Seite 3 von 4

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 3. Okt 2022, 22:55
von Siggi09
AndyO hat geschrieben: 3. Okt 2022, 21:27 Soweit ich mich erinnere steht das als Ziel auf den ersten Seiten.
Kurz mal nachgeblättert ... nein, tut es nicht. Es steht da so wie ich es bereits geschrieben habe ... 8-)

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 07:31
von Käptn iglo
Klingt tatsächlich alles etwas sehr konstruiert.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 09:38
von AndyO
Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 22:55
AndyO hat geschrieben: 3. Okt 2022, 21:27 Soweit ich mich erinnere steht das als Ziel auf den ersten Seiten.
Kurz mal nachgeblättert ... nein, tut es nicht. Es steht da so wie ich es bereits geschrieben habe ... 8-)
Moin Siggi,

ich habe hier eine 31seitige PDF. Zitat:

"Dieses Vorgehen ist einer stringenten Bearbeitung eines gegebenenfalls angezeigten Zurruhesetzungsverfahrens geschuldet: Ein unterbliebener beziehungsweise gegebenenfalls verzögerter Start kann zu erheblichen finanziellen Belastungen der Segmente beziehungsweise des Konzerns führen, da Beamte während der gesamten Erkrankungsdauer die volle Besoldung erhalten (grundsätzlich gilt dies auch für beurlaubte Beamte)"

Stand allerding mittendrin.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 10:24
von Siggi09
Hallo Andy,

das PPT-Doc hat 39 Seiten. 6 Monate finden Erwähnung, aber im anderen Kontext. Ansonsten ist auch das von Dir genannte Zitat sinngemäß enthalten, aber das ist logisch. Es ist aber nicht explizit gefordert, dass das nach 6 Monaten abgeschlossen sein muss - nur eben so schnell wie geht (und im Einzelfall möglich). Insbesondere zeigt Dein Zitat, dass auf TL Ebene wohl oft abgewogener entschieden wird und es wird bzgl. der Kosten "sensibilisiert". ;) Es macht aber keinen Sinn Verfahren einzuleiten, wenn der Beamte absehbar wieder dienstfähig wird, auch wenn es 7 Monate dauert.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 10:42
von AndyO
Siggi09 hat geschrieben: 4. Okt 2022, 10:24 Es ist aber nicht explizit gefordert, dass das nach 6 Monaten abgeschlossen sein muss - nur eben so schnell wie geht (und im Einzelfall möglich). Insbesondere zeigt Dein Zitat, dass auf TL Ebene wohl oft abgewogener entschieden wird und es wird bzgl. der Kosten "sensibilisiert". ;)
Zum TL könnte ich jetzt auch wieder aus dem Dokument zitieren. Dem sind die Hände gebunden. Wenn der Erkrankte ihm nicht verdeutlicht um welche Erkrankung es geht und wie es mit der Wiederaufnahme des Dienstes aussieht hat er präventiv das DDU-Verfahren einzuleiten. Die Fristen kann man rechnen. 75 Tage krank > erstes Mail and TL. Dann wöchentlich Erinnerungsmail. Also kannst ihn zum Zeitgewinn belügen und sagen du hättest einen komplizierten Beinbruch. Dann brauch er nicht. Vorerst.
Und ansonsten hat man halt ein offenes DDU-Verfahren bis in 2 Jahren. Die "gelutschten Drops" sollen in 6 Monaten weggeputzt werden. Da wo noch was gelutscht wird, darf's auch länger dauern. Ich schrieb nicht das ALLE DDU-Verfahren in 6 Monaten durch sind. Es handelt sich um den Zielwert des Unternehmens. Nur für's canceln vom ER reicht bereits das eröffnete Verfahren.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 11:38
von Siggi09
Naja, denke wir haben es soweit rund und brauchen uns jetzt nicht in Details verrennen.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 12:42
von Käptn iglo
Habt Euch aber beide sehr viel Mühe gegeben bei der "Bearbeitung" der Materie. Und das macht dieses Forum lebendig und interessant.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 18:42
von BiggisStro
Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 19:58 Tja, da geht wohl was etwas durcheinander: Das Verfahren wird eingeleitet, wenn der Beamte im Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank war und keine Aussicht besteht, in den nächsten 6 Monaten wieder zu genesen. Und Reha geht immer vor Versorgung. Also nach 6 Monaten ist niemand in DDU - würde ich auch so sehen.

Hallo,
das ist auch (wieder mal) total falsch.
Dein Hinweis mit den 6 Monaten und 3 Monate krank und der Genesung in 6 Monaten, bezieht sich auf die den § 44 BBG Abs. 1. Dort wird beschrieben, dass ein Beamter unter diesen zeitlichen Voraussetzungen in der Ruhestand versetzt wird. Das hat aber überhaupt nichts mit den Vorgaben der Krankentage zu tun, denn das Verfahren beginnt ja auch schon nach ca. 75 Tagen.

Bitte hier nicht Birnen mit Äpfel vergleichen, wobei das schon Obst mit Fleisch ist :ugeek:

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 18:52
von Siggi09
BiggisStro hat geschrieben: 4. Okt 2022, 18:42 das ist auch (wieder mal) total falsch.
OK, dann ist das was der Dienstherr höchst selbst schreibt also total falsch. Gut dass DU es besser weißt.

