn eine Schwerbeh. vorliegt) diesem zugestimmt hätten - vor allen Dingen glaube ich auch nicht, dass die T
diesem zugestimmt hätten - weil mit diesem Beispiel wären ja Tür und Tor geöffnet, dass eine Pause als Arbeitszeit aufgeführt werden
kann - und das entspricht gegen jede Vorgabe, dass eben eine Pause eine Pause ist und keine Arbeitszeit - denn dann kommen
auch auf einmal die nächsten und wollen aus Gründen der Gleichberechtigung auch die Pausen bezahlt bekommen.
Auch die angebelichen orthopädischen Probleme (wahrscheinlich noch ohne irgenwelche Atteste und vom Hausarzt attestiert) sind
in keinstem Fall eine Begründung dafür...
Sorry, das kaufe ich dir leider nicht ab - wir haben hier aber auch ggf. noch Foren, bei denen die im Bereich Märchenstunde andere
Phantasien verkaufen kannst !!!
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
wie gesagt, mach einen neuen Betrag für die Märchenstunde auf - vielleicht glaubt dir da einer
***Vorsicht***
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- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
SOOO.
Ich verbeuge mich dankend und anerkennend vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht. Mein Antrag gegen den Sofortvollzug wurde heute bereits erledigt.
Die T hat sich einen Zweizeiler als Stellungnahme gegönnt und den Sofortvollzug zurückgenommen.
Das bedeutet -meiner Rechtsauffassung nach- dass die Zuweisung erstmal nicht ausgeführt wurde. Damit müsste ich eigentlich nach wie vor im Betrieb Vivento sein und mein BR-Mandat müsste sofort wieder aufleben.
Habe die Nachricht und Anfrage bereits an den BR verschickt.
Ich kann das Zähneknirschen aus Bonn sozusagen bis hierher hören.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Widerspruch gegen die Zuweisung ist ja noch beim T-Rechtsservice unterwegs. Darauf müsste - irgendwann - auch mal ein Bescheid erfolgen.
Zwei Möglichkeiten gibt es:
Die sind mal konsequent und ziehen die Zuweisung sofort zurück. Damit wäre das ganze Ding vom Tisch und die Lage glaskar.
Oder sie reagieren erstmal überhaupt nicht, die Zuweisung parkt sozusagen im unendlichen vivento-fiktiven Universum und wird erst interessant, wenn die T sich doch anschickt, sie zu einem anderen Termin auszuführen, wogegen ich dann natürlich klagen würde.
Phuuh..
Dienstaufsichtsbeschwerde läuft weiter.
Wegen der Anzeige nach SGB IX habe ich mittlerweile herausgefunden, dass zunächst mal die Regionalverwaltung der BA in Saarbrücken zuständig ist. (Dank für den Hinweis hier aus dem Forum).
Formlosen Antrag stellen, möglichst mit klaren Vorwürfen, allen beweisträchtigen Unterlagen und möglichst auch Zeugen bennen, die gewisse Dinge eben unter Eid bestätigen können, für die ich nur Aussagen von BR bei Bewerbungsgesprächen, etc. habe.
Ich verbeuge mich dankend und anerkennend vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht. Mein Antrag gegen den Sofortvollzug wurde heute bereits erledigt.
Die T hat sich einen Zweizeiler als Stellungnahme gegönnt und den Sofortvollzug zurückgenommen.
Das bedeutet -meiner Rechtsauffassung nach- dass die Zuweisung erstmal nicht ausgeführt wurde. Damit müsste ich eigentlich nach wie vor im Betrieb Vivento sein und mein BR-Mandat müsste sofort wieder aufleben.
Habe die Nachricht und Anfrage bereits an den BR verschickt.
Ich kann das Zähneknirschen aus Bonn sozusagen bis hierher hören.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Widerspruch gegen die Zuweisung ist ja noch beim T-Rechtsservice unterwegs. Darauf müsste - irgendwann - auch mal ein Bescheid erfolgen.
Zwei Möglichkeiten gibt es:
Die sind mal konsequent und ziehen die Zuweisung sofort zurück. Damit wäre das ganze Ding vom Tisch und die Lage glaskar.
