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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 13. Mär 2025, 21:52
von ferl
Guten Abend

Ich warte jetzt auch über ein Jahr.
Würde es sich lohnen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 07:25
von mroe2016
Hallo ferl:
Wenn du bisher noch keinen negativen bzw ablehnenden Bescheid hast ist es m.E. "noch" nicht notwendig einen Anwalt einzuschalten.
Laut meinen Informationen (von den ver.di Seiten) liegt die grundsätzliche Entscheidung noch beim BMI und beim BMF, zumindest die
Entscheidung über An- bzw. Aberkennung der Azubi Zeiten insgesamt, betrifft die Azubi Jahrgänge 1977,78,79 mit Hauptschule.
Hier ein Artikel dazu vom 26.2.2025:

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 07:49
von friedel
mroe2016 hat geschrieben: 14. Mär 2025, 07:25 Hallo ferl:
Wenn du bisher noch keinen negativen bzw ablehnenden Bescheid hast ist es m.E. "noch" nicht notwendig einen Anwalt einzuschalten.
Laut meinen Informationen (von den ver.di Seiten) liegt die grundsätzliche Entscheidung noch beim BMI und beim BMF, zumindest die
Entscheidung über An- bzw. Aberkennung der Azubi Zeiten insgesamt, betrifft die Azubi Jahrgänge 1977,78,79 mit Hauptschule.
Hier ein Artikel dazu vom 26.2.2025:

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790
Hallo mroe2016,
für die genannten Jahrgänge 1977,78,79 mag es ja zutreffen, auf die Entscheidung des BMI und BMF zu warten.
Allerdings scheint es bei den davor liegenden Jahrgängen auch nicht weiter zu gehen. Auch mein Antrag wurde
seit der Einreichung am 30.12.2023 und der Bestätigung des Eingangs vom 21.1.2024 nicht final bearbeitet.

Am 14.02.2025 habe ich der Banst eine Frist (per Mail, mit allgemeiner Eingangsbestätigung) gesetzt, bis zum
14.03.2025 meinen Auftrag zu bearbeiten, da ich andernfalls eine Untätigkeitsklage einreichen würde. Bis gestern
war noch nichts da...

Gruß Friedel

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 09:00
von FlotterFeger
Guten Morgen,

bei mir hat sich bisher auch nichts getan, diese Eingangsbestätigung habe ich erhalten und sonst noch keinerlei
Information. Meine Ausbildung startete 09/1976 mit Hauptschule.

Wie schon weiter oben vermutet, werden diese 3 Jahre evtl nichts an meinen Versorgungsbezügen ändern. Ich hätte aber schon gerne etwas schriftliches dazu.

Gruß Feger

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 09:18
von Leo
Ja,es ist schon ein wenig seltsam,dass es nicht wirklich voran geht.In letzter Zeit hat sich hier im Forum auch keiner mehr mit einer positiven Entscheidung gemeldet.Mir ist auch nicht bekannt, nach welchen Kriterien die Anträge abgearbeitet werden ( in der Reihenfolge des Eingangs oder alphabetisch ? ).Ich habe meinen Antrag Anfang März 2023 eingereicht und Ende April dazu eine Eingangsbestätigung erhalten.Ich werde mal noch ein oder zwei Monate warten und dann telefonisch nachhaken.Man hat das Gefühl,als sei alles ins stocken gekommen. MfG

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 10:41
von mroe2016
friedel hat geschrieben: 14. Mär 2025, 07:49
mroe2016 hat geschrieben: 14. Mär 2025, 07:25 Hallo ferl:
Wenn du bisher noch keinen negativen bzw ablehnenden Bescheid hast ist es m.E. "noch" nicht notwendig einen Anwalt einzuschalten.
Laut meinen Informationen (von den ver.di Seiten) liegt die grundsätzliche Entscheidung noch beim BMI und beim BMF, zumindest die
Entscheidung über An- bzw. Aberkennung der Azubi Zeiten insgesamt, betrifft die Azubi Jahrgänge 1977,78,79 mit Hauptschule.
Hier ein Artikel dazu vom 26.2.2025:

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790
Hallo mroe2016,
für die genannten Jahrgänge 1977,78,79 mag es ja zutreffen, auf die Entscheidung des BMI und BMF zu warten.
Allerdings scheint es bei den davor liegenden Jahrgängen auch nicht weiter zu gehen. Auch mein Antrag wurde
seit der Einreichung am 30.12.2023 und der Bestätigung des Eingangs vom 21.1.2024 nicht final bearbeitet.

