Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moderator: Moderatoren
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@ferl
Im Bescheid ist ja eine Zusammenstellung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten...
was steht denn da bei den Ausbildungszeiten ? § 85 ? Sonstige Begründungen ?
Die "alte Berechnungsmethode nach § 85" bezieht sich auf die Berechnung von Ruhegehaltssätzen und ruhegehaltfähigen Dienstzeiten für Beamte. Sie wird verwendet, wenn Beamtenverhältnisse oder unmittelbar vorangehende öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse bereits am 31. Dezember 1991 bestanden haben. Die Berechnung erfolgt gemäß den Bestimmungen, die bis zum 31. Dezember 1991 galten, wobei der erreichte Ruhegehaltssatz gewahrt bleibt.
Wie da Ausbildungszeiten nach § 85 berechnet wurden weiss ich nicht so genau...
Im Bescheid ist ja eine Zusammenstellung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten...
was steht denn da bei den Ausbildungszeiten ? § 85 ? Sonstige Begründungen ?
Die "alte Berechnungsmethode nach § 85" bezieht sich auf die Berechnung von Ruhegehaltssätzen und ruhegehaltfähigen Dienstzeiten für Beamte. Sie wird verwendet, wenn Beamtenverhältnisse oder unmittelbar vorangehende öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse bereits am 31. Dezember 1991 bestanden haben. Die Berechnung erfolgt gemäß den Bestimmungen, die bis zum 31. Dezember 1991 galten, wobei der erreichte Ruhegehaltssatz gewahrt bleibt.
Wie da Ausbildungszeiten nach § 85 berechnet wurden weiss ich nicht so genau...
Zuletzt geändert von Herm am 16. Mai 2025, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo ferl,ferl hat geschrieben: ↑16. Mai 2025, 18:08 Guten Abend
Ich habe mit genau 14 Jahren 1966 die Ausbildung angefangen.
Das heißt, nach 30 Monaten war die Ausbildung beendet.
Danach wurde die Beamtenzeit angerechnet.
1998 wurde ich in den Ruhestand geschickt.
Damit ich auch wirklich gehe, wurden mir noch 4 Jahre geschenkt.
Mit der Drohung, als Bundesbeamter wären in Berlin, Hamburg oder München Fenster frei.
Den Rest erspare ich euch.
Mir geht es darum, ich möchte den Bescheid unabhängig prüfen lassen, auch wenn es Geld kostet.
Ich bekomme nicht den Höchstsatz, sondern 68,63%
Vielen Dank und einen schönen Abend.
vielen Dank für die Details zu deinen Daten.
Es ist nicht nachvollziehbar wie die 1,48% für dich ermittelt wurden.
Deiner Laufbahn ist zu entnehmen, dass du von 1966 bis 1998 -also alles zusammen 32 Jahre- bei der Behörde tätig gewesen bist.
Um zu erreichen, dass du tatsächlich in den Ruhestand gehst, hat man dir noch 4 Jahre dazu geschenkt.
Möglicherweise hat die aktuelle Rechtsprechung, also die Annerkennung der Jahre vor dem 17. Lebensjahr, dazu geführt, dass mit
der aktuellen Neuberechnung deiner Pension, Teile der "geschenkten" Jahre wieder verrechnet worden sind. ?
Ja, die neue Berechnung würde ich ebenfalls prüfen lassen.
VG
Friedel
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
4 Jahre geschenkt...damit meint er die Zurechnungszeit im DDU Fall. Richtig ?
Die Zeiten stehen auch im Bescheid...
Berechnungsmethode § 13 Zurechnungszeit bis 60..nach altem Recht bis ?
Die Zeiten stehen auch im Bescheid...
Berechnungsmethode § 13 Zurechnungszeit bis 60..nach altem Recht bis ?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
friedel hat geschrieben: ↑16. Mai 2025, 19:20Hallo ferl,ferl hat geschrieben: ↑16. Mai 2025, 18:08 Guten Abend
Ich habe mit genau 14 Jahren 1966 die Ausbildung angefangen.
Das heißt, nach 30 Monaten war die Ausbildung beendet.
Danach wurde die Beamtenzeit angerechnet.
1998 wurde ich in den Ruhestand geschickt.
Damit ich auch wirklich gehe, wurden mir noch 4 Jahre geschenkt.
Mit der Drohung, als Bundesbeamter wären in Berlin, Hamburg oder München Fenster frei.
Den Rest erspare ich euch.
Mir geht es darum, ich möchte den Bescheid unabhängig prüfen lassen, auch wenn es Geld kostet.
Ich bekomme nicht den Höchstsatz, sondern 68,63%
Vielen Dank und einen schönen Abend.
vielen Dank für die Details zu deinen Daten.
Es ist nicht nachvollziehbar wie die 1,48% für dich ermittelt wurden.
Deiner Laufbahn ist zu entnehmen, dass du von 1966 bis 1998 -also alles zusammen 32 Jahre- bei der Behörde tätig gewesen bist.
Um zu erreichen, dass du tatsächlich in den Ruhestand gehst, hat man dir noch 4 Jahre dazu geschenkt.
