BMI-Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung
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Re: Titel:
Das ist zwar richtig mit dem Buchstaben an letzter Stelle. Ich kenne Zoll aber immer noch unter:Binö hat geschrieben:@Ossikind
Obs daran liegen könnte, daß der Anfangsbuchstabe ein Z ist, welcher ja bekanntlich der letzte Buchstabe im Alphabet ist![]()
Z - ZUCHT
O - ORDNUNG
LL- DOPPELTE LEISTUNG
oder gildet das nicht mehr.....

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Liebe Binö,
erst durch KLR finden die Kollegen zu ihrem Glück. Mit welch einer Kreativität die KLR erstellt worden ist, einfach genial. Ich glaube an die Zollverwaltung und weiß, dass sie nur das Beste will. Wenn es technische Probleme gibt, sollten wir bereit sein, bis zum Jahresende auf die Gehaltserhöhung zu warten. Bis dahin schnallen wir eben den Gürtel enger. Oh, ich muss einen neuen Gürtel kaufen, mein jetziger ist schon verschlissen vom vielen Engerschnallen. Kein Problem, die paar Wochen bis August hält er wohl noch.
LG
erst durch KLR finden die Kollegen zu ihrem Glück. Mit welch einer Kreativität die KLR erstellt worden ist, einfach genial. Ich glaube an die Zollverwaltung und weiß, dass sie nur das Beste will. Wenn es technische Probleme gibt, sollten wir bereit sein, bis zum Jahresende auf die Gehaltserhöhung zu warten. Bis dahin schnallen wir eben den Gürtel enger. Oh, ich muss einen neuen Gürtel kaufen, mein jetziger ist schon verschlissen vom vielen Engerschnallen. Kein Problem, die paar Wochen bis August hält er wohl noch.
LG
Der öffentliche Dienst und der gesunde Menschenverstand schließen einander aus.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhles zulegen können, der muss auch mit jedem A.... klarkommen.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhles zulegen können, der muss auch mit jedem A.... klarkommen.
Mmmhhh, hat jemand schon in Erwägung gezogen Zinsen für die verspätete Auszahlung einzufordern?
Ich meine, wenn das BADV es nicht auf die Reihe kriegt zeitnah die Abschlagszahlungen auszuzahlen, dann sollte das nicht unser aller Problem sein.
Zumal es eine Benachteiligung ggüber andere Beamte ist, die die Nachzahlung schon mit den Juli-Bezügen erhalten haben.
Der Gedanke auf Zinseinforderung (für den Monat Juli) kam uns die Tage im Kollegenkreis, allerdings sind wir uns da uneinig ob dies Aussicht auf Erfolg hätte.
Was meint Ihr?
Gruß
Michel
Ich meine, wenn das BADV es nicht auf die Reihe kriegt zeitnah die Abschlagszahlungen auszuzahlen, dann sollte das nicht unser aller Problem sein.
Zumal es eine Benachteiligung ggüber andere Beamte ist, die die Nachzahlung schon mit den Juli-Bezügen erhalten haben.
Der Gedanke auf Zinseinforderung (für den Monat Juli) kam uns die Tage im Kollegenkreis, allerdings sind wir uns da uneinig ob dies Aussicht auf Erfolg hätte.
Was meint Ihr?
Gruß
Michel
Vollstrecker hat geschrieben:Für den Großteil der vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen betreuten Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger können die angepassten Beträge – verbunden mit einer Nachzahlung für die Monate ab Januar 2008 – voraussichtlich erstmals mit den Bezügen für den Monat August 2008 ausgezahlt werden.
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung kann die Umstellung bereits mit der Auszahlung für den Monat Juli 2008 erfolgen; die Auszahlung für Versorgungsempfänger, dies betrifft die Nachzahlung ebenso wie die angepassten Versorgungsbezüge, kann jedoch auch hier erst mit den Bezügen für den Monat August 2008 erfolgen.
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Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?
Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."
Ich mein' ja nur!
Gruß
Gerda
Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."
Ich mein' ja nur!
Gruß
Gerda
Hallo Gerda,
...
Freu mich schon auf später.
...
... für das erste Posting ... Respekt.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?
Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."
Ich mein' ja nur!
Gruß
Gerda
Freu mich schon auf später.
Viele Grüße
Optimist
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Dafür sollte die Tarifunion bei den Tarifverhandlungen sorgen. Soweit ich mich erinnern kann, war der Nachzahlungszeitraum von 7 Monaten (davon 3 Monate nach Tarifabschluss) noch nie so groß...Gerda Schwäbel hat geschrieben:Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?
Benachteiligung = Ungleichbehandlung. Da sollte man doch alle Bundesbeamte gleich behandeln und nicht einzelne Dienstherren bevorzugen und andere benachteiligen.Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."