Steinbock hat geschrieben:
Bitte beachten: § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
(1) 1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen;
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Du hast immer noch nicht verstanden, worum es mir geht.
Bei der Berechnung der Steuerersparnis durch die Verkäufer hast du deinen Aussagen nach nur das Bruttojahreseinkommen, das Alter, und die Anzahl der Kinder. Damit kann man die Steuerersparnis aber nur näherungsweise bestimmen, wenn keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind und keine Abzugsmöglichkeiten bestehen. Das Programm rechnet mit dem für das Bruttojahreseinkommen gültigen Steuersatz, was aber nicht das zu versteuernde Einkommen, nach dem sich die Steuerschuld bemisst, ist. Da können nur Näherungswerte -wenn überhaupt- berechnet werden. Du verstehst unser Einkommensteuerrecht schlicht und ergreifend nicht.
Bei Personen, die kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen haben, wird die Steuererstattung durch den Vertreter zu hoch berechnet. Bezieher von höherem zu versteuernden Einkommen bezahlen einen höheren Steuersatz bzw. Steuertarif als Personen, die ein geringeres zu versteurendes Einkommen haben.
Beispiel, vereinfacht berechnet mit abgabenrechner.de:
Bruttojahreseinkommen 30.000 Euro, Jahrgang 1982, keine Kinder, keine Möglichkeit, etwas abzusetzen (so rechnet der Vertreter!), private KV = Einkommensteuerschuld von 4719 Euro, Soli 259,54 Euro, Steuersatz für Einkommensteuer 15,73 %
Selbe Daten, nur zvE um Riester 1.200 Euro= 28.800 Euro zvE = Einkommensteuerschuld 4.360,00, Soli 239,80, Steuersatz für die Einkommensteuer 15,14 %
Dein Programm würde also eine Steuerersparnis von 359 Euro - 154 Euro Zulage = 205 Euro ausweisen. Die Realität ist aber anders:
Selbe Daten, Person hat aber Werbungskosten in Höhe von 2.500 Euro (-1000 Pauschale), ohne Riester zvE= 28.500 Euro, Einkommensteuerschuld von 4271,00 Soli 234,90, Einkommensteuersatz 14,23%
Selbe Daten, Person riestert, zusätzlicher Abzug der 1.200 Euro Beiträge = zVE von 27.300 Euro, Einkommensteuerschuld 3921,00 Euro, Soli 215,65 Euro, Einkommensteuersatz 13,07%
Tatsächliche Steuerersparnis in der Einkommensteuer 350 Euro - 154 Euro Zulage = 196 Euro tatsächliche Ersparnis.
Klar, sind in meinem vereinfachten Beispiel nur 9 Euro Differenz. Aber:
Wird jetzt noch die obligatorische Krankenversicherung, sonstige Pauschbeträge, außergewöhnliche Belastungen usw. in Abzug gebracht, sinkt das zu versteuernde Einkommen, damit auch die absolute und prozentuale Steuerlast, wird die Differenz zwischen der vom Vertreter errechneten Steuerersparnis und der tatsächlichen Ersparnis noch größer dank der Steuerprogression.
Sollte noch weiteres Einkommen vorhanden sein, ist der Effekt umgekehrt. Dann rechnet der Vertreter eine zu geringe Ersparnis aus.
Die Ersparnis, die der Vertreter ausrechnet, stimmt nur dann, wenn zusätzliches Einkommen vorhanden ist und die Höhe dieses Einkommens genau der Höhe der Azugsmöglichkeiten entspricht. Der Vertreter kann die Steuerersparnis schlicht und erreifend nicht richtig berechnen. Deine bisherigen Beiträge zeigen mir, dass dir das nicht bekannt war. Ich hoffe, du hast das jetzt verstanden.
Ich bleibe dabei: Um heute 196 Euro Einkommensteuer zu sparen, sperre ich nicht 1.200 Euro 40 Jahre lang auf meinem Altersvorsorgekonto. Auch die 154 Euro Zulage, die es mit Rentenbeginn "geschenkt" gibt, sind ein Nasenwasser, da die Besteuerung alles wieder auffrisst.
Wollte man der Vorsorgebranche böses, so könnte man behaupten, dass die Zahl werbewirksam absichtlich zu hoch berechnet ist, da der überwiegende Teil der Bevölkerung nur ein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht und das Bruttojahreseinkommen regelmäßig höher ist als das tatsächlich zu versteuernde Einkommen.