Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

AndyO hat geschrieben: 13. Sep 2025, 08:42
mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:54 @AndyO :
Es gibt keinen "MINIMALEN Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BAnsTPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
Es gibt sehr wohl einen MINIMALEN Freibetrag. Der wird kontinuierlich an die Minijobgrenze angepasst. Genaugenommen kommt noch der Werbungskostenfreibetrag dazu. Über Daumen reicht zu wissen: Minijob ist NIE pensionsschädlich. Der Höchstwert unterliegt einer komplizierten Berechnung von der hier keine Rede war, da 98% es bei einem Minijob belassen.

Rorbert001 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 21:12 Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
Auch hier wieder der alte Freibetrag für den Minijob. Hier ist das schön erklärt:

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de ... 3-Euro-Job
@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

mroe2016 hat geschrieben: 13. Sep 2025, 10:00
AndyO hat geschrieben: 13. Sep 2025, 08:42
mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:54 @AndyO :
Es gibt keinen "MINIMALEN Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BAnsTPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
Es gibt sehr wohl einen MINIMALEN Freibetrag. Der wird kontinuierlich an die Minijobgrenze angepasst. Genaugenommen kommt noch der Werbungskostenfreibetrag dazu. Über Daumen reicht zu wissen: Minijob ist NIE pensionsschädlich. Der Höchstwert unterliegt einer komplizierten Berechnung von der hier keine Rede war, da 98% es bei einem Minijob belassen.

Rorbert001 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 21:12 Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
Auch hier wieder der alte Freibetrag für den Minijob. Hier ist das schön erklärt:

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de ... 3-Euro-Job
@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
Es wurde viel geschrieben. Es gibt davon unabhängig einige Gründe warum es sinnvoll ist es bei einem Minijob zu belassen was die große Mehrheit auch so handhabt. Wenn ich zitiert werden und man behauptet es gäbe keinen MINIMALEN Freibetrag ist das falsch. Der minimale Freibetrag wird dynamisch mit dem Mindestlohn angepasst was im Besoldungsrecht nachgezogen wird. Aus deinem "egal" werden dann plus/minus ein paar Monate die entsprechenden Fakten. Also was sollen solche Statements?
Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
[/quote]

Ich kann nur raten aufzupassen

Angerechnet werden zu 100 Prozent :
von öffentlich rechtlichen Arbeitgebern
von Tätigkeiten die einen Bezug zur bisherigen Tätigkeit darstellen, also mit Bezug zu Telekommunikation und IT

Minijobs sind immer möglich, auch als aktiver Beamter.

Jobs außerhalb von Niedriglohn Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Wer will das ?
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

Alfons hat geschrieben: 13. Sep 2025, 11:46 @AndyO
Minijobs sind immer möglich, auch als aktiver Beamter.

Jobs außerhalb von Niedriglohn Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Wer will das ?
So ist es. Minijob sogar besoldungs-/pensionsunschädlich. Selbst das Konkurenzverbot ist gefallen. Teilzeitbeschäftigte kann der Minijob verweigert werden wenn die Stundenzahl in keinem Verhältnis zur Haupttätigkeit steht. Ebenso bei hohen Krankenständen oder Teildienstfähigkeit. Das sind dann aber individuelle Betrachtungen.
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
habe gerade mit dem BR gesprochen. Der ER soll nicht so richtig zünden.
Bis jetzt haben erst 36 Beamte den ER in Anspruch genommen.
Und das bei 700 Stellen. Jetzt soll angeblich Druck aufgebaut werden.

Gruß
Iltisschnurri
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Pipapo »

Iltisschnurri hat geschrieben: 16. Sep 2025, 07:45 Servus,
habe gerade mit dem BR gesprochen. Der ER soll nicht so richtig zünden.
Bis jetzt haben erst 36 Beamte den ER in Anspruch genommen.
Und das bei 700 Stellen. Jetzt soll angeblich Druck aufgebaut werden.

Gruß
Iltisschnurri
Komisch. Mir hat ein Kollege, der mit dem Thema chte Befassung hat gesagt, dass bis gestern gut 500 Anträge eingegangen sind.
Die 36 beziehen sich wohl nur auf einen Betrieb.
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
hast Recht, ist in unserem Betrieb. Aber trotzdem soll Druck aufgebaut werden.

