Hallo !
Ich habe Ihre Diskussion verfolgt und mich jetzt registriert, da ich meine Eingruppierung erhalten habe.
Nur leider ist die aktuelle Zuordnung 2 Stufen niedriger ausgefallen, als ich mir ausgerechnet hatte.
Konkret bin ich in der Gehaltsstufe A7 Stufe 8. ( Bisher )
Nun hatte ich mir aufgrund der Daten ausgerechnet , dass ich in die Überleitungsstufe zur Stufe 7 kommen müsste, was 2351€ bedeutet hätte.
Im Schreiben wurde aber meine Leistungsstufe , die mir gewährt wurde ( Belohnung ) nicht berücksichtigt und ich bin wie A7 Stufe 7 behandelt worden, was im Ergebnis die Zuordnung Überleitungsstufe zur Stufe 6 , also 2 Stufen niedriger bedeutet.
Das ärgerliche für mich ist, dass ich im Februar von Alter her in die Stufe 8 gekommen wäre. Durch das DNeuG , wird mir das jetzt genommen ?
Ich werde für 2302 € eingestuft.
Wenn ich aber weiterlese steht dort auch, dass der Differenzbetrag im Falle einer Berücksichtigung der Leistungsstufe als ruhegahaltsfähiger Mehrbetrag gezahlt wird, mit der Einschränkung, dass dieser "abgebaut" wird ...
Kann mir jemand erklären , was dies bedeutet ?
Und ist es so, dass ich im Februar dann eine "Erfahrungsstufe" steige ? Oder steigt man nun gar nicht mehr nach Alter/Erfahrung auf ?
Da ich auch auf Stellen bis zu 2 Klassen höher arbeite ( A8 und A9 Stellen ) , dürfte das mit der "Erfahrung" ja wohl kein Problem sein !?!?
Naja ... es ist jedenfalls nicht ermutigend , nicht in die ÜlStufe7 gekommen zu sein, auch nicht in Stufe 6 , sondern nur in die ÜlStufe 6 .
Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Tagen genau auf die Abrechnung schaun, wie dieser Differenzbetrag durch die Leistungsstufe berücksichtigt wird ...
Jedenfalls komme ich wenn ich mein bisheriges Grundgehalt , inkl. der Leistungsstufe, die mir als Belohnung gewährt wurde , mit dem Teilweihnachtgeld zusammenrechne allein , ohne die anderen Zulagen schon auf 2321,17 .
Inkl. der allg. Stellenzulage und dem Einmalbetrag für Stufen A2-A8 von 10,42 auf 2348,95 €
Das müsste dann normal die ÜlStufe zur Stufe 7 sein , also 2351€.
Mein Zukünftiges Grundgehalt ( was mir jetzt offiziell per Schreiben mitgeteilt wurde ) , inkl der Zulagen beträgt ülStufe6 = 2302€
Weil meine vorzeitige Anhebung der Leistungsstufe , vor Februar 2010 nicht berücksichtigt wurde ...
In wie weit der Differenzbetrag berücksichtigt wird und was im Februar passiert , mit Erreichen meines alten Alters für die Stufe 8 bleibt abzuwarten.
Bin mal sehr gespannt ...
Edit vom 2.7.09 : Es war schon so , wie ich dachte. Die Belohnungsstufe wurde einfach weggelassen, dadurch wurde ich 2 Stufen niedriger eingestuft auf ÜL-Zu Stufe 6 Anstatt Ül-Stufe7. Für die entfallene Belohnungsstufe gibt´s ne Ausgleichzahlung , die aber auch bald wegfällt , mit Stufenaufstieg. In dieser niedrigeren Stufe bleibe ich aber trotzdem , so daß ich jetzt praktisch immer 4 Jahre hinterher hinke.
Evtl. ( wenn mein Chef mir gnädig ) komme ich im Februar in die Stufe 6 , wo ich nach alten Recht in die Stufe 8 gekommen wäre , die ich aber schon 2,5 Jahre hatte. Wäre mir die Belohnungstufe nicht weggenommen worden, wäre ich in die Überleitstufe zu Stufe 7 gekommen, was viel besser zur alten Stufe 8 gepaßt hätte.
Also im großen und ganzen mache ich ordentliches Minus , denke ich ...
Tolles Gesetz.
Witzig , daß die einfach schon gewährte Belohnungstufen wieder rückgängig machen können , ohne einen zu fragen.
Das motiviert unheimlich
Jetzt komme ich evtl. mal in Stufe 6 ( hoffentlich , wenn meine Leistung dementsprechend ist

) , anstatt in Stufe 7.
Naja ... was soll´s ... hauptsache die Kohle kommt pünktlich. Ändern kann man eh nix ...