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Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 10. Apr 2014, 18:19
von Mr. Green
So langsam kann sich der Herr Innenminister ja mal festlegen, wie er die Erhöhung für die Beamten umzusetzen gedenkt.

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 10. Apr 2014, 18:30
von Bundesfreiwild
Aber doch so schnell nicht...
Die 88,20 dürften so ziemlich genau den Bruttobetrag ausmachen, den ein A8er/T5 in der Endstufe bei (-0,2% für die "Sonderpensionskasse) bekommen würde.
Also sozusagen die maximale Pauschale Fix-Erhöhung für den mittleren Dienst. Weiss der Teufel.
Wird wahrscheinlich wieder bis Juni dauern, bis die Entscheidungen schriftlich fixiert sind und auch die Beamten (dann rückwirkend) ihre Besoldungserhöhung ausgezahlt bekommen.
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 21. Apr 2014, 09:00
von Leasingbeamter
Ich hätte mal zwei Fragen zur Versorgungsrücklage:
1. wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher eingezahlten Versorgungsrücklage?
2. wo ist das Geld?
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 21. Apr 2014, 10:48
von Ruheständler
Leasingbeamter hat geschrieben:Ich hätte mal zwei Fragen zur Versorgungsrücklage:
1. wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher eingezahlten Versorgungsrücklage?
2. wo ist das Geld?
z.B. für Bundesbeamte
https://www.jusmeum.de/gesetz/VersRueck ... t1-%C2%A75 und die Höhe der Rücklagen wird wohl der Minister des Inneren als TOP-Secret ansehen
für die jeweiligen Länder gibt es für mich nicht überschaubare Bestimmungen und Vorgehensweisen wie das Geld verwaltet wird.
Als Bundesbeamter hoffe ich auch auf weitere Liquidität des Staates

und ob das alles so stimmt wie es im
§ 5 VersRücklG - Verwaltung angeführt wird sei einmal dahingestellt

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 30. Apr 2014, 17:37
von Herm
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2014/
Zitat:
30.04.2014
Nach dem uns inzwischen vorliegenden Referentenentwurf soll die Besoldungserhöhung zum 01.03.2014 2,8% betragen, zum 01.03.2015 2,2%.
Die Formulierung zum Garantiebetrag der Besoldungserhöhung 2014 im Referentenentwurf lautet:
"Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist."
29.04.2014
Nach bislang unbestätigten Meldungen liegt inzwischen ein Referentenentwurf im BMI vor. Demnach sei eine Erhöhung um 2,8% bei einem Sockelbetrag von 90 € vorgesehen.
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 2. Mai 2014, 09:55
von Bundesfreiwild
Na seht ihr. Damit erklärt sich auch er andere Thread, wo darüber diskutiert wird, ob und wie das Tarifergebnis für die Telekom(beamten) übernommen werden soll.
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 3. Mai 2014, 12:16
von Herm
<<geplant: 28.05.2014
>> Beschlußfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung
Also können wir schon mal eine Stange Spargel mehr essen...

Guten Appetit !

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 4. Mai 2014, 08:36
von Mr. Green
Bis das durch Bundestag und -rat durch ist, ist es wohl eher Zeit für einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt

Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 2. Jun 2014, 15:42
von Bundesbeamter
So, da hat der Gesetzesentwurf das Bundeskabinet passiert und die Übernahme des Tarifergebnisses auf uns soll zeit- und inhaltsgleich erfolgen.
Zitat von HP BMI:
Unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung, die Bundestag und Bundesrat im jetzt eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren beschließen werden, beginnen die Vorarbeiten zur Umsetzung unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss. Aus technischen Gründen können die erhöhten Bezüge voraussichtlich erstmals zum Oktober dieses Jahres gezahlt werden.
Wir schreiben jetzt Anfang Juni und dann dauert es bis zum Oktober das über die Bühne zu bringen.
Wenn es nicht so traurig waere, würde ich mich totlachen.
Was soll so lange dauern, um z.B. Abschlagszahlungen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes zu leisten ?
Und das alles auf der Seite des BMI unter der Überschrift "Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst"
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 2. Jun 2014, 17:05
von Andi12
Äußerst schwaches Bild, was der Bmi hier abgiebt, eine so lange Zeit hätte das nicht dauern dürfen.. es stimmt schon, wenn das Geld kommt, ist Glühwein Zeit..
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 3. Jun 2014, 11:40
von zolltrottel
Jaja. Die Mitarbeiter sind halt das wichtigste Kapital im Unternehmen. Da merkt man doch wieder, dass man nur in einer Verwaltung ist.....
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 4. Jun 2014, 20:11
von maxg
So lange hat die Zahlung "unter Vorbehalt" noch nie gebraucht, ich gehe von der (Nach-) Zahlung mit den Juli-Bezügen aus, allerspätestens mit dem August-Gehalt wird es m.E. da sein.
Würde glatt auf Juli wetten, wer hält dagegen ?

Ach ja: Zollverwaltung wäre Grundlage meiner These...
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 4. Jun 2014, 20:14
von Mr. Green
Juli mit Sicherheit nicht, da das Gesetz noch durch den Bundestag (und -rat

) muss.
ich tippe auf September
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 4. Jun 2014, 21:20
von Mr. Green
Es gibt ja noch andere Bundesbehörden als das BMI. Nur weil die nicht in die Hufe kommen, muss das ja nicht für alle Bundesbehörden gelten.
Re: 3,5 % als Höchstforderung an den Bund
Verfasst: 6. Jun 2014, 13:03
von maxg
Schön gesprochen, Mr. Green

Aber die Zahlung ist nicht (!) vom Gesetzesbeschluss abhängig. In allen früheren Runden erfolgte die Zahlung "unter Vorbehalt" bereits zuvor.