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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 16. Jan 2013, 09:47
von sthorn
Entschuldigung, aber nach dem neuen BBesG erreicht jeder seine letzte erfahrungsstufe nach 23 Jahren ( 2,3,3,3,4,4,4 ) ! Heißt der junge Kollege der mit 18 beim Zoll anfängt und dann 3 Jahre Ausbildung macht beginnt mit seinen Erfahrungsstufen mit 21 und erhält die letzte dann mit 44 Jahren ! Eine ZSin welche dasselbe Alter hat wie ich und zu A7 befördert wird (im überleitungszeitraum) wird nicht zurückgestuft und erhält somit ihre letzte Erfahrungsstufe auch mit 44 ! Der ZOS welcher gleichaltrig mit mir angefangen hat (18) und nicht befördert wird im Überleitungszeitraum durchläuft seine Stufen auch ganz normal ( Endstufe erreicht mit 44 ), selbst die A7er welche zum Teil jünger sind als ich ! Durch die Überleitung sind manche Kollegen mir eine Erfahrungsstufe voraus und bei einer beförderung nach der Überleitung verdienen sie somit auch mehr ! Wenn man es erfahrunggstufen nennt sollte man halt auch bei einigen prüfen, ob evtl. da doch schon Erfahrungszeiten erbracht wurden welche nach dem neuen BBesG zur Überleitung in eine höhere Stufe berechtigen, damit die Kollegen auch ihre letzte Erfahrungsstufe mit 44 erhalten !

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 16. Jan 2013, 17:26
von Kater-Mikesch
hallo wirtschaft-frei,

lebst du in deiner Firma in einem Kollektiv, welches immer der gleichen Meinung ist...aber du hast ja schon mal geschrieben, dass du noch die beförderst wurde bzw.
immer die anderen besser waren - mich wundert bei dir nichts mehr...

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 16. Jan 2013, 20:18
von Zollkodex-Ritter
sthorn hat geschrieben:Entschuldigung, aber nach dem neuen BBesG erreicht jeder seine letzte erfahrungsstufe nach 23 Jahren ( 2,3,3,3,4,4,4 ) ! Heißt der junge Kollege der mit 18 beim Zoll anfängt und dann 3 Jahre Ausbildung macht beginnt mit seinen Erfahrungsstufen mit 21 und erhält die letzte dann mit 44 Jahren !
Ich hab mit 16 angefangen, war mit 18 mit der Auslidung fertig und durfte dann bis 23 in der ersten Erfahrungsstufe bleiben. 5 Jahre. Der Kollege heute ist dann schon in der Erfahrungsstufe 3, als ich nach altem Recht in die zweite gekommen bin. Mir fehlt auch eine Altersstufe. Werd ich jetzt doch noch befördert, ist ne weitere Stufe "weg"...

Damals hat man seine Endstufe erst mit 53 erhalten. 53. Lebensjahr. Heute nach 23 Erfahrungsjahren für Neubeamte. Junge Altfälle wie wir dann irgendwo dazwischen.

Ich find das auch nicht sonderlich toll: Benachteiligt nach altem Recht, und nach neuem Recht auch, da die drei Jahre dank beitragsmäßiger Überleitung auch weg sind.

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 16. Jan 2013, 22:27
von Rechtlerin
Hallo und guten Abend,

warum drohst du denn hier anderen Usern mit dem Löschen von Beiträgen - solche Laberbacken wie dich kenne ich - viel Gerede um nichts und wenn es dann drauf ankommt, ganz schnell wieder auf Schmusekurs.
Dir wurde doch schon mehrmals mitgeteilt, dass du dich hier rauszuhalten hast, wenn sich die Beamten bzw. normale Leute hier unterhalten.

Du hast bis heute noch keinen qualifizierten Beitrag abgegeben und hast vom Beamtenrecht keine Ahnung !!!!

Jeder der hier einen qualifizierten Beitrag abgibt, hat genau einen qualifizierten Beitrag mehr abgegeben als Du - lass es einfach nur und melde dich in einem Arbeitnehmer-Forum
an - aber da haben sie dich vermutlich schon rausgeworfen, wenn ich mir hier deine Beiträge mal ansehe - kein Wunder

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 16. Jan 2013, 22:39
von Mad Max
Oh oh, da bellt wohl eine getroffene Hündin.

Was Du nicht kapierst: Es geht oft nicht darum, ob etwas nach Beamtenrecht zulässig oder unzulässig ist. Sondern ob die zahlreichen Priviliegien der Beamtenschaft angesichts der Einschnitte in den sozialen Sicherungssystemen der abhängig Beschäftigten (die diese Privilegien bezahlen) noch zeitgemäß sind bzw. ob sich hier nicht ein gewisser Neofeudalismus herausgebildet hat.
(Positivistisch vs. Normativ, verstehste nicht, näh?)

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 08:05
von Klaus
Welche "Einschnitte" in den sozialen Sichwerungssystemen meinst Du denn konkret...?

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 08:27
von Kater-Mikesch
Hallo Mad Max,

Positivismus hat nichts mit Beamtenrecht zu tun - dieser Begriff kommt ist ein Wunschdenken nach einer Legitimation...

Ich hatte schon mal geschrieben, dass die die jetzt das Beamtentum abschaffen wollen, nachher am lautesten brüllen, wenn
die Gebühren erhöht werden, wenn die Strompreise erhöht werden usw. - das hatten wir doch alles schon...

Das ist auch die Primisses der FDP - wo das hinführt werden wir sehen - am Sonntag bei der nächsten Wahl wird es sich zeigen...

