Clauswalter hat geschrieben: ↑14. Okt 2019, 10:32
Bei einer Kollegin, 55, ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine weitere Untersuchung mehr vorgesehen ist (vorbehaltlich einer Änderung der Rechtslage).
Darauf wurde von der BAnstPT hingewiesen?
Kann ich mir so gar nicht vorstellen, denn die derzeitige Rechtslage sagt doch was anderes?
Mittlerweile habe ich auch das Gutachten des Arztes erhalten. Er hätte auf weitere Untersuchungen verzichtet. Er hat ausdrücklich angekreuzt "Keine weiteren Untersuchungen, mit einer Besserung ist nicht zu rechnen".
Leider sieht die BAnPT trotzdem weitere Untersuchungen nach 24 Monaten vor. Rechtslage halt wahrscheinlich!?
Clauswalter hat geschrieben: ↑19. Okt 2019, 15:13
Mittlerweile habe ich auch das Gutachten des Arztes erhalten. Er hätte auf weitere Untersuchungen verzichtet. Er hat ausdrücklich angekreuzt "Keine weiteren Untersuchungen, mit einer Besserung ist nicht zu rechnen".
Leider sieht die BAnPT trotzdem weitere Untersuchungen nach 24 Monaten vor. Rechtslage halt wahrscheinlich!?
In diesem Punkt hält die BAnstPT sich i.d.R. nicht an die Empfehlung des Gutachters (wurde mir so am Telefon gesagt).
Bei mir war es genauso...Gutachter hielt weitere Untersuchungen für unnötig, BAnstPT hat das anders gesehen.
Ich denke die BAnst wir des auch mit den 24 Monaten ernst nehmen. Vorher bei den Postärzten war die Untersuchung recht unregelmäßig, ist meist 3 bis 4 Jahre daraus geworden...
Hallöchen, ich habe auch den Fragebogen bekommen.
Einerseits hören sich einige Aussagen an, als wäre dies nur "Formsache". Andererseits Frage ich mich: kennt jemand jemanden,der jemanden kennt, der nach der Untersuchung tatsächlich reaktiviert wurde?
Man hat mir z.B. jahrelang eingetrichtert, dass weder die Post noch die Telekom ihre Beamten behalten will. "Man ist froh über jeden Beamten der nicht mehr Dienstfähig ist, aus welchem Grund auch immer".
die BAnst PT hat einen Rüffel bekommen, dass sie so
wenig Beamte überprüfen lässt. Jetzt kommt sie ihrer
gesetzlichen Pflicht nach und beauftragt eine Untersuchung
auf Reaktivierung.
Da aber der Dienstherr, sprich wieder die Telekom, über
eine Reaktivierung entscheidet, wird in aller Regel ein
Beamter in keinem Fall reaktiviert.
Höchstens wenn er selber seine Reaktivierung beauftragt
und zurück will - aber wer will das denn schon von den
Beamten im Ruhestand nach DDU. Das tut sich meiner
Meinung nach keiner freiwillig an, denn in diesen Laden
will doch keiner mehr (freiwillig) zurück...
Oder kennt einer Jemanden, der freiwillig aus der DDU
zurückgekommen ist ???
Keksi hat geschrieben: ↑7. Feb 2020, 08:47
Andererseits Frage ich mich: kennt jemand jemanden,der jemanden kennt, der nach der Untersuchung tatsächlich reaktiviert wurde?
Man hat mir z.B. jahrelang eingetrichtert, dass weder die Post noch die Telekom ihre Beamten behalten will. "Man ist froh über jeden Beamten der nicht mehr Dienstfähig ist, aus welchem Grund auch immer".
Hier im Forum gibt es einen User, der (angeblich) nach 16 Jahren DDU reaktiviert wurde.
Mir ist niemand persönlich bekannt, dem das gegen seinen Willen passiert ist...und da hier nichts überprüfbar ist, genieße ich solche Stories mit Vorsicht.
Einen ehemaligen Kollegen von mir hat man vor Jahren als eingeschränkt dienstfähig eingestuft und bis heute nicht reaktiviert.
Post und Telekom sind selbstverständlich über jeden Beamten froh, den sie los sind...die Reaktivierungsuntersuchungen sind seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben.
also dass eine/r nach 16 Jahren DDU wieder reaktiviert wurde,
halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.
Ich kenne persönlich einen Kollegen, der nach einer Zuruhesetzung
geklagt hatte, wobei diese Klage nach etwas mehr als 3 Jahren
für ihn positiv von einem OVG entschieden wurde.
Zwischenzeitlich hatte er einen Antrag auf Reaktivierung gestellt
und wurde (noch vor der Entscheidung des OVG) nach der Untersuchung
des AA und Prüfung des DH (DT AG) wieder reaktiviert.