Möglicherweise hat die aktuelle Rechtsprechung, also die Annerkennung der Jahre vor dem 17. Lebensjahr, dazu geführt, dass mit
der aktuellen Neuberechnung deiner Pension, Teile der "geschenkten" Jahre wieder verrechnet worden sind. ?
Ja, die neue Berechnung würde ich ebenfalls prüfen lassen.
VG
Friedel
Danke für die Antwort, wo kann ich denn den Bescheid unabhängig prüfen lassen.
Danke Reiner
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo ich bräuchte eine genaue Auskunft:
Wenn ich die Ausbildung zur Dienstleistungsfachkraft absolviert habe,und diese Ausbildung bereits in der DRV gemeldet ist und angerechnet wurde…
Was ist mit der Zeit für die Berechnung eines Ruhegehaltes?
Zählt das mit zur Wartezeit?
Ich hätte dann nämlich die Wartezeit von 6Jahren erfüllt.
Die Banst wiegelt das ab …und sagt wörtlich:
Ausbildungszeiten können bei der Berechnung der Wartezeit gemäß Paragraph 4 nicht berücksichtigt werden.
Ich glaube das nicht..
Ich hatte selbst nachgeschaut und Ausbildungszeiten werden hinzugerechnet wenn sie für die erforderliche Beamten Laufbahn
Vorgeschrieben ist.
Paragraph 12Beamtengesetz.
Weiß da jemand Genaues.
Ich werde erst einmal in Widerspruch gehen..
LG
Wenn ich die Ausbildung zur Dienstleistungsfachkraft absolviert habe,und diese Ausbildung bereits in der DRV gemeldet ist und angerechnet wurde…
Was ist mit der Zeit für die Berechnung eines Ruhegehaltes?
Zählt das mit zur Wartezeit?
Ich hätte dann nämlich die Wartezeit von 6Jahren erfüllt.
Die Banst wiegelt das ab …und sagt wörtlich:
Ausbildungszeiten können bei der Berechnung der Wartezeit gemäß Paragraph 4 nicht berücksichtigt werden.
Ich glaube das nicht..
Ich hatte selbst nachgeschaut und Ausbildungszeiten werden hinzugerechnet wenn sie für die erforderliche Beamten Laufbahn
Vorgeschrieben ist.
Paragraph 12Beamtengesetz.
Weiß da jemand Genaues.
Ich werde erst einmal in Widerspruch gehen..
LG
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Habe im März 2025 eine Ankündigung der BAnst bekommen, wegen dieser Sache. Hatte 2024 einen Antrag gestellt, mehrmals nachgefragt, ob dieser eingegangen ist, nie eine Antwort.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Hessen63,Hessen63 hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 18:10 Habe im März 2025 eine Ankündigung der BAnst bekommen, wegen dieser Sache. Hatte 2024 einen Antrag gestellt, mehrmals nachgefragt, ob dieser eingegangen ist, nie eine Antwort.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.
Gratuliere.
Und, was haben sie dir geschrieben, bzw. welche Eckdaten liegen den Berechnungen zugrunde?
Mit wieviel Prozent bist du in den Ruhestand gegangen, wie viele Monate vor deinem 17. Lj. wurden
anerkannt und wie viel Prozent erhälst dach der neuen Berechnung?
Danke für die Offenlegung dieser Daten.
Gruß Friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Schaue mal rein und antworte, kann aber etwas dauernfriedel hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 20:01Hallo Hessen63,Hessen63 hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 18:10 Habe im März 2025 eine Ankündigung der BAnst bekommen, wegen dieser Sache. Hatte 2024 einen Antrag gestellt, mehrmals nachgefragt, ob dieser eingegangen ist, nie eine Antwort.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.
Gratuliere.
Und, was haben sie dir geschrieben, bzw. welche Eckdaten liegen den Berechnungen zugrunde?
Mit wieviel Prozent bist du in den Ruhestand gegangen, wie viele Monate vor deinem 17. Lj. wurden
anerkannt und wie viel Prozent erhälst dach der neuen Berechnung?
Danke für die Offenlegung dieser Daten.
Gruß Friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Bin mit 69,56% in Ruhestand gegangen, Kürzung 10,80%. Jetzt sind es 71,75% von der Kürzung mit 10,80%. Es wurden 16 Monate anerkannt
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Danke! Dann hoffe ich mal, dass auch hier über kurz oder lang der Bescheid eintrullert.Hessen63 hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 18:10 Habe im März 2025 eine Ankündigung der BAnst bekommen, wegen dieser Sache. Hatte 2024 einen Antrag gestellt, mehrmals nachgefragt, ob dieser eingegangen ist, nie eine Antwort.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wird sicher automatisch kommenMurmels Frauchen hat geschrieben: ↑28. Mai 2025, 17:21Danke! Dann hoffe ich mal, dass auch hier über kurz oder lang der Bescheid eintrullert.Hessen63 hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 18:10 Habe im März 2025 eine Ankündigung der BAnst bekommen, wegen dieser Sache. Hatte 2024 einen Antrag gestellt, mehrmals nachgefragt, ob dieser eingegangen ist, nie eine Antwort.
Ende April kam ein Din A4 Umschlag mit den Nachberechnungen ab 05-2023, also für 2 Jahre.