Oder sie reagieren erstmal überhaupt nicht, die Zuweisung parkt sozusagen im unendlichen vivento-fiktiven Universum und wird erst interessant, wenn die T sich doch anschickt, sie zu einem anderen Termin auszuführen, wogegen ich dann natürlich klagen würde.
Phuuh..
Dienstaufsichtsbeschwerde läuft weiter.
Wegen der Anzeige nach SGB IX habe ich mittlerweile herausgefunden, dass zunächst mal die Regionalverwaltung der BA in Saarbrücken zuständig ist. (Dank für den Hinweis hier aus dem Forum).
Formlosen Antrag stellen, möglichst mit klaren Vorwürfen, allen beweisträchtigen Unterlagen und möglichst auch Zeugen bennen, die gewisse Dinge eben unter Eid bestätigen können, für die ich nur Aussagen von BR bei Bewerbungsgesprächen, etc. habe.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ist ja wirklich wie im Hamsterrädchen. Schreibt mir doch der Chef von CSS zurück, dass er das jetzt alles nochmal geprüft hätte und keine Ermessensfehlerhaftigkeit erkennbar wäre. Verweist mich wieder an unsere Frau Personalvorstand.
Habe auch aus dem beratenden Hintergrund den Rat bekommen, dass eine DAB völlig sinnlos sei. Es sind schon viele gestartet worden, sogar bis ins Ministerium und von höchster Ebene beantwortet worden. Tenor: "Ist doch alles in Ordnung".
Ja klar. Aktiengesellschaft: Hauptaktionär Bund, Dienstherr Bund, Gesetzgeber Bund. Gesetze werden passend gemacht für die Aktiengesellschaft. So manche Urteile (z.B. das hinsichtlich der Sonder-Besoldungstabelle und Weihnachtsgeldanteil), halte ich für höchst zweifelhaft in ihrer Entstehung (ohha... aber.. persönliche Meinung), angesichts des wirren und haltlosen Geschreiblsels in der Urteilsbegründung.
Passiert sowas in Bananenrepubliken, hat man ganz schnell einen Begriff dafür parat.
Ich werde diese DABeschwerde jetzt einstampfen. Hat eh keinen Zweck. Wenn sich so viele schon aufgemacht haben und es zu nix führt, kann ich mir mein Gehirnschmalz und meine Energie für wichtigere und andere Dinge aufsparen. Das System läuft rund, so wie Don Quijotes Windmühlen.
Habe auch aus dem beratenden Hintergrund den Rat bekommen, dass eine DAB völlig sinnlos sei. Es sind schon viele gestartet worden, sogar bis ins Ministerium und von höchster Ebene beantwortet worden. Tenor: "Ist doch alles in Ordnung".
Ja klar. Aktiengesellschaft: Hauptaktionär Bund, Dienstherr Bund, Gesetzgeber Bund. Gesetze werden passend gemacht für die Aktiengesellschaft. So manche Urteile (z.B. das hinsichtlich der Sonder-Besoldungstabelle und Weihnachtsgeldanteil), halte ich für höchst zweifelhaft in ihrer Entstehung (ohha... aber.. persönliche Meinung), angesichts des wirren und haltlosen Geschreiblsels in der Urteilsbegründung.
Passiert sowas in Bananenrepubliken, hat man ganz schnell einen Begriff dafür parat.
Ich werde diese DABeschwerde jetzt einstampfen. Hat eh keinen Zweck. Wenn sich so viele schon aufgemacht haben und es zu nix führt, kann ich mir mein Gehirnschmalz und meine Energie für wichtigere und andere Dinge aufsparen. Das System läuft rund, so wie Don Quijotes Windmühlen.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die DAB macht keinen Sinn, denn das Ministerium schreibt den Dienstherr an und legt alles so hin, wie es richtig erscheint...
Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen - und dann geht die DAB zurück an das Ministerium und die schreiben, dass alles in Ordnung ist...das ist ein Fehler im System.
