Tätigkeiten im VCS

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burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Was stimmst Du nicht zu?
Ich überlege auch ob ich eine Strafanzeige wg. Verletzung des Post und Fernmeldegeheimis stelle.
Ich stehe auch unter ständiger Beobachtung, meine Geld-Konten wurden gescannt, Arztberichte abgefordert ohne mein Einverständnis.
Ein zugewandter Kollege sagte mir ich stehe unter extremer Beobachtung und müsse höllisch aufpassen was ich sage.
Leider ist der nun auch in DDU. Die T macht doch eh was sie will. Zur Not wird eben im zuständigen Ministerium angerufen.
Meine BAD Gutachten sind auch, mit Gesundkeitsdaten an die VCS gelangt.
Wegen meiner Recherchen habe ich eine Abmahnung bekommen, würde den Betriebsfrieden stören.
Mal sehen wie es weitergeht.
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich stimme deinen Ausführungen nicht zu, dass die Telekom machen kann was sie will...

Aber wie können denn deine Geldkonten überwacht werden - meinst du jetzt dein privates Giro-Konto???
burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Ja mein Bonn Chef hat mir meine Giro Umsätze substanttiert vorgehalten.
Nach dem Tenor bei meinen Miet-und Unterhaltszahlungen an meine Frau könne ich mir die DDU doch leisten :-(
Verhungern täte ich doch nicht als A 7.
Wir kennen doch alle die Spitzelaffären Telekom, Bahn,Lidl usw. und die Desa Berlin http://desa-berlin.de
Es gab grade ein Urteil vor dem BGH 10.10.2012 2 StR 591/11 in der Sache Trz.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 13&anz=178

Es wurde auch Verbindungsdaten ausgespäht. Ich habe die StA in Bonn angeschrieben ob ich auch betroffen bin und wurde auf einen Anwalt verwiesen!!
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also dass kann ich mir jetzt nicht vorstellen...wie soll denn dein Chef an deine Kontodaten kommen?
burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Bankauskunft oder mein INET wurde geknackt, damals war ich ja noch bei T-Oi.
Und der Provider hat alle Zugriffe und kann nachzeichnen.
Da T-Mobil seinerzeit auch mitgespielt hat war es ein leichtes Bewegungsbilder anzulegen.
Ich habe deshalb T-Mobil angeschrieben, darauf wurden sofort alle Veträge auch Pre Paid aufgehoben.

"Zufällig" bekam ich immer im Urlaub Briefe/Bescheide, auch Rückdatierte Zuweisungen.
Die wussten Bescheid auch nach der angesprochenen Affäre geht es weiter.
Auf jeden Fall kannte er Zahlen.
Meine Bank angesprochen, sagte die bekommen die Info´s.
Als ich die T Anschrieb bekam ich ein Diszi, ich hätte den Datenschutz verletzt.
Man prescht vor um einen mürbe zu machen.
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Burgwächter,

ich möchte ja keinem zu Nahe treten - aber kann es sein, dass du ein wenig übertreibst...?

Wenn nur ein Bruchteil von deinen Schilderungen wahr wäre, dann kannst du ja eine Anzeige bei
der Staatsanwaltschaft machen - und die gehen dem gewissenhaft nach...
Es ist ja heut zu Tage ein leichtes, herauszufinden ob und wer auf dein Konto zugreift...
Und was hat TOI mit T-Mobil zu tun...

Und Zuweisungen können rückdatiert sein, maßgeblich ist die Kenntnis vom der Verwaltungsakt,
und die ist i. d. R. mit PZU - wenn nicht, dann kannst du das Schreiben auch in die Tonne schmeißen...

Es ist ja nichts verwerfliches, wenn man im Urlaub Post bekommt, das bekomme ich auch - und ich
beauftrage immer eine Person meines Vertrauens, regelmäßig den Briefkasten zu lehren...das ist
aber wirklich nichts ungewöhnliches...

Und wenn du die Telekom anschreibst, bekommst du ein Diszi - das ist doch an den Haaren herbei
gezogen - sorry, aber anderes fällt mir dabei nicht ein...
burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Danke ich übertreibe nicht.

Anzeige kann man nach Kenntnis des Deliktes nur drei Monate lang stellen. Aber wer es nicht erlebt glaubt es nicht.
Gern lade ich dich ein zwei Wochen mein Archiv zu lesen. Ein Tollhaus ist nichts dagegen.
Das Schreiben vier Wochen rückdatiert werden um die Möglichkeit eines Widerspruches klein zu halten dürfte klar sein.
Die individuellen Klagen habe ich bislang jedoch gewonnen.
Schau mal auf die Seite Desa.de die Jungs waren ja damals in der Datenaffäre T tätig.
Telefon, Handydaten usw. wurden von denen ausgewertet.
T-OI ist nun mal ein INet Provider und die haben alle Nutzungsdaten. Früher zu nicht Flat Zeiten wurden schon alle Seiten gespeichert.
Bei T-Mob ist es nicht anders, Barschel und Co wurden damals schon mit Standortdaten überführt.
Heute gibt es feinere Methoden bis zum Imei Catcher z.B. in Leipzig angewandt.

