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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 13. Nov 2025, 20:56
von Murmels Frauchen
Figobert hat geschrieben: 13. Nov 2025, 20:45
ich hab die Eingangsbestätigung zu meinem Antrag noch im Dez 2023 erhalten - und außer Vertröstungen noch kein Feedback. Nachdem ich meine Lehre zum Fernmeldehandwerker bereits 1979 abgeschlossen habe, sollte mein Fall (so wie ich ihn verstehe) auch nicht ultrakomplex sein. Dass das BAPT die Fälle nach Eingangsdatum bearbeitet, kann ich darum nicht so ganz glauben/nachvollziehen. Halte es aber auch (noch) mit dem Kaiser

...bleibt mir wohl auch nix anderes übrig.
Es ist mit normalem Verstand nicht nachvollziehbar. Bei mir geht es ja um die Witwenpension. Mein verstorbener Mann begann die Ausbildung bereits 1964, also auch kein Sonderfall.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 14. Nov 2025, 07:09
von mroe2016
Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht

Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und die anderen wo Geld fliessen müsste später

Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.