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Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 2. Jun 2021, 12:01
von KölnerBub
Torquemada hat geschrieben: 1. Jun 2021, 13:41
Kimba hat geschrieben: 1. Jun 2021, 13:15
Allerdings kam kurz danach noch einmal eine Buchung über eine Gutschrift von 0,01€.
Zuerst dachte, die haben vielleicht 1cent zuviel abgebucht und deshalb die Gutschrift.
Aber, der Betrag war richtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/1-Cent-%C3%9Cberweisung
Das ist so eine Art Test, ob das Konto besteht.
Hallo Torquemda,
das ist keine Prüfung ob ein Konto besteht - wäre ja auch totaler Humbug, wenn man das machen würde.
Die 1-Centüberweisung wird oftmals von Betrügern gemacht um festzustellen, ob das Bankkonto tatsächlich existiert !!!
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 2. Jun 2021, 15:54
von Ruheständler
...Torquemada hat Recht, diese Art von Überweisungen dienen der Verifizierung eines Kontos wird z.B. auch vom Bezahldienst PayPal benutzt, der Verwendungszweck ist ein Code den man bei Paypal eingeben musst , ab dann ist ein Konto verifiziert und man kann es benutzen und den ,,Cent,, darf man sogar behalten

Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 2. Jun 2021, 19:52
von Dienstunfall_L
Der Link dazu war eingestellt und in den Fußnoten findet man auch Warnhinweis, dass es betrügerische 1-ct-Überweisungen gibt. Widerspricht sich nicht, schließt sich nicht aus. (Also: Erst lesen, was man für Humbug hält.)
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 3. Jun 2021, 11:04
von vossloch
Mir stellen sich hier mehrere Fragen: Sind gesetzlich Versicherte auch in gleicher Höhe von der Beitragserhöhung der Pflegeversicherung betroffen? Sind die Leistungen privat und gesetzlich Versicherte gleich? Kann man die Beitragserhöhung, z.B. bei der Bafin, überprüfen lassen?
Fragen über Fragen...
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 3. Jun 2021, 11:42
von ISDNforever
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Mir stellen sich hier mehrere Fragen: Sind gesetzlich Versicherte auch in gleicher Höhe von der Beitragserhöhung der Pflegeversicherung betroffen?
Gesetzlich versicherte Beamte mit Kindern zahlen 1,525 Prozent % ihrer Einkünfte, ohne Kinder 1,775 % (1,875% ab 2022) für die Pflegeversicherung.
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Sind die Leistungen privat und gesetzlich Versicherte gleich?
Ja
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Kann man die Beitragserhöhung, z.B. bei der Bafin, überprüfen lassen?
Die Ombudsmann der PKV ist ein Ansprechpartner.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 3. Jun 2021, 12:36
von Dienstunfall_L
ISDNforever hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:42
Gesetzlich versicherte Beamte mit Kindern zahlen 1,525 Prozent % ihrer Einkünfte, ohne Kinder 1,775 % (1,875% ab 2022) für die Pflegeversicherung.
Das trifft so auf
Beamte in der GKV zu (die sind
freiwillig gesetzlich versichert, PV ist hälftig wegen Beihilfe).
Dabei wird auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beitrag erhoben. Auch ein Unfallausgleich zählt zu den Einkünften. @ISDN, das widerspricht deinem Beitrag nicht. Ich wollte betonen, dass andere freiwillig gesetzlich Versicherte in der GKV das Doppelte für die PV zahlen, also 3,05 bzw. 3,3% ihrer Einkünfte.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2021 wurde auf 4.837,50 € monatlich angehoben.
Das Bundeskabinett hat am 10.10.2018 die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung).
Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung der 972. Sitzung des Bundesrates am 23.11.2018. Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundestag hat am 29.11.2018 die Beitragssatzänderung verabschiedet (2./3. Lesung). Das Gesetz stand abschließend auf der Tagesordnung der 973. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018. Der Bundesrat hat keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt.