Am 14.02.2025 habe ich der Banst eine Frist (per Mail, mit allgemeiner Eingangsbestätigung) gesetzt, bis zum
14.03.2025 meinen Auftrag zu bearbeiten, da ich andernfalls eine Untätigkeitsklage einreichen würde. Bis gestern
war noch nichts da...

Gruß Friedel
Hallo Friedel , das ist für deinen Fall in der Tat EWIG lange :-(
Mein ursprünglicher Antrag stammt aus November 2023 , negative Entscheidung mit Aberkennung meiner gesamten Azubi Zeiten 1978-1981
kam im Sept. 2024 , Pensionskürzung dann im Okt.2024 schon durchgeführt.
Mir kommt da der Gedanke : Bei mir konnten sie Geld einsparen und haben es schnell bearbeitet , bei dir wird es Geld kosten und da lassen sie sich Zeit :-( Riesensauerei ist das Ganze natürlich für alle Betroffenen :-(
Gruß Michael R.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 11:10
von ferl
mroe2016 hat geschrieben: 14. Mär 2025, 07:25 Hallo ferl:
Wenn du bisher noch keinen negativen bzw ablehnenden Bescheid hast ist es m.E. "noch" nicht notwendig einen Anwalt einzuschalten.
Laut meinen Informationen (von den ver.di Seiten) liegt die grundsätzliche Entscheidung noch beim BMI und beim BMF, zumindest die
Entscheidung über An- bzw. Aberkennung der Azubi Zeiten insgesamt, betrifft die Azubi Jahrgänge 1977,78,79 mit Hauptschule.
Hier ein Artikel dazu vom 26.2.2025:

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790
Danke für die schnelle Antwort.
Bei mir geht es um die Jahre 1966, 67, 68.
Verjährt dieser Antrag?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 11:23
von mroe2016
Hallo ferl,
Ich denke nicht das ein solcher Antrag verjährt (wissen tu ich es aber nicht) , die versuchen ganz offensichtlich nur Zeit zu gewinnen.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 13:33
von Murmels Frauchen
ferl hat geschrieben: 13. Mär 2025, 21:52 Guten Abend

Ich warte jetzt auch über ein Jahr.
Würde es sich lohnen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ich glaube kaum, dass sich da etwas bewegt - außer im Geldbeutel des Anwalts.
Ich habe jetzt ein zweites Mal angerufen und man hat mir gesagt, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde und ich auch noch viel Geduld haben müsste.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Aber vielleicht müssen wir ja auf die Zuteilung der neuen Sondervermögen warten. 🙄

