Nein.Altlast hat geschrieben: ↑17. Mär 2021, 13:57 In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten
Hallo.
Ich denke das wäre so Jemand.
Wenn jemand beihilfeberechtigt ist zahlt er nur den halben Beitragssatz für die Pflegeversicherung.
Ist egal ob PV oder PPV. Die übernimmt bei Beihilfeberechtigten dann auch nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte kommt von der Beihilfe.
Ich denke das wäre so Jemand.
Wenn jemand beihilfeberechtigt ist zahlt er nur den halben Beitragssatz für die Pflegeversicherung.
Ist egal ob PV oder PPV. Die übernimmt bei Beihilfeberechtigten dann auch nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte kommt von der Beihilfe.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten
Aus meiner Sicht ist ein Pensionär kein beihilfeberechtigter Rentner, auch wenn etwas Rente bekommt.