Normalerweise sollte eine Dritte neutrale Stelle eine Beschwerde bearbeiten - ggf. auch eine Schlichtungsstelle wie bei Banken und Versicherungen...
Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen - und dann geht die DAB zurück an das Ministerium und die schreiben, dass alles in Ordnung ist...das ist ein Fehler im System.
Normalerweise sollte eine Dritte neutrale Stelle eine Beschwerde bearbeiten - ggf. auch eine Schlichtungsstelle wie bei Banken und Versicherungen...
- Bundesfreiwild
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Erneute Zuweisung!
Dieser Thread wird wohl noch lange nicht sterben wegen allgemeiner Erledingung des Desasters:
Man glaubts ja nicht, aber es gibt doch immer noch andere "Lösungen" für Vivento!
Heute morgen liegt ein schissgelber DinA4-Umschlag im Briefkasten. Ich natürlich sofort an Vivento gedacht. "Was wird wohl drin sein?"
Eine "erneute Zuweisung" ist drin! Mit Sofortvollzug zum 18.03., das ist der nächste Montag.
Begründung: Man hätte ja jetzt den aufnehmenden BR beteiligt. Ja... der hat sich "nicht geäußert", aber die SchwBVFrau hat vehement abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass die ver.di-Verbindungen im Hintergrund sehr eng waren und man sich nicht zu einer richtigen Ablehnung durch den BR aufraffen wollte.
Wahrscheinlich, um der SchwBV nicht in den Rücken zu fallen, äußert man sich dann einfach nicht, was für den AG bedeutet, dass er mal machen kann.
Ist natürlich nur eine Vermutung meinerseits, ich kann ja nicht mit Sicherheit sagen, dass jemand da am Rad gedreht hat. Aber die Vermutung liegt nahe, in Anbetracht der Tatsache, dass man mich immer noch von meinem BR-Mandat substrahiert mit diesem Müll.
Na was solls... die restlichen, schwerwiegenden Ermessenfehler bleiben immer noch bestehen.
Ich habe sowas ja noch nicht mitgemacht. Mein Anwalt ist unterrichtet, wir sprechen morgen drüber.
Da bin ich ja mal gespannt, was das VG KO meint, wenn seine Aussetzung des Sofortvollzuges jetzt einfach überrollt wird.
Mir stellt sich die Frage: Muss ich jetzt wiiiieder Widersprechen und wiiiieder den Sofortvollzug aussetzen lassen und die aufschiebende Wirkung beantragen? Mein Anwalt wirds wissen.
Zum Glück habe ich nächste Woche erstmal noch 4 Tage genehmigten Alturlaub. Und danach....gibts auch wieder ne Lösung.
Man glaubts ja nicht, aber es gibt doch immer noch andere "Lösungen" für Vivento!
Heute morgen liegt ein schissgelber DinA4-Umschlag im Briefkasten. Ich natürlich sofort an Vivento gedacht. "Was wird wohl drin sein?"
Eine "erneute Zuweisung" ist drin! Mit Sofortvollzug zum 18.03., das ist der nächste Montag.
Begründung: Man hätte ja jetzt den aufnehmenden BR beteiligt. Ja... der hat sich "nicht geäußert", aber die SchwBVFrau hat vehement abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass die ver.di-Verbindungen im Hintergrund sehr eng waren und man sich nicht zu einer richtigen Ablehnung durch den BR aufraffen wollte.
Wahrscheinlich, um der SchwBV nicht in den Rücken zu fallen, äußert man sich dann einfach nicht, was für den AG bedeutet, dass er mal machen kann.
Ist natürlich nur eine Vermutung meinerseits, ich kann ja nicht mit Sicherheit sagen, dass jemand da am Rad gedreht hat. Aber die Vermutung liegt nahe, in Anbetracht der Tatsache, dass man mich immer noch von meinem BR-Mandat substrahiert mit diesem Müll.
Na was solls... die restlichen, schwerwiegenden Ermessenfehler bleiben immer noch bestehen.
Ich habe sowas ja noch nicht mitgemacht. Mein Anwalt ist unterrichtet, wir sprechen morgen drüber.