Das Du hier alles in Abrede stellst finde ich etwas merkwürdig. Mich als quasi Lügner bloßzustellen die absolute Spitze.

Ich werfe nichts in die Tonne bevor es nicht ein Anwalt gegengeprüft hat.
Rudolf_2
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Rudolf_2 »

Unglaublich!
Aber: Mit "in die Tonne werfen" ist nur gemeint, dass alles was von der T ohne Einschreiben mit Rückschein, oder eben "Postzustellungsurkunde" kommt, getrost ignoriert werden kann! (Eben: "In die Tonne werfen" = "in den Müll entsorgen"...)

Im Urlaub ist man grundsätzlich nicht erreichbar, und für DIESEN Arbeitgeber schon gar nicht! Im Urlaub, selbst, wenn man nicht irgendwo am Strand liegt, sondern brav zuhause ist, grundsätzlich nie dem Zusteller die Tür öffnen (es sei denn man erwartet ein Päckchen, oder ein Paket)! Auch vielleicht gern vom AG zurückdatierte Briefe kommen auf dem normalen Briefkastenweg niemals "offiziell" an...

Bei Deinen sonstigen Erzählungen sträuben sich einem allerdings tatsächlich die Haare!
In solchen Fällen: Grundsätzlich Strafanzeige stellen und zwar in allen Belangen!
Diszi? Mit welchen Argumenten wollen die denn vorgegangen sein? Wenn MIR bekannt wird, dass der AG über Daten verfügt, die er über mich gar nicht haben dürfte, dann bin nicht ICH derjenige, der den Datenschutz verletzt hat, das ist klar, klarer geht es schon gar nicht mehr. Also in DEM Fall, kann auch ich nicht glauben, dass die T das Ganze zu ihren Gunsten durchgezogen haben will!
Gruß
Rudolf
Rudolf_2
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "ILO_29",
RICHTIG! DAMIT läuft die Frist! Genau DAS habe ich damit auch gesagt! Wenn schon Schreiben des sog. "Dienstherrn" von diesem rückdatiert werden, so hat man auf diesem Wege den Nachweis, dass sie eben wesentlich später, als im Schreiben vorgegaukelt, zugestellt worden sind!

Bei Einschreiben mit Rückschein legt der Zusteller wenn er Dich nicht antrifft sowieso eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten, so dass dieses Teil dann von Dir persönlich in der Niederlassung/Agentur abgeholt werden muss, ebenso bei einer PZU. Bei simplen Einwurfeinschreiben (die es daneben schließlich auch noch gibt) funktioniert das zwar nicht, aber Du hast immerhin den o.a. Nachweis. Da kann die T dann behaupten, was immer sie will...

Im Übrigen, falls Du wirklich irgendwo am Strand, oder gar im Krankenhaus liegst, und ein Zusteller tatsächlich so ein Teil in Deinem Briefkasten ohne Dich anzutreffen "entsorgt" hat: Unverzüglich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen(!!), dann läuft die Frist erst ab tatsächlicher Kenntnisnahme Deinerseits!! Gerade bei wichtigen Fristsachen ist dies gerichtsverwertbar, sprich: Es hat aufschiebende Wirkung!
Gruß
Rudolf
Rudolf_2
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Rudolf_2 »

Und bei der Wiedereinsetzung trägt man die Beweislast, dass kein eigenes Verschulden vorliegt. Ein Krankenhausaufenthalt oder Urlaub schließt nicht aus, dass man jemanden beauftragt den Brefkasten zu leeren und einen informiert oder die Post vorbeibringt! Hier entscheidet der Richter - und jeder der schon mit der Justiz zu tun hatte, weiß was das bedeutet!
Es ging hier eigentlich nur darum, dass die T ganz gern (oder sogar mit Vorliebe) im Urlaub des Betroffenen bestimmte Schreiben verschickt, aber ich bin bei Urlaub und/oder Krankenhausaufenthalt grundsätzlich nicht verpflichtet jemanden mit der Leerung meines Briefkastens zu beauftragen!
Dass ich das persönlich sehr wohl einer Nachbarin übertrage, die zudem in meiner Abwesenheit auch noch die Blumen gießt, versteht sich von selbst, da man ja schließlich auch ganz "nebenher" eine mögliche Einbruchsgefahr durch überquellende Briefkästen oder gestapelte Zeitungen vermeiden möchte. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nirgendwo! Gerade auch in Ballungsräumen/Großstädten dürfte es für manche Zeitgenossen u.U. schwierig werden, einen geeigneten Menschen seines/ihres Vertrauens zu finden.
Der zeitliche Unterschied, ob ich mich nun, wie auch immer vom Krankenbett aus melde (falls ich dazu je nach Krankheitsbild überhaupt in der Lage bin), oder eben erst nach der Entlassung aus der Klinik die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen kann, ist ziemlich unerheblich, und bei laufenden Gerichtsverfahren ist in der Regel mein Anwalt derjenige, der die Fristen einzuhalten hat!
Auch Richter haben sich an "den Umständen geschuldeten" Spielregeln zu halten - auch wenn sie ihnen manchmal mehr Arbeit bescheren!
Gruß
Rudolf
burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Ich darf mich dazu nochmals äußern.
Also mir wurden auch Zuweisung- Bescheide mit gewöhnlicher Post oder Einwurfeinschreiben zugestellt.
Nach meinem Urlaub bin ich sofort zum Anwalt mit Briefumschlag ( den aufheben) und das Tracking ergab den richigen Zustelltag.
Die Klage gegen die Zuweisung habe ich gewonnen. Eine Verhandlung gabe es nicht die T hat die Klage anerkannt.

