Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

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Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Ilo,
und du meinst, dass Herr W. N. dir bei einer Anzeige gegen die Telekom helfen wird...???
Das ist eher unwahrscheinlich, genauso unwahrscheinlich wie viele Rechtsanwälte Anfragen auf Mandatsübernahme gegen die Deutsche Telekom abwinken...

Die Telekom versorgt nämlich sehr viele RAe mit Mandaten, entweder auf AG-Seite oder auf BR-Seite...

Eine Klage oder eine Anzeige wird nur was bringen, wenn stichhaltige und handfeste Beweise vorliegen - eins ist nämlich gewiss:
Die Telekom wendet und dreht sich in einem Verfahren, da wird einem ganz schnell schwindelig :wink: :mrgreen: :twisted: :D
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Bundesfreiwild »

DAS möchte ich sehen, dass ein Arzt "vorbei" kommt und mir beweist, dass ich an diesem Tag nicht "krank" bin.
Krank sein heisst ja nicht, dass man halbtot und am Tropf hängend im Bett liegen muss.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

was meinst du denn jetzt mit diesem Kommentar...?
Steinbock
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Steinbock »

Bundesfreiwild hat geschrieben:DAS möchte ich sehen, dass ein Arzt "vorbei" kommt und mir beweist, dass ich an diesem Tag nicht "krank" bin.
Krank sein heisst ja nicht, dass man halbtot und am Tropf hängend im Bett liegen muss.
Es gibt noch einen kleinen Unterschied zwischen "krank" sein und arbeitsunfähig.

Wenn man krank ist sollte man das Bett hüten, bzw. die Wohnung nicht verlassen.

Bei Arbeitsunfähigkeit, darf man auch Spaziergänge unternehmen.

Gruß vom Steinbock
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Steinbock,
arbeitsrecht- bzw. beamtenrechtlich gibt es natürlich keinen Unterschied zwischen krank und arbeitsunfähig...

Egal ob du krank oder arbeitsunfähig bist, wenn du nicht arbeiten kannst, musst du das deinem AG/DH mitteilen...auch wenn du krank bist, kannst du natürlich die Wohnung/das Haus verlassen...
Es darf natürlich nicht schädlich für deine Krankheit/Arbeitsunfähigkeit sein...das gilt natürlich immer, egal ob du krank bist oder arbeitsunfähig...
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Brauner hat geschrieben:Ich habe bereits Strafanzeigen gestellt, deshalb kenne ich Verfahrenswege so genau.

In der genannten Sache fehlen aber wichtige Details, die ich nicht belegen kann. Trotzdem werde ich unterstützend dabei mitwirken, wenn genaue Beweise vorhanden sind, für eine Anklage und Verurteilung.

Die Stuttgarter Wirtschaftsanwälte Mark Binz und Martin Sorg habe ich im Link schon genannt. Diese Anwälte sollte man kennen.
Attacken des pflichtbewussten Staatsbürgers

Wenn du bereits so viele Strafanzeigen gestellt hast, dann wurde die Telekom doch bestimmt in einem Fall schon mal verurteilt...oder???

Nenn uns doch bitte mal ein Urteil, dass auf Grund deiner vielen Anzeige rechtskräftig ist und das man sich mal anschauen kann...
Schwapau
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Schwapau »

Also ich gehe mal davon aus, dass der User Brauner hier in den meisten Fäller übertreibt und wenn er wirklich mal eine
staatsanwaltliche Anzeige gestellt hat, diese im Regelfall sofort eingestellt wird.

Denn wenn Brauner mit diesen wirren Aussagen wie hier, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstattet, dann wird
kein Staatsanwalt die Blöße geben, mit diesem "Schwachsinn" eine Anzeige zu bearbeiten.
Bei einer Anzeige muss man handfeste Beweise haben - und auch Zeugen.

Brauner hat weder handfeste Beweise und schon mal überhaupt nicht Zeugen - so einfach ist das.
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Brauner
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Brauner »

Kater-Mikesch hat geschrieben:

Nenn uns doch bitte mal ein Urteil, dass auf Grund deiner vielen Anzeige rechtskräftig ist und das man sich mal anschauen kann...