Gruß
iltisschnurri
oldMan66
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von oldMan66 »

Welcher von unseren Betrieben will jetzt Druck aufbauen?
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Anfangs dachte ich, die 700 Anträge reichen nicht für 2025.
Ich denke aber, dass schon viele, die im ersten Halbjahr 55 wurden, die ATZ gestartet haben, weil eine Verlängerung des ER da als utopisch bezeichnet wurde. Anträge kommen hauptsächlich von Kollegen, die im 2. Halbjahr dann 55 werden. Der Anteil derjenigen, die schon länger 56+x sind, dürfte eher gering sein.
Dazu gibt es Kollegen, die noch gar nicht in Ruhestand gehen wollen oder es sich nicht leisten können. Wenn man das alles heranzieht, sind die 400 vielleicht doch ganz realistisch.
Für nächstes Jahr soll es glaube ich 1700 Plätze geben, dann können sich diejenigen freuen, die den ER in Anspruch nehmen wollen. Da wird dann auch ein Abteilungsleiter/Teamleiter keinen betriebsbedingten Einspruch mehr einlegen können, wenn von ganz oben der Druck kommt.
Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Ich wundere mich nicht. Diejenigen die noch hier sind gut bezahlte Beamte die das Glück hatten sich bis zum Abteilungsleiter beurlauben zu lassen. Auch bei Telekom gibt es eben das Peters Prinzip. Die gut bezahlten Mitarbeiter wissen wie man Sitzfleisch ansetzt . Der Rest will nur noch weg. Und ja die sind alle weg außer Jahrgang 1970 und jünger….
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

Und PTI ist ja nach wie vor aussen vor. Da haben viele ATZ abgeschlossen. Kann mich noch erinnern das es 2006 eine "Amnestie" für die ATZ'ler gab und die in den ER wechseln konnten. Also so groß scheint die Not noch nicht zu sein.
Fernmeldeamt86
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Fernmeldeamt86 »

Hallo Derrick, hallo Itschnurri,
zuerst einmal ein dickes Dankeschön für eure informative Unterstützung!!!!! Wirklich top!!!! (Auch von den anderen Kollegen/innen)!!! Ich bin seit rund 16 Jahren in Abordnungen zu verschiedensten Behörden und würde ohne diese Plattform hier, komplett abgeschnitten sein. Ich habe mal eine Frage und Bitte für die Zahlen des ER in 2026. Sobald Ihr intern verlässliche Zahlen (sind es wirklich 1700 in 2026) bekommt, könnt ihr diese Info bitte zeitnah hier kommunizieren? Zudem ist es für viele hier (gerade die ewigen externen abgeordneten Kollegen/innen) sehr hilfreich, wenn ihr weiterhin mal eine Feedback aus dem laufenden Betrieb gebt, damit man einschätzen kann, wie hoch die Chance wirklich ist, den ER im kommenden Jahr in Anspruch zu nehmen zu können. Danke und viele Grüße ☺️
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Hallo Fernmeldeamt86,

Die Zahlen sind alle eher so Flurfunk. Die 700 für 2025 wurden ja offiziell von der Telekom genannt. Es kann sein, dass bei den 1700 nicht 2026 sondern die Verlängerung (also 2025+2026) gemeint ist. Konnte mir bisher keiner konkret beantworten und die Telekom hält sich da auch zurück, vielleicht um auch Druck auf die Beamten auszuüben.
Ich vermute fast auch, dass die Unternehmen auch kurzfristig irgendwelche Budgets ändern werden, ja nachdem wie sich die Wirtschaftslage ändert oder wie man mit Automtisierung/KI vorankommt.
Aktuell heisst es ja auch, dass man nur für 25/26 einen ER anstrebt, ob im Hintergrund vielleicht doch noch eine weitere Verlängerung ab 27 diskutiert wird oder da mit dem Finanzministerium gesprochen wird, weiß ja auch keiner. Letztmalige Verlängerung hatten wir ja schon.... :-)
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
also meines Wissens sind die 700 Stellen für den ER für 2025,
für 2026 sollen es dann 1.000 Stellen sein.
Man muß aber immer aufpassen bzgl. den Informationen.
Ich gehe eigentlich immer von der Gesamtzahl aus, unser BR
geht von unserem Betrieb aus,...

Gruß
Iltisschnurri
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

Fernmeldeamt86 hat geschrieben: 19. Sep 2025, 09:48Ich bin seit rund 16 Jahren in Abordnungen zu verschiedensten Behörden und würde ohne diese Plattform hier, komplett abgeschnitten sein.
....
damit man einschätzen kann, wie hoch die Chance wirklich ist, den ER im kommenden Jahr in Anspruch zu nehmen zu können. Danke und viele Grüße ☺️
Gehe mal davon aus, dass du von JOB abgeordnet bist. Wenn du da raus willst musst du vor Ablauf des Beantragungsfensters 6 Monate im internen Einsatz ohne Vermittlungschance sein. Bis wann läuft denn deine Abordnung aktuell? Den Termin musste ich in Absprache mit meinem Vorturner verstreichen lassen. Dann gab es eine passende Kurzzeitverlängerung und 1 Jahr Wartezeit. Gott sei Dank war ich mit dem beantragtem ER hintern Tisch gerutscht und konnte das Jahr daheim absitzen.

Fazit: Ohne Absprache mit dem Vorturner geht nix.
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