Ruhestand für Beamte ab 2017

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AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

MadHeart hat geschrieben: 10. Sep 2018, 09:45 Die lassen mich nicht gehen. :(
Netze? Wo hängst ab?
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

TSI
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

MadHeart hat geschrieben: 10. Sep 2018, 20:32TSI
Hmm, ging doch gerade gestern die Heise-Mitteilung rum, dass es mit 3765 los geht:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 58509.html

Ganz meine Erfahrung, dass bei T-Systems die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand tut. Am Ende sticht die Personalabteilung. Kenne zumindest einen "unabkömmlichen" Kollegen, der nach 3 Monaten gehen durfte. Allerdings in externe Abordnung. Der geht jetzt in die 55er.
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Wenn möglich, gehe ich sobald als möglich in den ER.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Jo, merkwürdig ist nur, dass ein Teil der Kollegen bei TSI nach Interesse an der 55er gefragt wird und offensichtlich ein anderer Teil nicht. Wenn man 3567 Stellen in Deutschland abbauen will, würde ich hier als erstes Freiwillige suchen. So meine Meinung.
Osito
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Osito »

Ihr bei den PNU könnt euch überaus glücklich schätzen, dass es so eine Regelung gibt! Bin Beamter beim Bundeseisenbahnvermögen ( abgeordnet vom Jobservice ) Wir haben so eine Regelung leider nicht - sonst wäre ich SOFORT weg von dem Laden. So heißt es " warten " bis 63 , und dann nur wg. DU . Wir werden sowas von verarscht+ betrogen in unserem Land. Kein Geld da, kein Geld da.....hieß es über Jahre. Und jetzt 93 Milliarden da für die AsylXXXXXXXXXXX.....Bitte gewähltere Ausdrucksweise mod
watschenmann
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von watschenmann »

Hi Osito

wir haben zwar nicht die Regelung mit dem ER, aber wenn du von der Bahn nach Jobservice abgeschoben bist, ist doch auch nicht schlecht ;) ; es sei denn du bist direkt beim BEV (z.B. KVB, Busfahrer) dann hast du natürlich die A-Karte.
Aber beim Jobservice wird doch wenn du stark auf die 60 zugehst auch nicht mehr viel passieren; komme einfach deiner Mitwirkungspflicht (wöchentliche Meldung) nach oder lass dich abordnen (wenn es dir nicht gefällt, dann wieder zurück nach JS), gute Ärzte suchen und dann mit 63 den Abgang in den Ruhestand.

Gruß Watschenmann
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Osito hat geschrieben: 13. Sep 2018, 11:10 Ihr bei den PNU könnt euch überaus glücklich schätzen, dass es so eine Regelung gibt! Bin Beamter beim Bundeseisenbahnvermögen ( abgeordnet vom Jobservice ) Wir haben so eine Regelung leider nicht - sonst wäre ich SOFORT weg von dem Laden. So heißt es " warten " bis 63 , und dann nur wg. DU . Wir werden sowas von verarscht+ betrogen in unserem Land. Kein Geld da, kein Geld da.....hieß es über Jahre. Und jetzt 93 Milliarden da für die AsylXXXXXXXXXXX.....Bitte gewähltere Ausdrucksweise mod
Ich kann dir nur zustimmen. Wenn du das Gesetz zum erdienten Ruhestand liest, dann stellst du fest, dass ihr dort aufgeführt seit:

§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte
1. des Bundeseisenbahnvermögens, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Deutsche Bahn
Aktiengesellschaft betroffen sind,

2. bei einem der Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG oder Deutsche Telekom
AG (Aktiengesellschaft), die in Bereichen mit Personalüberhang beschäftigt sind, und
3. der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die in Bereichen mit
Personalüberhang beschäftigt sind.


