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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 18. Sep 2022, 07:46
von AndyO
Käptn iglo hat geschrieben: 17. Sep 2022, 13:08 D.h. ab wann kann ich definitiv in konkrete Planung und Gespräche bzgl. der 1000 Stunden gehen? Es war die Rede von drei Verfahrensstufen.
Danke für die Geduld mit mir und die Antwort(en).

Schöne Grüße
Käptn iglo
Ich sondiere den Markt jetzt schon. Von der BAnstPT gibt's noch einen Link wo genauer beschrieben ist, was die für ne Bescheinigung seitens der Einsatzstelle erwarten:

Zitat:
"Bescheinigung zur Vorlage bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Wir sind eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne
des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung verfolgt. Der entsprechende Feststellungsbescheid der
Finanzverwaltung gemäß § 60a Abgabenordnung, ein dies belegender Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer nach
§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Körperschaftssteuergesetz oder ein Freistellungsbescheid von der Gewerbesteuer nach § 3
Nr. 6 GewStG, sofern das Datum des jeweiligen Freistellungsbescheids nicht älter als 5 Jahre ist, ist in Kopie beigefügt.1"


https://www.banst-pt.de/versorgung/enga ... ruhestand/

Bei dem was ich jetzt so im Focus hatte ist das erst mal nicht klar und man tut da auch überrascht, das man monatlich eine Bescheinigung ausstellen soll. Bei "Essen auf Rädern" passiert das natürlich nicht.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 18. Sep 2022, 08:14
von Käptn iglo
Danke für die Antworten und Tipps.
Gruß Käptn iglo

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 18. Sep 2022, 09:03
von Siggi09
AndyO hat geschrieben: 18. Sep 2022, 07:46 Bei dem was ich jetzt so im Focus hatte ist das erst mal nicht klar und man tut da auch überrascht, das man monatlich eine Bescheinigung ausstellen soll.
Viele Vereine und Einrichtungen haben vermutlich noch nie etwas von unserem "Privileg" gehört. Da wo viele von uns landen dürfte das inzwischen Routine sein. Es gibt aber tatsächlich viele Vereine und Einrichtungen, bei denen man im ersten Moment nicht vermutet dass sie gemeinnützig sind und in Frage kommen. Man sollte also seinen Horizont durchaus mal über die "üblichen Verdächtigen" hinaus erweitern und einfach mal die Webseiten interessanter Vereine durchstöbern oder einfach mal fragen.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 18. Sep 2022, 13:32
von Torbea65
Oder zu den örtlichen Sportvereinen.
Ich bin zwar schon Trainer und Spartenleiter aber es finden sich immer neue Aufgaben im Verein.

So unterstütze ich schon mal bei den Vorbereitungen zu den Mitgliederversammlungen, prüfe mehrmals in der Woche die Arbeit des 1€ Jobber, halte auch die Geräte und Anlagen in Ordnung.....
Und das bei freier Zeiteinteilung.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 18. Sep 2022, 14:58
von Siggi09
JimAnw hat geschrieben: 18. Sep 2022, 12:46 geht doch einfach mal vor Ort die Anbieter für Pflegedienste, Krankendienste, Sozialdienste oder kirchliche Einrichtungen durch.
Das sind die "üblichen Verdächtigen". Bei vielen anderen Vereinen und Einrichtungen gibt es jede Menge anderer interessanter Aufgaben - sogar tlw. im Home-Office bei weitgehend eigener Zeiteinteilung. Und womöglich findet man damit eine neue Passion, ein neues Hobby (man hat ja jetzt mehr Zeit) und die 1000 Stunden sind reine Formsache.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 20. Sep 2022, 20:48
von Iltisschnurri
Servus,
passt jetzt zwar nicht so ganz zum Thema aber irgenwie
schon wieder auch.
Letzten Donnerstag wurden wir nochmals angeschrieben,
dass für Angestellte und Beamte ATZ möglich ist.
Heute haben wir ein Mail bekommen mit dem hashtag:
#ExpertsHireExperts.
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Experten gibt's 2.500€.
Also wahrscheinlich will man die alten Beamten los werden
und junge Experten einstellen.

Gruß
Iltisschnurri

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 20. Sep 2022, 21:59
von Käptn iglo
Könnte man ja durchaus als Altersdiskriminierung werten. Wäre ein schöne juristische Fallbetrachtung. Evtl greift eine juristische Fakultät einer Uni den Sachverhalt auf.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 21. Sep 2022, 08:45
von AndyO
Iltisschnurri hat geschrieben: 20. Sep 2022, 20:48 Also wahrscheinlich will man die alten Beamten los werden und junge Experten einstellen.

