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Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 14. Nov 2019, 22:02
von AlterSchwede
Elfiolil hat geschrieben: ↑14. Nov 2019, 18:51
Hallo, von meiner Beraterin auch heute wieder die Aussage: Beamte zurück zur Telekom in den operativen Bereich: Fast unmöglich.... Ich keine auch keinen Beamten, der bei einer Behörde zugewiesen war und es dann wieder zurück zur Telekom "geschafft" Hatte...
Hallo Elfioli,
ist deine Beraterin zufällig aus Darmstadt ?
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 15. Nov 2019, 14:36
von Ruheständler
AlterSchwede hat geschrieben: ↑14. Nov 2019, 22:01
@ Moderator
Kommen wir hier eigentlich auch mal zum Thema ER 2020 wieder zurück oder verkommt das Forum zum Kasperle-Theater !
... muss der MOD mal wieder

Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 15. Nov 2019, 20:20
von Torquemada
Ruheständler hat geschrieben: ↑15. Nov 2019, 14:36
AlterSchwede hat geschrieben: ↑14. Nov 2019, 22:01
@ Moderator
Kommen wir hier eigentlich auch mal zum Thema ER 2020 wieder zurück oder verkommt das Forum zum Kasperle-Theater !
... muss der MOD mal wieder
Habe ich gerade getan. Und speziell für Kaus: so ein Blödsinnsposting wie dein letztes mit dem Vivento-Link sparst du dir einfach. Bitte beim Thema bleiben. Danke. - mod
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 09:07
von Thomas123
Hallo zusammen,
bin immer noch geschockt von der Einschränkung ab Baujahr 63 oder früher. Ich bin Baujahr 64 und habe damit die A-Karte.
Wie seht ihr die Chancen, dass im Laufe des Jahres 2020 vielleicht nochmal die Einschränkung wegfällt bzw. ob es nach 2020 noch mal einen ER geben wird.
Gruss
Thomas
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 10:04
von Torquemada
Pure Spekulationen bringen nichts.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 10:22
von AlterSchwede
Hallo Thomas,
der ER 2020 wird nur für die Jahrgänge 1963 und älter angeboten. Da man davon ausgehen kann, dass das Budget relativ zeitnah ausgeschöpft sein wird so wie in den vergangenen Jahren, wird für die jüngeren Jahrgänge das Budget nicht mehr Verfügung stehen. Der ER wird mit Sicherheit ab 2021 neu aufgelegt, wovon ich ausgehe. Ob dann mit den gleichen Konditionen oder mit geänderten Vorgaben, wird sich zeigen !
Da die Telekom aber weiterhin auch das DDU-Verfahren durchführen wird, ist eine Berechnung des Vergleichs ER/DDU immer empfehlenswert. Bei DDU bekommst Du ca. 5 Jahre 2/3 bis zum 60. Lebensjahr angerechnet - beim ER meines Wissens nicht - das sind ca. 6 % mehr als Du tatsächlich mit 55 Jahren bei ER erreicht hättest. Wenn Du jetzt noch ein paar Jahre bis zum 60. Lebensjahr weiter arbeitest, wird die Lücke immer weniger. Bis zum 60. Lebensjahr wäre die Lücke dann auf ca. 2 % bei DDU im Vergleich zum ER geschmolzen.
Wenn Du jetzt den Unterschied zwischen ER und aktiver Besoldung nimmst für die Jahre mit voller Besoldung heranziehst, ist die DDU alleine von den Zahlen her mindestens genau so finanzielle attraktiv wie der ER - wenn nicht sogar wesentlich besser. Es kommt natürlich immer auf die persönlichen Lebensumstände an, aber auch, ob Du genug Durchhaltungsvermögen im DDU-Verfahren hast. Der Vorteil beim ER ist, dass Du z. B. keine Nachuntersuchungen oder sonstige Dinge mehr vom Dienstherrn zu erwarten hast und das Leben in vollen Zügen genießen kannst. Und wenn Du meinst zu wenig Geld zu bekommen, gehst Du einfach nebenher ein wenig arbeiten.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 10:59
von Telemichi
Wie werden die DDÜ Bezüge berechnet? Gibt es eine Formel?
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 11:08
von zeerookah
Netter Bullshit
Bei DDU werden dir 10,8% abgezogen die zum teil durch die 2/3 Reglung bis 60 ausgeglichen werden
Bei ER wird dir nichts abgezogen wenn du die Vorraussetzungen erfüllst. Sondern du bekommst ca. 68% (für 17 -55 Jahre)
Und da es diesmal erst ab 57 Jahre losgeht hat der betreffende 40 Jahre voll = 71,75%
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 11:26
von Siggi09
Telemichi hat geschrieben: ↑18. Nov 2019, 10:59
Wie werden die DDÜ Bezüge berechnet? Gibt es eine Formel?
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 11:52
von AlterSchwede
Hallo zeerookah,
danke für den netten Einstieg Deines Kommentars - Bullshit klingt so nicht nach meinem Niveua. Eingangs darf ich Dir aber mal auf die Sprünge helfen. Die Wenigsten haben eine durchgehende Biographie von 40 Jahren als Beamte/in. Vielleicht soll es z. B. auch noch Frauen geben, die in Elternzeit waren oder UoB genommen haben. Daher gehe ich davon aus, dass eben die Wenigsten mit 17 angefangen haben und dann durchgehend beschäftigt waren.
Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, würdest Du aber bemerken, dass ich ich Thomas persönlich angesprochen habe und der ist eben erst 55 Jahre. Für dich aber mal das Rechenbeispiel, wobei ich nicht von der max. Versorgung mit 55 ausgehe, dann eher erst mit 60 Jahren.
Thomas bekäme bei DDU mit Jahren somit bis zum 60 Lebensjahr 2/3 von 8,96875 % - die 2/3 ergeben somit 5,97916 %...somit mal die genauen Prozentpunkte.
Macht eine Differenz von 4,82 % bei Eintritt in den Ruhestand mit DDU zum Zeitpunkt des 55. Lebensjahr im Vergleich zum ER. Das ist ein individuelles Beispiel für den 55-jährigen mit tatsächlichen Zahlen. Wenn er zu heutigen Zeitpunkt den ER nehmen könnte (Du verstehst den Konjunktiv, dann leider kann er ja den ER nicht nehmen) und dann diese mit DDU vergleicht, hat er tatsächlich 4,82 % weniger.
Ich gebe Dir in dem Punkt Recht, dass je mehr Zeit bis zum 60. Lebensjahr vergeht, die DDU schlechter ist als der ER - also wenn Du z. B. einen Beamten mit 60 Jahren in DDU mit einem Beamten mit 60 in ER vergleichst, ergibt das eine Differenz von 10,8 %.
Derjenige der den ER jetzt nimmt, muss aber auch noch 1000 Sozialstunden oder Bufdi machen - ohne Bezahlung im Gegensatz wie z. B. bei einem 450-Euro-Job - zwar dann mit Aufwandsentschädigung. In dieser Zeit kann Thomas bei DDU einer genehmigten Nebentätigkeit nachgehen und somit 1000 Stunden innerhalb einer Nebentätigkeit als 450 €-Job nachgehen. Kannst Dir ja mal selber ausrechnen, wie viel mit einem Nebenjob in dieser Zeit verdient werden kann.
Aber vermutlich kommst Du jetzt mit dem Einwand, dass viele Kinder haben und diese erziehen - oder die Eltern, Oma usw. pflegebedürftig ist und gepflegt wird, dann würden die Sozialstunden/Bufdi wegfallen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Wenigsten mit 57 noch Kinder unter 18 zu Hause haben und noch weniger eine zu pflegende Person vorweisen können.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 11:55
von AlterSchwede
Telemichi hat geschrieben: ↑18. Nov 2019, 10:59
Wie werden die DDÜ Bezüge berechnet? Gibt es eine Formel?
Hallo Telemichi,
lasst Dir eine Versorgungsauskunft von deinem Dienstherrn/Personalstelle zusenden - dann hast Du einen genaueren Wert. Diese Berechnung ist zwar nicht verbindlich und es werden schon mal bestimmt Dinge vergessen (z. B. Versorgungsausgleich), aber wenn Du bei der Anfrage diese wesentlich Angaben direkt mit angibst, kann das auch direkt mit berücksichtigt werden.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 12:52
von zeerookah

