Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

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postzwerg
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von postzwerg »

Hhmmm, so ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht...

Nur, dass man sich scheinbar darauf geeinigt hat, das die Überleitung der Besitzstandswahrung der älteren Beamten dienen sollte!?
Bleibt doch aber die Ungerechtigkeit, dass ich dadurch nicht die Möglichkeit habe, wie die Neueinsteiger, nach 23 Dienstjahren in die Endstufe zu kommen(die hätte ich nämlich bereits geleistet), sondern erst zum 01.09.2021, da habe ich dann bereits 31 Jahre hinter mir!

Meiner Meinung nach hätte man 2009 nach geleisteten Dienstjahren einstufen müssen...
Aber was zählt die schon!?
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Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Baumschubser »

Kurz gesagt hat man zwar eine Diskriminierung festgestellt, aber entschieden, dass Bund und Länder die Möglichkeit haben sollen, eine Übergangsregelung durchzuziehen, auch wenn dies bedeutet, dass innerhalb der Übergangszeit es weiterhin bei der Diskriminierung bleibt. Es wird also wohl für niemenden etwas geben.
Torquemada
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Torquemada »

http://www.heute.de/eugh-urteil-zur-alt ... 83778.html

Das ist leider sehr bedauerlich. Zumal das Gericht, entgegen dem sonst üblichen Verfahren, dem Gutachten des Generalanwalts nicht gefolgt ist.
Bundesbeamter
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Bundesbeamter »

Das wars dann wohl.
Auch wenn das alte Recht diskriminierend war und als sog. Besitzstandswahrung dieser Zustand übernommen wurde ist die neue Regelung rechtens.
In meinen Augen recht verquer diese Argumentation. Na denn das mit den 23 Jahren bis man die höchste Alterstufe erreicht hake ich mal schnell ab.

Darüberhinaus stellt es sich für mich so dar, dass das neue System doch nichts anderes darstellt als das alte. Im alten System kam ich in eine neue Stufe wenn ich das entsprechende Alter erreicht habe. Im neuen System warte ich auch die entsprechenden Jahre und erhalte dann die höhere Stufe; ach ne ich erwerbe ja mit den Jahren Erfahrung. Was hat sich geändert ??
Die sog. Erfahrung erreiche ich wieder nach einer entsprechend festgelegten Zeit, man hätte auch weiterhin das Alter nehmen können, denn das erreiche ich ja auch.
Oder hat jemand schon davon gehört, dass Beamten der Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe verweigert wurde wegen fehlender Erfahrung ? Das wird wohl die absolute Ausnahme bleiben. Demzufolge hat zumindestens in meinen Augen das Kind nur einen neuen Namen bekommen. Aus Dienstalterstufen wurden Erfahrungsstufen :lol:

Und betrachte ich das noch im Zusammenhang mit dem zumindestens für mich geltenden Beurteilnugssystem, wonach der direkte Vorgesetzte nur Bericht erstattet und mich letzten Endes jemand beurteitl der a. nicht einmal weiss was ich täglich mache und der mich b. nicht einmal persönlich kennt, dann weiss ich schonmal wie meine erworbene oder eben nicht erworbene Erfahrung bewertet wird.

So ist das mit dem besonderen Treueverhältnis. Das wurde in den letzten 27 Jahren zumindestens nach meiner Betrachtung zu einer Einbahnstrasse.
Aber ich klage nicht, habe ich doch einen krisensicheren Arbeitsplatz der zudem noch einigermassen bezahlt wird.
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Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Baumschubser »

Nur für ab jetzt neu eingestellte Beamte ändert sich was. Die verdienen nämlich deutlich weniger, als nach dem alten System. Denn egal wire alt man ist, jetzt gehts mit Erfahrungsstufe 1 los, wo man bisher aus Altersgründen doch meist weiter oben eingestuft wurde. Denn viele Beamte sind halt nicht 21, wenn sie anfangen.

Für alle, die bereits im Dienst sind, ändert sich rein gar nichts, der Stufenaufstieg findet exakt zu den gleichen Zeiten statt, wie nach dem alten System, nur nennmt man es jetzt halt Erfahrungsstufe.
Theoretisch kann der Aufstieg verwehrt oder verzögert werden, wenn jemand unterdurchschnittlich beurteilt wird. Und da das in manchen Bereichen gang und gäbe ist, muss da jeder drauf achten.

Bei uns gibt es z.B. die Vorgabe, dass nur 20% mehr als 9 Punktehaben können, 60% zwischen 7 und 9 Punkte liegen sollen und 20% unter 7 Punkte haben müssen. Akut wirds wohl erst, wenn man weniger als 4 Punkte hat, aber mit 5 wurden hier nicht wenige beurteilt. Die sind also nicht weit davon entfernt und können nur froh sein, dass sie alle zumindest die letzte Altersstufe erreicht haben. Befördert werden die nie und gehen mit A7 (Eingangsamt) in Pension. Denn parallel gibts weitere interne Anweisungen. So sollen die, die im letzten Beurteilungszeitraum befördert wurden, um 2 Punkte herabgestuft werden. Wahrscheinlich, um andere Beförderungskandidaten hochzustufen. Das wurde beim letzten Mal schon so gemacht. Da wurden echt Leute angesprochen, ob sie 1-2 Punkte atreten würden, damit ein anderer befördert werden kann. Das ist zwar alles ein anderes Thema, aber mindestens eine genau so große Sauerei.
heartwing
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von heartwing »

