Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten
Verfasst: 23. Nov 2023, 16:22
Auch wenn ich nicht direkt gefragt wurde: Die Therapie kann natürlich erst beginnen, wenn man einen Platz bekommt. Man muss halt später ggf glaubhaft machen, dass dies vorher nicht möglich war. M. E. ist es aber auch bei den Dienstherten bekannt, dass das nicht so schnell geht.
Fraglich ist also eher, ob du gegen die Auflage als solches vorgehen möchtest (sicher aussichtslos, wenn der Amtsarzt das befürwortet hat) oder nur gegen den Zeitpunkt des Beginns. Der Beginn dürfte im übrigen gar nicht benannt sein, da sollte nur die Auflage stehen und das dies bis zur nächsten Prüfung der Du stattfinden, also zumindest beginnen soll.
Gegen einen konkret genannten Beginn reicht es, wenn man schreibt, dass man auf der Warteliste steht. Das slte genügen.
Fraglich ist also eher, ob du gegen die Auflage als solches vorgehen möchtest (sicher aussichtslos, wenn der Amtsarzt das befürwortet hat) oder nur gegen den Zeitpunkt des Beginns. Der Beginn dürfte im übrigen gar nicht benannt sein, da sollte nur die Auflage stehen und das dies bis zur nächsten Prüfung der Du stattfinden, also zumindest beginnen soll.
Gegen einen konkret genannten Beginn reicht es, wenn man schreibt, dass man auf der Warteliste steht. Das slte genügen.