Da bin ich ja mal gespannt, was das VG KO meint, wenn seine Aussetzung des Sofortvollzuges jetzt einfach überrollt wird.
Mir stellt sich die Frage: Muss ich jetzt wiiiieder Widersprechen und wiiiieder den Sofortvollzug aussetzen lassen und die aufschiebende Wirkung beantragen? Mein Anwalt wirds wissen.
Zum Glück habe ich nächste Woche erstmal noch 4 Tage genehmigten Alturlaub. Und danach....gibts auch wieder ne Lösung.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Man muss bei der Telekom wirklich aufpassen - wenn die Klage erhoben wurde, würde ich nicht so einfach alles von der Telekom anerkennen...
Sprich, wenn die Telekom sieht, dass sie keine Chance hat, zieht sie die Anträge zurück und schwuppdiwupp, hast du die nächste Zuweisung
im Briefkasten...
Außerdem kommt die Telekom dann auch noch mit verminderten Gerichtskosten weg...
Ich würde dann auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, das hat den Vorteil, dass damit die Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes
festgestellt werden kann - und eine gleiche/ähnliche Zuweisung nicht im Anschluss daran einfach von der Telekom in die Wege geleitet werden
kann...
Wenn einer meint er ist im Recht und der Anwalt rät zur Fortsetzungsfeststellungsklage, dann würde ich das auf jeden Fall machen um so auch
die Telekom in die Schranken zu weisen...diese Klage ist auch einfach zu begründen, gerade im Fall von Bundesfreiwild.
Denn der Telekom geht es nicht um eine Zuweisung sondern um eine willkürliche Vorgehensweise - da muss man das Gericht auch drauf hinweisen...
Sprich, wenn die Telekom sieht, dass sie keine Chance hat, zieht sie die Anträge zurück und schwuppdiwupp, hast du die nächste Zuweisung
im Briefkasten...
Außerdem kommt die Telekom dann auch noch mit verminderten Gerichtskosten weg...
Ich würde dann auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, das hat den Vorteil, dass damit die Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes
festgestellt werden kann - und eine gleiche/ähnliche Zuweisung nicht im Anschluss daran einfach von der Telekom in die Wege geleitet werden
kann...
Wenn einer meint er ist im Recht und der Anwalt rät zur Fortsetzungsfeststellungsklage, dann würde ich das auf jeden Fall machen um so auch
die Telekom in die Schranken zu weisen...diese Klage ist auch einfach zu begründen, gerade im Fall von Bundesfreiwild.
Denn der Telekom geht es nicht um eine Zuweisung sondern um eine willkürliche Vorgehensweise - da muss man das Gericht auch drauf hinweisen...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Kommt noch hinzu:
Man schickt mich jetzt per "dienstlicher Weisung" zum 18.03. los.
"Kommen Sie dieser dienstlichen Anordnung nicht nach, so stellt dies nicht nur einen Verstoss gegen die Ihnen obliegende Folge- bzw. Gehorsamspflicht, sondern auch ein unerlaubt schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst dar, welches nach §9 BBesG die Verlustfeststellung Ihrer Dienstbezüge sowie disziplinarische Schritte wegen Verletzung der Dienstpflichten nach sich ziehen kann.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der erteilten dienstlichen Weisung NICHT um einen Verwaltungsakt handelt.
Ein hiergegen etwaig erhobener Widerspruch hätte daher keine aufschiebende Wirkung.
Bei Nichteinhaltung dieses Termines sehen wir uns veranlasst, ein Disziplinarverfahren gegen Sie einzuleiten, was auch den Verlust Ihrer Dienstbezüge zur Folge haben kann.
Danke für die Blumen.
Diese VollA*********r sind sich aber auch für nichts zu schade!
Also Widerspruch kann man nicht erheben, aber wieder den Sofortvollzug aussetzen lassen????? Muss ich im Internet mal recherchieren.
Man schickt mich jetzt per "dienstlicher Weisung" zum 18.03. los.