Gruß
Iltisschnurri
Moin,

erinnere mich da gerade an einen Kollegen der verheiratet mit 2 Kindern als A13er zum Finanzamt wollte. Dem sagte man da: Da bekommen wir ja 2 ledige Beamtinnen von der Finanzhochschule.

Also das ist bestimmt ein Grund. Und dann gibt's ja noch einen Haufen Tätigkeiten, die ein älterer Stammbeschäftigter nicht mehr will.

P.S.: Könntest du noch was zur ATZ-Laufzeit schreiben? Bei JOB wurde kommuniziert, dass 2&2 Jahre die neue ATZ-Maximallaufzeit sei. Das würde ATZ noch unattraktiver machen.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 21. Sep 2022, 08:55
von Iltisschnurri
Servus,
da steht nichts drin. Ist auch sehr kurz gehalten. Wahrscheinlich soll der ER praferiert werden.
Aber gestern im Kollegenkreis wurde immer wieder von 4 & 4 gesprochen.

Gruß
Iltisschnurri

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 21. Sep 2022, 20:22
von Käptn iglo
Hallo,
ich habe mich nun endgültig entschieden und werde morgen bei meinem Chef den Antrag für ER zum 31.04.2023 abgeben. Kann mir jemand sagen, wann frühestens mit der Freigabe des Zurruhesetzungszeitpunktes durch CWF-Produktmanagement zu rechnen ist. Könnte ja diesmal aufgrund der vermutlich wesentlich geringeren Interessentenzahl früher der Fall sein.
Schöne Grüße
Käpt'n iglo

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 21. Sep 2022, 20:54
von Käptn iglo
Natürlich zum 30.04.23 ;)

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 22. Sep 2022, 10:03
von AndyO
Käptn iglo hat geschrieben: 21. Sep 2022, 20:22 Kann mir jemand sagen, wann frühestens mit der Freigabe des Zurruhesetzungszeitpunktes durch CWF-Produktmanagement zu rechnen ist.

Schöne Grüße
Käpt'n iglo
Einen frühesten Genehmigungstermin gibt es nicht. Nur den Spätesten. Die Mittel für den Termin zum 30.04. sind noch nicht freigegeben. Das soll bis spätestens 10.12.2022 folgen. Ich denke, dass dann die Abarbeitung erst anläuft. CSS hätte die Genehmigung von HR dann Ende Dezember vorliegen und soll diese bis spätestens 17.03.2023 abarbeiten. Also wirst du vermutlich Anfang März die finale Freigabe erhalten.
Mir ist jedoch kein Fall bekannt, wo HR BPO zugestimmt und CSS abgelehnt hat. D.h. mit dem HR-Mail erhältst du bereits Planungssicherheit. Und dieses Mail wirst du noch dieses Jahr sehen.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 22. Sep 2022, 20:53
von Käptn iglo
@JimAnw
"Warum soll das denn eine juristische Fakultät einer Uni aufgreifen ?
Ich glaube die haben andere Themen die dort erledigt..."
Lieber JimAnw, Ihrem Beitrag zu urteilen, haben bzw. hatten Sie mit Uni noch nichts am Hut. Muss auch nicht. Es ist jedoch so, dass im Uni-Lehrbetrieb gerne auch Fälle aus der Praxis " gebeugt" werden.
Schöne Grüße
Käpt iglo

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 26. Sep 2022, 11:59
von Pipapo
Käptn iglo hat geschrieben: 21. Sep 2022, 20:22 Hallo,
ich habe mich nun endgültig entschieden und werde morgen bei meinem Chef den Antrag für ER zum 31.04.2023 abgeben. Kann mir jemand sagen, wann frühestens mit der Freigabe des Zurruhesetzungszeitpunktes durch CWF-Produktmanagement zu rechnen ist. Könnte ja diesmal aufgrund der vermutlich wesentlich geringeren Interessentenzahl früher der Fall sein.
Schöne Grüße
Käpt'n iglo
Na, Antrag abgegeben? Seit heute ist keine Beantragung mehr möglich.

Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Verfasst: 1. Okt 2022, 14:52
von Käptn iglo
Ja, fühle mich wahnsinnig erleichtert. Ich habe mittlerweile die Fühler wegen der 1000 Stunden ausgestreckt. Ca. 40 km von mir entfernt, gibt es eine Tafel, die ehrenamtliche Mitarbeiter suchen. Scheint auch ein super kollegiales Klima vorzuliegen. Wie ist das, können die Fahrten von mir steuerlich angesetzt werden. Bei den aktuellen Spritpreisen wäre das wenigstens ein bisschen Effekt.
Gruß Käptn iglo