Den Rest habt ihr der Untätigkeit der euch so treuen EVG zu verdanken, die dem Thema jahrelang keine Priorität gewidmet hat.
Zilian
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Zilian »

AndyO hat geschrieben: 13. Sep 2018, 13:01 [Ich kann dir nur zustimmen. Wenn du das Gesetz zum erdienten Ruhestand liest, dann stellst du fest, dass ihr dort aufgeführt seit:

§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte
1. des Bundeseisenbahnvermögens, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Deutsche Bahn
Aktiengesellschaft betroffen sind,
....


Im Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
http://www.gesetze-im-internet.de/bedbp ... truktG.pdf sind zwar noch im §1 mit aufgeführt, aber § 3 steht dann die Beschränkung bis 31. Dezember 2006 und dies nicht erst seid der letzten "Verlängerung" des Gesetzes.

§ 3 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens
(1) Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft oder den nach § 2 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 3 Satz 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes ausgegliedert en oder gegründeten Unternehmen betroffen sind, können bis zum 31. Dezember 2006 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn
1. sie als Beamtinnen und Beamte des einfachen oder des mittleren Dienstes das 55. Lebensjahr oder als
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes das 60. Lebensjahr vollendet haben und
2. ihre anderweitige Verwendung in der eigenen oder in anderen Verwaltungen nicht möglich oder nach
allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist. ...
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Da darfst du trotzdem Fragen, was eure Gewerkschaft draus gemacht hat. Soweit mir bekannt, ging bei euch noch nie jemand in die 55er...
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Osito hat geschrieben: 13. Sep 2018, 11:10 Und jetzt 93 Milliarden da für die AsylXXXXXXXXXXX.....Bitte gewähltere Ausdrucksweise mod
Na na na! Wie viele Milliarden waren vorher da für die Banken?
Ansonsten sollte man sich immer bewusst sein, dass *wir* durchaus
privilegiert sind. Insbesondere wenn man den ER in Anspruch nehmen
kann. Wenn das nicht wie selbstverständlich allen und überall
ermöglicht wird, ist das eine politische Entscheidung, die rein
gar nichts mit zu wenig Geld oder Asylbewerbern zu tun hat! Man sollte
aufpassen sich nicht gegen die Falschen (Schwächsten) aufbringen
zu lassen, nur weil man nicht bekommt was man will.

Ansonsten sollte man differenzieren zwischen Asyl und Einwanderung.
Und auch nicht alles und alle über einen Kamm scheren. Nicht alle
betrügen und erschleichen Sozialleistungen. Und nicht vergessen, das
*wir* es sind, die die Migration mit zu verantworten haben - und nicht
zuletzt sogar brauchen.
Osito
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Osito »

Das ist natürlich Unfug. Ich weiß, wovon ich spreche.......... Bitte in diesem Thread hier beim Thema bleiben. Danke. mod
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

So, habe nun die Frage nach der vorrübergehenden Pensionserhöhung nach §14a von der BAnstPT bantwortet bekommen:

Die Erhöhung wird nur bei DDU gewährt. Nicht bei der 55er!

Begründung:

BeamtVG § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

(1) Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Verletzte den Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt hat.


Also die 55er wird gleichgestellt mit Selbstzerstümmulung! Ich werde es dann im Parallelthread in meinem Pensionsrechner anpassen. Man bestraft sich mit der 55er somit selbst. So alt kann ich gar nicht werden, dass das wieder reinkommt... :evil:
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 14. Sep 2018, 17:29 Also die 55er wird gleichgestellt mit Selbstzerstümmulung! Ich werde es dann im Parallelthread in meinem Pensionsrechner anpassen. Man bestraft sich mit der 55er somit selbst. So alt kann ich gar nicht werden, dass das wieder reinkommt... :evil:
Sehr interessant. Danke für die Info!
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Muss mich korrigieren: Der Verweis ist auf § 44 BBG ! Das ist dann nur die Erläuterung der DDU. Was das mit dem Thema vorübergehender Pensionserhöhung zu tun haben soll, ist genauso schleierhaft...
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