Das Gesetz wurde am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am 01.01.2019 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Damit ergibt sich ein Beitragssatz von 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent). Mit der Anhebung des Beitragssatzes soll die Finanzierung der geplanten Mehrausgaben für die laufende Legislaturperiode und somit Beitragssatzstabilität bis 2022 sichergestellt sein. Das war übrigens auch davor schon die Aussage des sechsten Pflegeberichts der Bundesregierung.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 4. Jun 2021, 14:33
von vossloch
ISDNforever hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:42
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Mir stellen sich hier mehrere Fragen: Sind gesetzlich Versicherte auch in gleicher Höhe von der Beitragserhöhung der Pflegeversicherung betroffen?
Gesetzlich versicherte Beamte mit Kindern zahlen 1,525 Prozent % ihrer Einkünfte, ohne Kinder 1,775 % (1,875% ab 2022) für die Pflegeversicherung.
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Sind die Leistungen privat und gesetzlich Versicherte gleich?
Ja
vossloch hat geschrieben: 3. Jun 2021, 11:04
Kann man die Beitragserhöhung, z.B. bei der Bafin, überprüfen lassen?
Die Ombudsmann der PKV ist ein Ansprechpartner.
Ich habe mal den Ombudsmann der PKV angeschrieben, mit der Bitte die Höhe der Beiträge zu überprüfen. Mal sehen was der antwortet.
Schön, wenn ich nicht der Einzige wäre.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 4. Jun 2021, 16:21
von Ozymandias
Der Ombudsmann wird dir sagen, dass der Treuhänder die Beiträge super ausgerechnet hat und die PKV die Beitragserhöhung ordnungsgemäß begründet hat. Einsicht auf die Kalkulation der Beiträge hat der Versicherte nicht.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 4. Jun 2021, 16:44
von bruno14
Ich habe mich schon genug aufgeregt nach dem ich den Brief der PPV erhalten habe.
Demnach zahle ich in anderthalb Jahren 100% mehr. Unglaublich.
Jetzt zu meiner Frage:
Bin seit Jahren pensioniert und zahle noch zusätzlich einen gesetzlichen Teil 1,525 %an Pflegeleistung Warum?
Ich bin nicht gesetzl.versichert und ich habe doppelt und dreifache Kosten an Pflegeversicherung,Von meiner 1,2 prozentigen
Besoldungserhöhung bleiben mir sage und schreibe 6€ übrig. Wahnsinn!!
Zitat......Ich habe mal den Ombudsmann der PKV angeschrieben, mit der Bitte die Höhe der Beiträge zu überprüfen. Mal sehen was der antwortet.
Schön, wenn ich nicht der Einzige wäre."
Bitte uns auf dem Laufenden halten.
Danke
Gruß Bruno
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 4. Jun 2021, 19:14
von ISDNforever
bruno14 hat geschrieben: 4. Jun 2021, 16:44
Jetzt zu meiner Frage:
Bin seit Jahren pensioniert und zahle noch zusätzlich einen gesetzlichen Teil 1,525 %an Pflegeleistung Warum?
Ich bin nicht gesetzl.versichert und ich habe doppelt und dreifache Kosten an Pflegeversicherung,Von meiner 1,2 prozentigen
Besoldungserhöhung bleiben mir sage und schreibe 6€ übrig. Wahnsinn!!
Sie beziehen sich auf §50f Abzug für Pflegeleistungen?
Dieser Abzug ist für den Bundeshaushalt bestimmt.
Sie "zahlen" somit 1,525 % für die beamtenrechtlichen Beihilfeleistungen zur Pflege, maximal 73,77 € im Monat, und
die PPV für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil für Pflegekosten, maximal 59,02 € im Monat.
Das ist ärgerlich, bedenken Sie jedoch, dass der Abzug nach 50f erst bei Pensionsbezug "gezahlt" werden muss.
Während ihrer aktiven Dienstzeit mit Bezügen war die Beihilfe "kostenlos".