"Kommen Sie dieser dienstlichen Anordnung nicht nach, so stellt dies nicht nur einen Verstoss gegen die Ihnen obliegende Folge- bzw. Gehorsamspflicht, sondern auch ein unerlaubt schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst dar, welches nach §9 BBesG die Verlustfeststellung Ihrer Dienstbezüge sowie disziplinarische Schritte wegen Verletzung der Dienstpflichten nach sich ziehen kann.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der erteilten dienstlichen Weisung NICHT um einen Verwaltungsakt handelt.
Ein hiergegen etwaig erhobener Widerspruch hätte daher keine aufschiebende Wirkung.
Bei Nichteinhaltung dieses Termines sehen wir uns veranlasst, ein Disziplinarverfahren gegen Sie einzuleiten, was auch den Verlust Ihrer Dienstbezüge zur Folge haben kann.
Danke für die Blumen.
Diese VollA*********r sind sich aber auch für nichts zu schade!
Also Widerspruch kann man nicht erheben, aber wieder den Sofortvollzug aussetzen lassen????? Muss ich im Internet mal recherchieren.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
also eine Zuweisung kann keine dienstliche Weisung sein - frag mal deinen Anwalt...
Wenn dich die Telekom zu einem Lehrgang schicken würde oder zur DDU-Untersuchung, kann dies eine dienstliche Weisung sein (bei DDU-Untersuchung scheiden sich aber noch die Geister...).
Nochmals:
Eine Zuweisung kann keine dientliche Weisung sein - genau den gleichen Text habe ich auch schon mal bei der Aufforderung zu einer DDU-Untersuchung erhalten...macht ja schon Eindruck, wenn mit Diszi und Wegfall der Bezüge gedroht wird
Hier wird aber wissentlich ein Verwaltungsakt durch eine dienstliche Weisung umgangen und auch noch eine Drohung ausgesprochen - geh zum Anwalt und lass dich gut beraten...
Was wäre denn, wenn du durch diese Drohung so geschockt bist, dass du krank wirst ?
Ich finde es ein Unding, das ist meiner Meinung nach Rechtsbruch wie es im Buche steht...
also eine Zuweisung kann keine dienstliche Weisung sein - frag mal deinen Anwalt...
Wenn dich die Telekom zu einem Lehrgang schicken würde oder zur DDU-Untersuchung, kann dies eine dienstliche Weisung sein (bei DDU-Untersuchung scheiden sich aber noch die Geister...).
Nochmals:
Eine Zuweisung kann keine dientliche Weisung sein - genau den gleichen Text habe ich auch schon mal bei der Aufforderung zu einer DDU-Untersuchung erhalten...macht ja schon Eindruck, wenn mit Diszi und Wegfall der Bezüge gedroht wird

Hier wird aber wissentlich ein Verwaltungsakt durch eine dienstliche Weisung umgangen und auch noch eine Drohung ausgesprochen - geh zum Anwalt und lass dich gut beraten...
Was wäre denn, wenn du durch diese Drohung so geschockt bist, dass du krank wirst ?
Ich finde es ein Unding, das ist meiner Meinung nach Rechtsbruch wie es im Buche steht...
Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ja klar, demnächst bekommen wir die Zuweisung telefonisch mitgeteilt...und die Behörden erteilen uns die Bescheide auch telefonisch - der Steuerbescheid
wird uns per Telefon "zugestellt" - ist doch einfach.
Manche hier haben vielleicht noch nie etwas von einem Verwaltungsakt gehört - lieber wirschaft_frei, das hat nichts mit Sex zu tun - man kann natürlich auch am Telefon
Sex haben - also den Telefonsex.
Es gibt hier immer wieder User, die wissen Nichts und haben keine Ahnung, aber wollen immer mitreden - das ist das Problem !!!
wird uns per Telefon "zugestellt" - ist doch einfach.
Manche hier haben vielleicht noch nie etwas von einem Verwaltungsakt gehört - lieber wirschaft_frei, das hat nichts mit Sex zu tun - man kann natürlich auch am Telefon
Sex haben - also den Telefonsex.

Es gibt hier immer wieder User, die wissen Nichts und haben keine Ahnung, aber wollen immer mitreden - das ist das Problem !!!