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Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 19. Sep 2020, 09:00
von blink182
Spontan habe ich mich gefragt, was dagegen spricht, eine Nebentätigkeit anzuzeigen, auch wenn man dazu ggf. nicht verpflichtet ist?

Ich sehe keine Nachteile, aber evtl. hab ich da auch grad einfach was nicht auf dem Schirm.

BTW: Wenn man das nicht möchte und sich unsicher ist, ob die Nebentätigkeit der Anzeigepflicht unterliegt, könnte man bei seinem Dienstherrn schriftlich anfragen und eine verbindliche Auskunft bekommen.

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 26. Jan 2021, 01:08
von bernd41844
Was ist denn wenn ich mehr als 450 € dazuverdiene zu meinem Ruhestandsgehalt ?
Gehen wir mal davon aus ich bekomme Netto 2650 zur Zeit, noch Vollzeit, dazu gibts pi mal Daumen 200 € Kindergeld, macht
pi mal DAumen 2850 € . Soweit ich gehört habe kriege ich weniger Ruhestandsgehalt wenn ich mehr als 450 dazuverdiene.
Gibts eine Rechnung die mir zeigt wieviel ich dazuverdienen muß um mit Abzügen beim Ruhestandsgehalt trotzdem auf die alten 2850€ zu kommen ?

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 26. Jan 2021, 12:45
von Telemichi
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 26. Jan 2021, 13:37
von Torquemada
Zuviel "pi" ......

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 27. Jan 2021, 10:43
von blink182
bernd41844 hat geschrieben: 26. Jan 2021, 01:08 Soweit ich gehört habe kriege ich weniger Ruhestandsgehalt wenn ich mehr als 450 dazuverdiene.
Gibts eine Rechnung die mir zeigt wieviel ich dazuverdienen muß um mit Abzügen beim Ruhestandsgehalt trotzdem auf die alten 2850€ zu kommen ?
Welchen Betrag du schadlos hinzuverdienen darfst, rechnet dir dein Versorgungscenter aus...einfach ne schriftliche Anfrage stellen.

Wenn der Hinzuverdienst über der (sprich; deiner) Grenze liegt, werden deine Versorgungsbezüge entsprechend um diesen Betrag gekürzt.

Zu Grunde gelegt werden (sowohl beim Versorgungsbezug, als auch beim Einkommen aus der Nebentätigkeit) die Bruttobeträge.

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 27. Jan 2021, 11:26
von zeerookah
Ist es nicht so das man generell 6.000€ im Jahr dazuverdienen darf? Darüber hinaus richtet es sich nach deinen alten Brutto Bezügen. Wenn du vorher 40.000€ hattest und jetzt 28.000€ wären das dann im Jahr 12.000€
Aber einfach an die BAnst PT wenden, die werden dir das genau sagen können.

Re: Nebenjob bei Vorruhestand erlaubt ?

Verfasst: 27. Jan 2021, 12:39
von Torquemada