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Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 15. Nov 2012, 17:42
von Anwaerter
Steinbock hat geschrieben:wau - das ist ja mal eine Aussage.
Von den Palästen verschiedener Behörden reden wir hier ja nicht!
Also wenn ich da an unser Amt denke, da kann man wirklich nicht von einem Palast sprechen.
Und es gibt auch gute Nachrichten von der Anwärterin. Zwar nicht gesundheitlich

,
aber finanziell.
Mit den nächsten Anwärter Bezügen ist sie schuldenfrei.
Und ich selber lasse mich am Amt nicht mehr stressen, wenn es klappt schön, wenn nicht egal.
LG
Anwaerter
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 1. Dez 2012, 20:28
von Anwaerter
So die Anwärterin ist erst mal wieder krank.
Mir wird es auch langsam wieder zu viel, da man jetzt alles daran setzt mich vor Ende meiner Zeit als Anwärter los zu werden.
Ich pack das irgendwie bald nicht mehr.

Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 5. Dez 2012, 17:40
von Anwaerter
Ich frag hier nochmal, nur weil es für jemand wichtig ist.
Ich habe eine Frage bezüglich Entlassung aus dem Dienst.
Ist es möglich und auch rechtens entlassen zu werden, in der Zeit, in der man noch krank geschrieben ist?
Es geht um das Beamtenrecht in Bayern.
Danke für eure Infos
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 09:25
von Gerda Schwäbel
Ja, Dienstunfähigkeit ist kein Hinderungsgrund für eine Entlassung!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 11:12
von Anwaerter
Erst mal danke,
weitere Frage.
Ist es rechten, dass man den Termin für eine amtsärztliche Untersuchung in der Zeit bekommt in der man krank geschrieben ist?
Wie kann man sich dagegen wehren. Wenn man angeschlagen dahin geht wird das Ergebnis doch eher nicht positiv ausfallen.
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 13:17
von Gerda Schwäbel
Selbstverständlich ist das rechtens!
Der Arzt muss sich doch ein Bild von demjenigen machen, dessen Gesundheitszustand er beurteilen soll. So ein Mensch mit abgeschlossenem Medizinstudium, der bestandenen ärztlichen Prüfung und reichlich Lebenserfahrung kann durchaus realistisch einschätzen, ob Probleme wegen einer akuten Erkrankung bestehen oder auf eine generelle Überforderung zurückzuführen sind.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 16:48
von Anwaerter
Danke für die Antwort,
weiß jemand genau wo das steht? In welchem Artikel vom BayBG oder welchem § in ner Verordnung?
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 17:07
von Gerda Schwäbel
Es ist nicht verboten und deshalb ist es auch nicht niedergeschrieben! *kopfschüttel*
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 17:12
von Conny
Der gesunde Menschenverstand sagt das.
Der Amtsarzt kann doch nicht warten, bis es dem Herren Anwärter genehm ist. Wenn dem so wäre, würden sich alle immer wieder krank melden und wären fein raus.
Einfach mal den Kopf einschalten. Hilft ungemein.

Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 18:39
von Anwaerter
Conny hat geschrieben:Der Amtsarzt kann doch nicht warten, bis es dem Herren Anwärter genehm ist. Wenn dem so wäre, würden sich alle immer wieder krank melden und wären fein raus.
Ein Arzt schreibt jemanden nicht einfach so krank. Irgendwann ist man ja auch irgendwann wieder gesund. Also passt die Logik irgendwie nicht.
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 6. Dez 2012, 22:38
von egyptwoman
Anwaerter hat geschrieben: ...Irgendwann ist man ja auch irgendwann wieder gesund. ....
Muss nicht zwangsläufig sein, nicht jeder der krank ist wird irgendwann wieder gesund, kommt auf die Art der Krankheit an.
Wie Gerda Schwäbel schon geschrieben hat, es steht nirgendwo, es ist doch irgendwo logisch das kein Arbeitgeber oder Dienstherr jemand fest einstellt oder verbeamtet, der schon in der Widerrufszeit so psychisch angeschlagen ist, der AG oder Dienstherr muss ja damit rechnen das derjenige dann nach erfolger Festanstellung oder Verbeamtung kurze Zeit später dann so dienstunfähig wird, das er in den Ruhestand geschickt werden muss. Stell dir doch mal selber die Frage: würdest du als Chef jemand einstellen/verbeamten der schon während der Widerrufszeit zu krank zum arbeiten ist bzw eine Therapie machen muss? Ich glaub mal die Antwort würde NEIN heißen.
Natürlich ist es möglich das eine Therapie auf Dauer erfolgreich ist, allerdings ist auch ein Rückfall nicht ausgeschlossen, darum sichern sich die Dienstherrn eben ab.
egyptwoman
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 16. Dez 2012, 21:57
von Anwaerter
An dieser Stelle noch mal ein Danke an alle Antworten, auch an die kritischen.
So einfach scheint man jemanden auch in der Widerruf Zeit offenbar doch nicht mit einem amtsärztlichen Gutachten los zu werden.
Nach meiner Zeit als Anwärter, wird aber meine "Erfahrung Beamter" wohl enden. (Da muss ich nicht auf Probe übernommen werden, und werde dies mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch nicht.)
Nach dieser Zeit stehe ich leider schlechter da als vorher, da mir durch die Zeit einiges verbaut wurde. (Steht alles in meinen vorigen Beiträgen)
Werde von jetzt an eher seltener hier schreiben. (Sei denn es gibt was mega interessantes)
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 31. Dez 2012, 00:09
von Anwaerter
Mittlerweile reiche ich mit einem extremen Unwohlsein Arzt Rechnungen bei meiner PKV ein.
Ich versuche es zu vermeiden zum Arzt zu gehen.
Geht es hier jemandem ähnlich?
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 1. Jan 2013, 21:17
von burgwächter
Anwaerter hat geschrieben:Mittlerweile reiche ich mit einem extremen Unwohlsein Arzt Rechnungen bei meiner PKV ein.
Ich versuche es zu vermeiden zum Arzt zu gehen.
Geht es hier jemandem ähnlich?
hallo,
bei mir ist es genauso...
Nur bei mir ist der Grund die Beihilfestelle betreibt/betrieb gleichzeitig der Dienstherr. Es ist zwar ausgelagert, aber ...
Nach einer unangekündigten "Kontrolle" meiner PersoAkte fand ich eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Kopien aus Beihilfeakten darin.
Sorgsam dazugeheftet Arztberichte hinter meinem Rücken von Kliniken usw. ohne mein Wissen angefordert.
Nun wird die DDU bei mir sehr massiv betrieben, der AG kennt jede Krankheit, nebst Leistungsanbieter.
Ich zahle alles selbst und setzte die Behandlungen von der Steuer ab.
Auch nicht toll aber momentan die einzige Möglichkeit bei mir, noch bekomme ich 100 %
Gude B.
Re: Psychotherapie Anwärterin bleibt auf Hälfte der Kosten s
Verfasst: 2. Jan 2013, 06:50
von egyptwoman
burgwächter hat geschrieben:Nach einer unangekündigten "Kontrolle" meiner PersoAkte fand ich eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Kopien aus Beihilfeakten darin.
Sorgsam dazugeheftet Arztberichte hinter meinem Rücken von Kliniken usw. ohne mein Wissen angefordert.
Sorry aber das ist doch gar nicht zulässig, erstens die Anforderung ohne dein Wissen und zweitens würd ich die Klinik verklagen, wegen Verletzung der Schweigepflicht. Das ist ja hochstrafbar was dein Dienstherr da bei dir angestellt hat. Ich würd mir mal nen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen, so gehts ja nun wirklich nicht.
egyptwoman