Re: Beihilfebearbeitung Bund
Verfasst: 3. Sep 2025, 15:31
Den Hinweis von Termini habe ich zu Anlass genommen den Innenausschuss zu informieren. Ich habe gebeten auf eine Übergangslösung bzw. eine Vorgriffsregelung hinzuwirken, Wir wollen ja nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf eine Besserung warten. Rege an es mir gleich zu tun. Gemeinsam sind wir stärker. Bezeichnet für den DBB ist, dass er keine Stellungnahme zum Referentenentwurf § 80a BBG abgab, jedenfalls habe ich keine gefunden.
Sehr geehrte Damen und Herren des Innenauschusses,
die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen (BR Drucksache 370/25 vom 15.08.2025). U.a. soll ein neuer § 80a BBG Probleme hinsichtlich der Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen der Beamten lösen. Die Neuregelung ist vollumfänglich zu begrüßen, weil sie künftig eine fürsorgerechtskonforme Bearbeitung (hoffentlich) sicherstellt. Im Klartext: Die Beamten sollen die Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen schneller als bisher erhalten. Ich habe jedoch Sorge, dass die Verwaltung das Gesetz nicht kurzfristig umsetzen kann. Die Bundesregierung selbst geht von einem auf die nächsten Jahre ausgegelegten Migrationsprozess aus. Ich sehe dringenden Bedarf für eine im Gesetz verankerte Übergangslösung und rege an, dass der Innenausschuss auf eine solche hinwirkt.
Die Beratungen zum Gesetzesentwurf könnten sich, insbesondere wegen der im Artikelgesetz enthaltenen Regelungen zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, hinziehen. Es ist somit nicht absehbar wann die Gesetzesänderung rechtskräftig wird. Aber auch ohne IT-gestützte Verfahren ist risikoorientiertes Prüfen der Beihilfeanträge möglich, wenn entsprechende Weisungen an die Sachbearbeitenden erfolgen Die überlangen Bearbeitungszeiten könnten so kurzfristig erheblich verkürzt werden. Hilfreich wäre deshalb die Verwaltung anzuweisen, bereits jetzt im Sinne der Neuregelung zu handeln (Vorgriff).

Sehr geehrte Damen und Herren des Innenauschusses,
die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen (BR Drucksache 370/25 vom 15.08.2025). U.a. soll ein neuer § 80a BBG Probleme hinsichtlich der Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen der Beamten lösen. Die Neuregelung ist vollumfänglich zu begrüßen, weil sie künftig eine fürsorgerechtskonforme Bearbeitung (hoffentlich) sicherstellt. Im Klartext: Die Beamten sollen die Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen schneller als bisher erhalten. Ich habe jedoch Sorge, dass die Verwaltung das Gesetz nicht kurzfristig umsetzen kann. Die Bundesregierung selbst geht von einem auf die nächsten Jahre ausgegelegten Migrationsprozess aus. Ich sehe dringenden Bedarf für eine im Gesetz verankerte Übergangslösung und rege an, dass der Innenausschuss auf eine solche hinwirkt.
Die Beratungen zum Gesetzesentwurf könnten sich, insbesondere wegen der im Artikelgesetz enthaltenen Regelungen zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, hinziehen. Es ist somit nicht absehbar wann die Gesetzesänderung rechtskräftig wird. Aber auch ohne IT-gestützte Verfahren ist risikoorientiertes Prüfen der Beihilfeanträge möglich, wenn entsprechende Weisungen an die Sachbearbeitenden erfolgen Die überlangen Bearbeitungszeiten könnten so kurzfristig erheblich verkürzt werden. Hilfreich wäre deshalb die Verwaltung anzuweisen, bereits jetzt im Sinne der Neuregelung zu handeln (Vorgriff).