Die im Haushaltsentwurf 2015 getroffene Vorsorge für mögliche Risiken aus dem EuGH-Urteil bleibt bestehen. Das dort veranschlagte Risiko von 10 bis 15 Millionen Euro ist mehr als ausreichend bemessen.
http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/ ... ldung.html

In Niedersachsen sind weiterhin alle etwa 17 500 Widerspruchsverfahren von Landesbeam­tinnen und -beamten, die zu der Rechtsproblematik anhängig sind, ruhend gestellt.
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelle ... 25568.html
Torquemada
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Torquemada »

Niedersachsen hat ein ganz anderes Problem !! Dort besteht nämlich noch das alte System, das EINDEUTIG altersdiskriminierend ist. Da hat die Landespolitik total versagt.
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Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Baumschubser »

Hier in Sachsen läuft das auch alles noch. Hier wurde Ende 2013 das "neue" System rückwirkend bis 2006 in Kraft gesetzt. Und ob das rechtens ist, bleibt abzuwarten. Zumal damit ja auch rückwirkend die Altersdiskriminierung zementiert wird.
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Ossikind
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Ossikind »

Bundesbeamter hat geschrieben:Das wars dann wohl.

Ja leider. Son Dreckspack.
Mich hätte das so betroffen, verdammter Misst, Scheissendreck....ach leck mich doch...
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
hansmeyer
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von hansmeyer »

Hallo,
naja, es besteht noch ein Fünkchen Hoffnung, für alle die, die gegen Ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben. Sprich alles was vor dem 01.07.2014 vom Beamten beanstandet wurde. Darüber entscheider im Herbst das Berliner VWG bzw. das BWG, siehe auch:
http://www.bdk.de/lv/baden-wuerttemberg ... ntscheiden

Es hängt nun davon ab, ob die Gerichte uns einen Schadensersatz zusprechen oder nicht. Noch ist also nicht verloren, auch wenn die Ausgangslage jetzt schlechter ist.
Was mich nur wundert ist die komische Argumentation vom EuGH, der Gutachter stellt einen Schadensersatzanspruch fest, Bund und Länder legen schon Nachtragshaushalte an und dann kommt sowas raus. Wenn man da nicht der Schäuble mit den Richtern beim Kaffeetrinken war.......

Interessant ist aber noch folgende Frage: BWG stellt Schadensersatzanspruch fest, wie soll der aussehen? Höchste Einstufung, einmalige Zahlung?
Sofern nach der höchsten Besoldung bezahlt werden sollte, bewirkt das eine Neuberechnung der Besoldung ab 01.07.2009, da hier als Grundlage die letzte Einstufung genommen wird, das wäre ja dann beim Erfolg die höchste? Bitte mal um Eure Meinungen.
Danke
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Ich bezweifle, dass es Schadensersatz gibt.

Dem schließe ich mich an. Es wäre doch ein Wunder, wenn bei DIESEM Urteil des Europäischen Gerichtshofes hier deutsche Gerichte noch irgendwas monetär zu gunsten der Beamten entscheiden würden.
Das seltsame Urteil wird doch nicht mit Schadensersatzzahlungen abgeschlossen.
Torquemada
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Torquemada »

Hier ist jetzt die endgültige Antwort wegen Schadenersatz. Entscheidung von HEUTE (30.10.2014)
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2014&nr=65

Die immer schnelle Telekom hatte im Oktober schon fließbandartig ablehnende Widerspruchsbescheide in Massen verschickt.
ludoandy
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ludoandy »

Guten Morgen!

Wenn ich das jetzt aus der Pressemitteilung des Gerichtes richtig verstanden habe, gibt es für die Bundesbeamten maximal nur 50€ Schadenersatz. Wenn das stimmt finde ich das sehr lächerlich. Dann können die ihre 50€ sonst wohin stecken!!!!!
Das alte Besoldungssystem war altersdiskriminierend, das neue wird daran angelehnt, aber an der Beazhlung ändert sich trotzdem nichts. Ich finde da wurden wir mal wieder ganz schön über den Tisch gezogen.
Oder sehe ich das falsch??

Lg ludoandy
Torquemada
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Torquemada »

ludoandy hat geschrieben: Das alte Besoldungssystem war altersdiskriminierend, das neue wird daran angelehnt, aber an der Beazhlung ändert sich trotzdem nichts. Ich finde da wurden wir mal wieder ganz schön über den Tisch gezogen.
Oder sehe ich das falsch??

Lg ludoandy
Nee...siehst du nicht falsch. Da der Bund den Mist rechtzeitig durchgeführt hat, will ihm der "liebe" Europäische Gerichts und das Bundesverwaltungsgericht eben nicht ans Bein pinkeln. Nur verpeilte Bundesländer, die nichts rechtzeitig gemacht haben, müssen zahlen.
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Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Baumschubser »

Die machen das schnell Ende 2013 rückwirkend für 2006 noch nachträglich, wie hier in Sachsen geschehen.
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