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 08:34
von Klaus
Dass die FDP das Berufsbeamtentum abschaffen möchte, lese ich hier zum ersten Mal... :o

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 09:26
von Kater-Mikesch
Hallo Klaus,
vielleicht solltest du mal Zeitung lesen oder Nachrichten hören - die FDP ist naturgemäß eine Wirtschaftspartei (z. B. Mövenpicksteuer - da gibt es aber noch
sehr sehr viele andere Privilegien für die Wirtschaft) und der ist daran gelegen, dass viel privatisiert wird.
Da nach der Privatisierung die Arbeiten naturgemäß nicht wegfallen - das wäre ja sonst toll - müssen private Unternehmen diese Aufgaben übernehmen...

Mal ein kleines Beispiel - Privatisieren der Energiekonzerne...

Ich kann mich aber auch irren und die FDP setzt sich eigentlich nur für die schwachen, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger oder sonstige ein...ich überlege mal...
warte...gleich habe ich es...genau, das ist das Kientel der FDP, hatte ich ganz vergessen...

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 12:25
von Bundesfreiwild
"Vielleicht sollten Sie einmal einen Grundkurs in VWL besuchen, dann dürfte Ihnen klar werden das Öffnung von Märkten immer zu einem Gesamtvolkswirtschaftlichem Wohlstandsgewinn führt."

Das bedeutet aber, dass - die Erfahrung zeigt es - die Kosten nicht fallen, die Gewinne für die Kapitalhalter/Aktionäre generiert werden müssen, damit natürlich gesamtvolkswirtschaftlich eine höhere Generierung von "Wohlstand" erfolgt (bei denen, die es eh schon haben), der aber von den betroffenen Verbrauchern und Nutzern bezahlt wird, die dadurch KEINEN Gewinn haben, sondern meist nur höhere Kosten zu tragen haben.

Beispiel GERADE Energie.. Sogar die Investitionskosten werden auf die Verbrauer abgewälzt, Gewinne privatisiert.
Gingen die Gewinne an den Staat, hätte man auch keine Probleme mit den laufenden oder Fortschrittsinvestitionen, wenn sie zweckgebunden verwendet werden.

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 13:27
von Klaus
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Klaus,
vielleicht solltest du mal Zeitung lesen oder Nachrichten hören - die FDP ist naturgemäß eine Wirtschaftspartei (z. B. Mövenpicksteuer - da gibt es aber noch
sehr sehr viele andere Privilegien für die Wirtschaft) und der ist daran gelegen, dass viel privatisiert wird.
.
Die FDP ist jetzt knapp 3,5 Jahre an der Regierung. Welche Privatisierung hat sie denn zu verantworten? Ich denke, diese schlichte Frage sollte erlaubt sein.

In Berlin wurden der Strom- und der Wasserversorger privatisiert. Den Senat stellten seinerzeit SPD/ DIE LINKE.

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:01
von Kater-Mikesch
Bald hat die FDP nichts mehr zu verantwort - das ist auch gut so...würde jetzt ein Berliner sagen...

Nochmals Energie...ja die lieben Netzbetreiber bekommen dann mal 0,5 Cent von jedem Kunden für das Risiko...und die Gewinn...och, die sind doch
für die Unternehemn - dann ist es auf einmal wieder Marktwirtschaft...

@ Bundesfreiwild:
Es gibt hier einige, denen kann man nichts Recht machen - dazu gehört wirtschaft_frei oder Klaus...
Alles Privatisierungen haben eins gezeigt: Wenn die Verantwortliche Wirtschaft das Unternehmen ausgesaugt hat, können die zukünftigen Kosten und
Verluste wieder auf den Steuerzahler abgeschoben werden - warum auch nicht...

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 21:35
von Kater-Mikesch
mach dich einfach vom Acker...

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 22:36
von Theaterkritiker
Unser lustiger Herr aus der freien Wirtschaft hat früher in der Schule nicht richtig aufgepasst. Dies zeigen seine kruden Theorien aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre. *****************

Ich selbst hatte die Erfahrung mit der Privatisierung gemacht. Was vorher eine staatliche Behörde mit einem Präsidenten an der Spitze nach Besoldungsordnung B 4 besoldet (ca. 120.000,00 €) mit ca. 50 - 60 Mitarbeitern in der Mittelbehörde gewesen ist, wurde in einen Betrieb umgewandelt mit einer Geschäftsführung, bestehend aus 2 Personen (1. Geschäftsführer Jahresgrundgehalt 250.000,00 €, 2. Geschäftsführer Sprecher der Geschäftsführung Jahresgrundgehalt 196.000,00 €) und einer Zentrale mit rund 100 Mitarbeitern (nicht alle nach BAT besoldet sondern z. T. höher) und für 500.000,00 Jahresmiete für die Büroräume in einer feinen Innenstadtadresse eingenistet. Der Umsatz dieser Dienststelle geht seit 10 Jahren kontinuierlich zurück. Aber wenn man in der Schule na sagen wir in Mathematik nicht richtig aufpasst, kann man kein Beamter werden. :) :(

Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Verfasst: 17. Jan 2013, 22:57
von Mad Max
Klaus hat geschrieben:Welche "Einschnitte" in den sozialen Sichwerungssystemen meinst Du denn konkret...?
1. Rentenversicherung (GRV)
2. Krankenversicherung (GKV)
3. Agenda 2010 - massives Absenken der Gegenwerte für die Einzahlungen in Arbeitslosenversicherung
HartzIV- vor Bezug muss jahrzehntelang angespartes Vermögen verbraucht werden
etc.

Zumindest vom dritten Punkt sind Beamte nicht betroffen, von den ersten beiden weit weniger als abhängig Beschäftigte.