PZU müssen nicht immer richtig zugestellt sein, ich hatte schon vom Nachbarn solche Briefe in meinem Briefkasten und umgekehrt.
Nur dürfte die Beweislast wie dargestellt, für den Empfänger m.E. schwierig werden ob man vom Inhalt Kenntnis genommen hat.
Ich verschicke wichtige Briefe per GV über das AG kostet auch nur ~ 8 € und man bekommt die Urkunde mit Zustellungsdatum vom GV zurück.
Hatte mal den Fall mit meiner Wohnungsvermieterin Mängelanzeige/Mietminderung habe sie nicht erhalten, obwohl ich per Video den Einwurf festgehalten
habe. Es folgte Kündigung und Räumungklage der Richter hat allerdings nun beim LG meine Version bestätigt. Habe Strafantrag wg. Prozessbetrug gestellt, leider wurde das Verfahren eingestellt, weil ich nicht in der drei Monatsfrist die Anzeige erstattet habe.
Es kann manchmal anders kommen als man denkt und es ist erst einmal sehr teuer, ich mußte im angesprochenen Verfahren allein 2500€ Kosten vorstrecken.
Dies dürfte zwar zurückfliessen, aber nicht alle haben so einen Fond im Rücken.
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Burgwächter,

was du nicht schon alles erlebt hast, das ist der Wahnsinn - aber das hat aber nichts in diesem Beitrag hier zu suchen...

Wenn das alles wahr sein sollte, was du hier erzählst, dann geh doch einfach zum Anwalt und klage deine Rechte ein.
burgwächter
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von burgwächter »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Burgwächter,

was du nicht schon alles erlebt hast, das ist der Wahnsinn - aber das hat aber nichts in diesem Beitrag hier zu suchen...

Wenn das alles wahr sein sollte, was du hier erzählst, dann geh doch einfach zum Anwalt und klage deine Rechte ein.

Danke für den Rat, Du stehst wie auch ein anderer Member nicht ohne Grund auf meiner Ignore Liste.
Der Beitrag mag nicht 100 % Topic sein, aber Du kannst es ja melden und wenn der Webmaster meint kann er ihn ja löschen :D
BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

so, die Zuweisung zu VCS ist da. lt. Tätigkeitsinhalt im Backoffice als Sachbearbeiter.
Also wenn ich so die Arbeitsinhalte lese sind es genau die Dinge die meinen Burnout ausgelöst hatten. Kundenbeschwerden, Störungsmeldungen usw.
Ich werde widerspruch einlegen. Ob das was bringt werde ich sehen.
Wie sind da euere Erfahrung?

mfg
der Blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Blindfuchs,

hast du die beabsichtigt Zuweisung bekommen oder den Verwaltungsakt der Zuweisung mit vorherigem Anhörungsbogen?

Überlege dir doch mal, ob du in Abstimmung mit deinem behandeldenden Arzt, einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst...
Auch wenn es tatsächlich nachher "nur" 30 % wären, kannst du immer noch einen Gleichstellungsantrag stellen - und somit bist
du einen Schritt weiter.

Die Telekom gibt nicht viel auf Gutachten - offiziell heißt es zwar immer, bei der Zuweisung werden alle Gutachten berücksichtigt,
aber die Wirklichkeit sieht anders aus.
Es gibt viele Fälle, wo die Call-Center-Tätigkeit zu 100 % vom Gutachten (Arzt, BAD, AA usw.) ausgeschlossen wurde, aber trotzdem
erfolgen Zuweisungen zur VCS - und dann auch noch sehr weit weg mit einem langen Anfahrtsweg, wobei in den Gutachten immer
eine Beschränkungen der Anfahrtszeit angegeben ist...die wird dann mal um das Doppelte oder Dreifache überschritten...

Ich kann jedem nur raten, wenn man mehr als 6 Wochen krank ist, ein BEM zu beantragen. Die Telekom wehrt sich mit Händen und
Füßen gegen ein BEM - bei Vivento und vor allen Dingen bei der PBM NL. Und dann kann innerhalb des BEM, mit dem Dienstherr, BR.
ggf. SBV, AA, BAD-Arzt, ggf. Rechtsbeistand und der betroffenen Person eine Lösung gesucht werden...und die MUSS ergebnisoffen
sein - und zwar von allen Seiten...

Auf jeden Fall der Zuweisung nicht zustimmen, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt. In der Anhörung auch alle Gründe mitteilen.
Krankheitsgründe, Familiengründe usw....mit allen Angaben die relevant sind - das ist sehr sehr wichtig...
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