Warum sollte ich? Woher weist Du, dass die Anzeigen in Bezug auf Telekom waren? Falls nicht, dann muß es Dich doch gar nicht interessieren.

In den Fällen, wo einer eine Haftstrafe zu erwarten hat, halte ich mich sowieso mit jeder Äußerung zurück, um ungebetenen Besuch zu vermeiden.


Spektakulär sind meine bisherigen Anzeigen nicht, im Prinzip korrekt, auch wenn sie schnell eingestellt wurden, wie andere auch.

Bis auf eine Sache, da ist tatsächlich seit einem 1/2 Jahr ein Kripobeamter dran. Netter Mensch, den ich gerne unterstütze. Weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, bat mich dieser Beamte unbedingt stillschweigen zu wahren.
Der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Andreas Lorenz hat sich allerdings auch dafür interessiert und sich mit mir darüber unterhalten.

Geadelt fühle ich mich trotzdem nicht. Ich erfülle nur meine staatsbürgerliche Pflichten.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

wenn du mal deine Texte liest, meinst du nicht auch, dass das ein wenig übertrieben ist...?
Mit dir hat der Herr Staatsanwalt gesprochen und du fühlst dich nicht geadelt...???

Ich habe auch nicht geschrieben, dass du Anzeigen gegen die Telekom gestellt hast - im Gegenteil, ich habe die Anzeigen allgemein hingestellt...

Es ist schon ein Armutszeugnis, dass deine Anzeigen schnell wieder eingestellt werden und du diesen Schwachsinn hier auch noch verbreitest...
Warum soll denn auch ein halbes Jahr ein Kripobeamter bei deiner Anzeige dran sein, wenn du (vermutlich) keine Beweise hast - ich denke mal,
dass deine Anzeige ein halbes Jahr in der Schublade liegt - was anderes würde mich auch nicht wundern...

Wenn deine staatbürgerlichen Pflichten die sind, hier andere zu denunzieren, dann kann ich mir auch vorstellen, wo du herkommst...
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Brauner
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Brauner »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Brauner,

wenn du mal deine Texte liest, meinst du nicht auch, dass das ein wenig übertrieben ist...

Ich kann den Tenor meiner Beiträge verschärfen, wenn ich es will.

Überlasse es doch den Ermittlungsbeamten bei Staatsanwaltschaft und Polizei, wie sie ermitteln, woher sie die Beweise bekommen und ob sie anklagen.

Da kann ich nur einen kleinen Teil beitragen. Wenn es Behördenwillkür ist, denkst Du vielleicht anders, wenn es Unschuldige trifft bist Du empört, aber wenn Du Behördenwillkür Deines Dienstherren anklagt, dann hälst Du es von vorn herein bewiesen?

Ich finde man sollte Beweise sammeln und gut begründen können.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstherrenbefugniss und Dienstbehördengenehmigung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

wenn du schon so viele Beweise hast, wie kann es denn sein, dass noch keiner verurteilt wurde...?

Du schreibst doch selber, dass die Beweise oftmals nicht ausreichen...im Gegensatz zu dir, stelle ich Anschuldigungen nur dann, wenn Sie nachweisbar und nachhaltig sind.
Und dann wähle ich nicht den Weg über die Staatsanwaltschaft, sondern den direkten Weg an den Dienstherrn - ggf. über einen Anwalt und Gericht.

Ich finde es schon ein wenig hinterhältig, wenn man irgendjemand einfach bei der Staatsanwaltschaft anzeigen kann, ohne einen Beweis dafür zu haben...
Das solltest du dir mal in Ruhe überlegen, denn es kann nicht sein, dass aus deiner Willkür hier Menschen angezeigt werden und sich auch dafür noch rechtfertigen müssen,
ohne das es Beweise gibt...

Das finde ich schon sehr sehr merkwürdig - und bitte auch nochmal was für dich:
Bitte schreibe zukünftige deine Beträge zu der jeweiligen Überschrift - ansonsten mach einen eigenen Beitrag auf - denn es gibt viele User hier, die wollen eine vernünftige
Antwort lesen und nicht soviel Wirrwarr wie du hier häufig schreibst...
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