Das Urteil wegen seiner (rechtswidrigen) Zurruhesetzung hatte er mir
auch stolz gezeigt. Was im übrigen auf 12 Seiten sowas von eine
Klatsche war für die Telekom und Vorwürfen von den Richtern.
Der Tenor in dem Urteil war, dass die Telekom praktisch alles falsch
gemacht hat und sogar die eigenen Gutachten missachtet hatte.
Zudem wurden gesetzliche Vorgaben missachtet und die ganze
Vorgehensweise war mangelhaft bis ungenügend. Das nur kurz zum
Thema DU-Verfahren und Versetzung in den Ruhestand !
GöVR hat geschrieben: ↑5. Mär 2020, 10:44
Was mich mal interessiert ist eine Situation, in der der Amtsarzt oder beauftragte Arzt die volle Dienstfähigkeit feststellt.
...
Wie geht es weiter?
Meines Wissens entscheidet der Dienstherr und nicht der Arzt. Der Dienstherr ist m.W. nicht an die Feststellung des Amtsarztes gebunden. Es würde mich also nicht wundern, wenn häufig nichts passiert. Und wer die Dienstherreneigenschaft inne hat, dürfte ja bekannt sein.
So, ich habe jetzt auch einen Fragebogen zwecks Reaktivierungsuntersuchung zugesandt bekommen.
Bin seit 04/2016 in DDU (51 Jahre alt) und hatte seitdem nichts weiter vom Dienstherrn (Deutsche Post AG/BAnstPT) gehört. Nun lag wie gesagt der Schrieb im Briefkasten...
Hatte mir natürlich vorher die Seiten in diesem Thread mal durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht sicher wie ich jetzt mit dieser Schweigepflichtentbindung verfahren soll.
"Einwilligung zur Weitergabe ärztlicher Unterlagen und Schweigepflichtentbindung
Hiermit erkläre ich meine Einwilligung in die Weitergabe der von mir eingereichten privatärztlichen Unterlagen an die/den Gutachterin/Gutachter bestellte/n Ärztin/Arzt für den Fall der Erforderlichkeit einer ärztlichen Untersuchung nach § 48 Abs. 1 BBG.
Zudem entbinde ich die BAnPT gegenüber der als Gutachterin bestellten Ärztin/dem als Gutachter bestellten Arzt von ihrer Schweigepflicht. "
1.)
Auf der einen Seite soll es ja laut §46 Absatz 7 gar keine Widerspruchsmöglichkeit geben, sprich auch wenn man nicht unterschreiben würde, dann würde trotzdem "alles" weitergeleitet werden. So verstehe ich das zumindest.
Wie sollte man da jetzt verfahren, (vorsichtshalber) NICHT unterschreiben oder vorher den (eigenen) behandelnden Arzt damit konfrontieren damit der was dazu schreibt..?
2.) Man sollte ggf. ärztliche Unterlagen (max. 1 Jahr alt) in Kopie beifügen. Würde einen nochmaligen Arztbericht (natürlich gleicher Befund) und erneute Untersuchungsergebnisse (im Original) allerdings lieber bei der tatsächlichen Reaktivierungsuntersuchung mitbringen wollen. Also nicht schon vorab den Leuten von der Post etwas an die Hand geben...
Wäre das ok, oder könnte das ein Nachteil sein "nur" den "nackten" Fragebogen zurückzuschicken..?
Wenn man ärztliche Unterlagen (mit dem Fragebogen) zur BAnstPT schicken würde, dann würde doch der Dienstherr/BAnstPT Einsicht zum Krankenbild/Krankheit bekommen.
Dann wäre es doch eh "klüger" die Unterlagen erst direkt zur Reaktivierungsuntersuchung mitzubringen...?
Prinzipiell geht es einen Sachbearbeiter-Fuzzi bei der Bundesanstalt für PT gar nichts an, was so gesundheitsmäßig bei einem Beamten in Ruhestand im Detail los ist.
Der beauftragte Gutachter kann feststellen ob der Ruhestandsbeamte dienstfähig ist oder nicht.
Details gehen niemand was an.
Warum also vom behandelnden Arzt nicht ein Attest zur Vorlage bei der Reaktivierungsuntersuchung schreiben lassen?
Wenn man ärztliche Unterlagen (mit dem Fragebogen) zur BAnstPT schicken würde, dann würde doch der Dienstherr/BAnstPT Einsicht zum Krankenbild/Krankheit bekommen.
Richtig - das ist ja der Sinn der Sache
Wenn du die Schweigepflichtentbindung nicht unterschreibst brauchst auch nicht hinzugehen
Der DH möchte die ärztlichen Unterlagen bzw die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung um entscheiden zu können ob du weiterhin dienstunfähig bist. Du müsstest auch ein Merkblatt bekommen haben mit dem Hinweis, das ein nicht Unterschreiben der Schweigepflichtentbindung ein Verstoß gegen deine Dienstpflichten ist.