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Mär 2025, 13:58
von mroe2016
Zumindest hat man sich bzgl des Sondervermögens heute schon mal geeinigt - wurde soeben vermeldet.
UND: Zumindest ist ja sicher das C.Lindner NICHT mehr der Finanzminister wird :-)
Dann kann man nur hoffen das im BMF schnell und positiv entschieden wird.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 17. Mär 2025, 20:54
von friedel
Hallo,
ich habe heute Vormittag bei der Banst angerufen, um zu erfragen warum es zu meiner Fristsetzung keine Antwort gab. Der Mitarbeiter (nett und verständnisvoll) fand mein Schreiben erst nach einiger Recherche auf dem Bildschirm. So wie er es beurteilen konnte, wurde es nicht einmal zur Kenntnis genommen, sondern nur in meiner Akte abgelegt. Weitere Angaben dazu konnte er nicht machen. Mein Auftrag in dieser Sache war weiterhin unbearbeitet.
Wann überhaupt alle Aufträge abgearbeitet sein würden, konnte er ebenfalls nicht beantworten, da alle Aufträge zu diesem Thema nachrangig bearbeitet würden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil für die Betroffenen nicht viel Geld dabei heraus kommen würde. Mittlerweile hätte die Banst durch die bereits abgearbeiteten Aufträge viele Rückfragen, bzw. Einsprüche, was dazu führen würde, dass die Erstbearbeitung von Aufträgen noch weniger voran gehen würde.
Einen Endtermin, der dadurch ermittelt wird dass es mittlerweile eine Gesamtmenge an Aufträgen gibt und eine wöchentliche Erledigung, scheint es aufgrund meiner Nachfrage nicht zu geben. Verbindliche Angaben zur Bearbeitung meines Auftrages konnten auch nicht gemacht werden.

Mein Fazit: Wir werden dort nicht ernst genommen, weil es aus Sicht der Banst bei den meisten Antragstellern um geringe Geldbeträge geht, die sie wohl dadurch eher als Luxusprobleme bewertet. Es mangelt der Banst anscheinend an dem Willen Aufträge eingermaßen fristgerecht zu erledigen, da andere Dinge für wesentlich wichtiger gehalten werden.
Ich werde mir in den nächsten Tagen überlegen, wie ich weiter vorgehen werde, um nicht auf das Wohlwollen der Banst angewiesen zu sein.
Gruß Friedel

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 18. Mär 2025, 06:16
von ferl
Murmels Frauchen hat geschrieben: 14. Mär 2025, 13:33
ferl hat geschrieben: 13. Mär 2025, 21:52 Guten Abend

Ich warte jetzt auch über ein Jahr.
Würde es sich lohnen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ich glaube kaum, dass sich da etwas bewegt - außer im Geldbeutel des Anwalts.
Ich habe jetzt ein zweites Mal angerufen und man hat mir gesagt, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde und ich auch noch viel Geduld haben müsste.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Aber vielleicht müssen wir ja auf die Zuteilung der neuen Sondervermögen warten. 🙄
Guten Morgen
Ich werde per Einschreibe eine Frist von 4 Wochen setzen.
Sollte nichts passieren, werde ich einen Anwalt nehmen, ich habe eine Rechtschutzversicherung.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 18. Mär 2025, 10:09
von Annilu
Hallo
Ich habe auch bei der Banst angerufen,und man sagte mir ihr Antrag liegt auf dem Stapel und es dauert noch Monate.
Es wäre da noch Hunderttausende von Anträgen.
Aber wenn man sie nicht bearbeitet,wird das auch nichts.
Ich denke ,die Banst hofft ,dass man das vergisst und zur Seite schiebt und aufgibt.
Sie wollen mir aber einen Zwischenstand schicken..
Ich bin gespannt ob der ankommt. :!: :?: ;)

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 18. Mär 2025, 15:15
von zeerookah
Annilu hat geschrieben: 18. Mär 2025, 10:09 Es wäre da noch Hunderttausende von Anträgen.
Da liegt das Problem. Die BAnst hat vermutlich gar nicht soviel Personal für so viele Neuberechnungen.
Die letzten werden vermutlich 1Jahr warten bis da was kommt (vielleicht auch länger)
Außer man findet eine andere, gesetzlich stabile Lösung

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 22. Mär 2025, 12:01
von Feigen
Da soll noch mal einer sagen, es geht nichts voran.
Nachdem mein Antrag auf Anerkennung der Zeit als Praktikant (1972/74) mit der Begründung es handle sich um Zeiten allgemeiner Schulbildung, habe ich im November 2024 Widerspruch eingelegt. Mit gleicher Begründung bekam ich gestern einen endgültigen Bescheid. Damit hat sich für mich die Sache erledigt und es zeigt, daß der eine oder andere sich noch Hoffnung machen kann, daß auch mit viel Geduld noch Antworten zu erwarten sind.