Tja Alter Schwede ich würde sagen ES Ist wie ES ist.
Niveau = so wird es übrigens geschrieben

Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 14:17
von AlterSchwede
Hallo zorrookah,
wie schön dass wir jetzt wissen, wie Niveau geschrieben wird - ich könnte auch schreiben, dass zwischen Sonderzeichen und Wort ein Leer stehen muss...oder dass man einfach mal vorher nachrechnet bevor man solche gewagten Thesen verbreitest wie Du hier.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst und ich Thomas angeschrieben habe und auf seine
persönliche Situation eingegangen bin. Ich könnte jetzt noch weiter gehen und Dir aufzeigen, wie viel mehr Thomas an Besoldung hat von 55 bis 60 im aktiven Dienst und dann erst in DDU oder ER (wenn es den dann noch gibt) geht. Da kommt schnell mal ein mittlerer fünfstelliger Betrag an Mehreinnahmen im Vergleich zum ER raus. Um diesen "Gewinn" dann wieder mit "deinem" ER ab 60 reinzubekommen, musst Du schon lange Pensionsbezüge bekommen...
Und nebenbei im 450 €-Job würde im aktiven Dienst auch noch gehen, wobei bei deinem Beispiel immer noch die 1000 Sozialstunden oder BufDi beim ER abgeleistet werden müssen. Aber vielleicht hat ja bei Dir jeder einen Kind unter 18 und/oder eine pflegebedürftige Person im Hause - und Pflegebedürftig heißt nicht, der Omo einmal pro Woche eine Geschichte zu erzählen. Davon höre ich in deinem Beitrag übrigens überhaupt nichts.
Wie Du schon geschrieben hast, ES ist wie ES ist - wenn ich Deine Beiträge jetzt mal hier lese, trifft das genau auf Dich zu, denn mehr als Vermutungen und falsche Berechnungen anstellen steckt wohl doch nicht dahinter
Allen eine arbeitsreiche und schöne Arbeitswoche.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 21:57
von Cyber
@ES
nein Thomas wollte keine Vergleichsberechnung
Der ER wird mit Sicherheit ab 2021 neu aufgelegt
Wir danken dem Orakel von Delphi

für diese Botschaft
Die Vorruhestandsregelung für die PNUs läuft in 2020 aus.
Voraussetzung für 2021: Der Gesetzgeber erlässt ein neues Gesetz bzw. verlängert und zweites die Telekom hat ein Interesse daran - sie muss das Ganze ja bezahlen.
Re: Engagierter Vorruhestand letztmalig in 2020
Verfasst: 18. Nov 2019, 23:49
von Telemichi
Cyber, falsch. Die Telekom bezahlt nicht das Ganze, 2/3 bezahlt der Steuerzahler.