Freiwillig versicherte Nicht-Beamte zahlen bis zu 147,54 €. Freiwillig versicherte Beamte auf 1,525 % aller Einkünfte, bis zu 73,77 €, an die Pflegekasse und 1,525 % auf die Pension, bis zu 73,77 €, über den 50f.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 5. Jun 2021, 12:25
von Rügen
Der Ombudsmann wird dir sagen, dass der Treuhänder die Beiträge super ausgerechnet hat und die PKV die Beitragserhöhung ordnungsgemäß begründet hat. Einsicht auf die Kalkulation der Beiträge hat der Versicherte nicht.
Nach oben
Hatte bei der ersten Erhöhung Ende 2019 die PPV zweimal angeschrieben, mit dem Erfolg, dass sie auf das Anschreiben verwiesen haben.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 9. Jun 2021, 15:46
von vossloch
bruno14 hat geschrieben: 4. Jun 2021, 16:44
Ich habe mich schon genug aufgeregt nach dem ich den Brief der PPV erhalten habe.
Demnach zahle ich in anderthalb Jahren 100% mehr. Unglaublich.
Jetzt zu meiner Frage:
Bin seit Jahren pensioniert und zahle noch zusätzlich einen gesetzlichen Teil 1,525 %an Pflegeleistung Warum?
Ich bin nicht gesetzl.versichert und ich habe doppelt und dreifache Kosten an Pflegeversicherung,Von meiner 1,2 prozentigen
Besoldungserhöhung bleiben mir sage und schreibe 6€ übrig. Wahnsinn!!
Zitat......Ich habe mal den Ombudsmann der PKV angeschrieben, mit der Bitte die Höhe der Beiträge zu überprüfen. Mal sehen was der antwortet.
Schön, wenn ich nicht der Einzige wäre."
Bitte uns auf dem Laufenden halten.
Danke
Gruß Bruno
Habe Antwort vom Ombudsmann bekommen: Ich soll mein Anliegen erst beim Versicherer vortragen.
An den Versicherer (PBeaKK) geschrieben. Vorher habe ich mir noch mal die Begründung der Beitragserhöhung angesehen. Die Leistungen der PPV sind im Zeitraum von 2014 bis 2020 um 90% gestiegen. Meine Beiträge sind in dem Zeitraum 01.01.2015 bis zum 01.07.2021 um ca. 200% gestiegen.
In der Begründung wird nur die Ausgabenseite mit Zahlen hinterlegt. Die Einnahmenseite wird nicht betrachtet. Ich habe um Einsicht in die Einnahmenseite gebeten.
Werde weiter berichten.
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 10. Jun 2021, 11:29
von Rügen
Danke Vossloh, dass Du uns auf dem Laufenden hälst. Hätte nicht damit gerrechnet, dass die PBeaKK Dir detailliert (wenigstens Ausgabenseite) antwortet. Bin gespannt, ob Du eine Antwort bezüglich der Einnahmenseite erhälst. Berichte bitter weiter !
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 11. Jun 2021, 18:49
von bruno14
Auch von mir vielen Dank für Deine Bemühungen. Bin mal gespannt.
Gruß Bruno
Re: Beiträge PBeaKK / Pflegepflichtversicherung 2021
Verfasst: 23. Jun 2021, 14:43
von vossloch
Rügen hat geschrieben: 10. Jun 2021, 11:29
Danke Vossloh, dass Du uns auf dem Laufenden hälst. Hätte nicht damit gerrechnet, dass die PBeaKK Dir detailliert (wenigstens Ausgabenseite) antwortet. Bin gespannt, ob Du eine Antwort bezüglich der Einnahmenseite erhälst. Berichte bitter weiter !
Die Ausgabenseite ist in dem Schreiben der GPV erläutert (Begründung Beitragserhöhung). Auf das Schreiben an die PBeaKK habe ich eine Antwort bekommen: "da Sie sich bereits an den Ombudsmann gewandt haben, wird dieser bezüglich einer Stellungnahme auf uns zukommen. wir werden an den Ombudsmann berichten und dieser wird Sie dann im Anschluss über sein Ergebnis informieren."
Ich habe jetzt das Anschreiben an die PBeaKK und die Antwort der PBeaKK an den Ombudsmann weitergeleitet, mit der Bitte um weitere Bearbeitung.