Bedenke: Nicht immer ist man en Block krank

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 19:11
von Pipapo
BiggisStro, was willst du eigentlich. Egal was jemand schreibt, du antwortest es sei falsch. Warum fragst du hier überhaupt, wenn du meinst alles besser zu wissen.
Oder hast du hier nur ein Szenario beschrieben, damit sich andere wieder streiten. Das kennen wir schon von früheren, mittlerweile gelöschten Usern.
Leider springen gerade AndyO und Siggi09 auf solche Provokanten an.

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 19:24
von Siggi09
Pipapo hat geschrieben: 4. Okt 2022, 19:11 Leider springen gerade AndyO und Siggi09 auf solche Provokanten an.
Bei mir bekommt jeder "KölnerBub" erstmal eine Chance und inzwischen teile ich Deinen Verdacht. Aber: Warum springst Du auch auf den Provokanten an, kreidest es mir aber an? Passt irgendwie nicht ... . :o :? :roll:

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 20:05
von Pipapo
Mea culpa :oops:

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 4. Okt 2022, 20:10
von Siggi09
Verziehen ;)

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 5. Okt 2022, 08:09
von BiggisStro
Pipapo hat geschrieben: 4. Okt 2022, 19:11 BiggisStro, was willst du eigentlich. Egal was jemand schreibt, du antwortest es sei falsch. Warum fragst du hier überhaupt, wenn du meinst alles besser zu wissen.
Oder hast du hier nur ein Szenario beschrieben, damit sich andere wieder streiten. Das kennen wir schon von früheren, mittlerweile gelöschten Usern.
Leider springen gerade AndyO und Siggi09 auf solche Provokanten an.
Hallo,
ich weiß jetzt nicht was Du/Ihr meint, aber ich habe mich vorher schon selber mal erkundigt und weiß mit grundsätzlichen Fragestellungen umzugehen.
Wann ein DU-Verfahren eingeleitet wird, hat nichts mit einer gesetzlichen Vorgabe zu tun - das ist eine interne Verfahrensanweisung und die kann der Betrieb bzw. der DH für sich so aufstellen wie er lustig ist.

Wenn aber eine DU festgestellt werden soll, dann geht das auf Grund von gesetzlichen Vorgaben, hier das BBG (Bundesbeamtengesetz). Und dort ist auch aufgeführt, da eine Dienstunfähigkeit vorliegen kann, wenn man innerhalb von 6 Monaten insgesamt 3 Monate keinen Dienst getan hat und innerhalb weiterer 6 Monate keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird.
Das ist auch keine Hexerei, hier muss man einfach den § 44 Abs. 1 BBG lesen - und dann auch interpretieren können, was aber wohl viele nicht können.

Alleine aus dieser Tatsache, dauert eine DU-Verfahren schon ca. 1 Jahr - denn mit gesetzlicher Vorgabe nach § 44 BBG und der Suchpflicht, die übrigens von den Gerichten ab ca. 2018 sehr streng ausgelegt wird, geht sehr viel Zeit mit der Suche der Case-Manager dahin.
Das ist auch nichts Neues und wird bei vielen (dauerkranken) Beamten angewendet. Übrigens muss man bei der Betrachtung der 6 Monate wo keine Aussicht auf Dienstfähigkeit besteht, nicht unbedingt krank sein (also mit Attest krankgeschrieben). Denn wenn der Dienstherr meint, dass man keinen Dienst mehr verrichten kann und ggf. die Gutachten so interpretiert oder "auslegt", dann kann man als Dienstunfähig gesehen werden. Würde ich aber gelassen sehen, denn der Klageweg wird es schon weisen.

Das hat aber nichts mit meiner Ursprungsfrage zu tun, ob eine bestimmte Anzahl von Krankentagen schädlich für den Eintritt in den ER ist !!!

Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Verfasst: 5. Okt 2022, 10:37
von AndyO
BiggisStro hat geschrieben: 5. Okt 2022, 08:09 Das hat aber nichts mit meiner Ursprungsfrage zu tun, ob eine bestimmte Anzahl von Krankentagen schädlich für den Eintritt in den ER ist !!!
Genau. Nach 75 Krankheitstagen kommt das erste Mail an den TL um zu prüfen ob ein DDU-Verfahren eingeleitet werden muss. Bis dahin bist du bereits wiederholt nach der Dienstaufnahme und einem BEM befragt worden, was man dann hinter den Krankenstand/REHA redet. Nach den 75 Tagen wird man dann innerhalb von 2 Woche Farbe bekennen müssen. Wenn man dann bereits sein BEM plant sollte das Thema DDU vom Tisch sein. Wenn man fürchtet nach der OP keine Arbeit mehr sehen zu können, sieht es wieder anders aus. Das lässt sich schlecht vorhersagen. Über Monate in Ruhe gelassen wirst heutzutage nicht mehr. Wenn deine Bekannte den ER für Ende Januar beantragt hätte, wären die Dinge mit Resturlaub ja schon zeitlich obsolet. 31.04. war dann ja ohne Not.