Widerspruch gegen Beurteilung

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Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,

ich schätze ja deine Kommentare, aber was hat der Beitrag mit dem Thema hier zu tun???
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Torquemada,

ich schätze ja deine Kommentare, aber was hat der Beitrag mit dem Thema hier zu tun???
Nichts. Bin nur davon ausgegangen, dass Olaf H. hier als Beispiel für einen hochgelobten Blindgänger genannt wurde. Null Leistung, nichts in der Birne und hochgelobt.

Wenn Kollegen allgemein schon 20 Jahre A11 sind und sich als beurlaubte Fritzen seit Jahren mit der Aussicht auf A12 zufrieden geben, spielt Können oder Nichtkönnen keine Rolle.
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Brauner
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Brauner »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Torquemada,

ich schätze ja deine Kommentare, aber was hat der Beitrag mit dem Thema hier zu tun???


Man kann doch mal über Kollegen lästern und zeigen, dass es ganz merkwürdige Gestalten gibt, wo man schon jede Fähigkeit in Zweifel ziehen muß . Die moralischen Ansichten sind mir sowieso unerträglich
, ...


Gab es da nicht diese Telefonfdatenauswertung, womit man ihn gekriegt hat? Ein branchenübliches Expertenwissen hatte der wohl nicht gehabt.

Der Anwalt von Olaf H. kommt da noch auf ganz andere Zusammenhänge, als Jurist, ...
??????????????????

"Drei Jahre", sagt Meister, "mehr nicht." Niemand hätte H. beweisen können, dass es anders war. "Wahrscheinlich hätte H. immer noch seine Familie, weil solch ein Verhalten bei aller Verwerflichkeit ja nachvollziehbar gewesen wäre."
*** Ich hab den Link rausgenommen. a) Ein Anwalt soll "seinen" Mandanten verteidigen, und b) ist das hier wirklich nicht das Thema, Mod ***
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wenn ihr schon über andere lästern wollt, dann macht doch ein eigene Thema auf...

Ist doch ganz einfach:
Neues Thema aufmachen und dann unter diesem Thema die Kommentare abgeben...
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Nun hat man sich auf ein neues Beurteilungsverfahren geeinigt.

- Entkoppelung von COMPASS

- Die Beurteilungen aller aktiven Beamten (egal, wo sie sind) werden vom beamtenrechtlichen Chefchen gemacht (der hierzu ein benanntes Team bei HBS bildet)

- Beförderungen dann im 3. Quartal 2014

Einschränkung ist, dass die ganze Sache systemtechnisch hinhaut.
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Torquemada,

ist ja echt interessant was du da schreibst. Ich sehe hier schon die nächste Klagewelle anrollen. Denn von irgendwo benötigen die Beurteiler wiederum Infos über den zu beurteilenden Beamten wie z.B. Stellungnahmen und die werden dann wieder "harmonisiert" und alles beginnt von vorne.

Gibt es über dieses Thema weitere Informationen die abgerufen werden können. Das wäre echt super.
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Brauner
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Brauner »

Entkoppelung von COMPASS und dazu noch systemtechnisch, das klingt wie offizielle Sprachregelung, wobei man nur vorgibt eine Lösung zu haben.

Tatsächlich ist es eine Flucht, die dann kein Zugeständnis einer Niederlage ist. Wahrscheinlich glauben sie, sie haben eine Chance zu gewinnen und wollen alles so weitermachen wie bisher.

In diesem Sinne erklärt es sich von selbst, warum Sprachregelungen so wichtig sind. Wobei die Kollegen, die es nachplappern, genauso wichtig sind.


Durchschauen es die Beamten im Konzern? Ich nehme an, dass tun sie nicht.

Es geht darum eine unklare Lage zu schaffen, die Verwirrung schafft. Beamte sollen im trüben fischen.

Wenn man sich die Zahlen der Beanstandungsverfahren (wieviele sind es?) anschaut, könnte man doch feststellen, wie wichtig es den Beamten ist, eine akzeptabele Beurteilung zu bekommen. Und ich denke, dass Ihr Euch täuscht, wenn Ihr meint viele Beamte würden diese Beurteilungen widersprechen.

Was jetzt zum Vorteil einiger weniger Beamte werden kann ist, sich bei Bewerbung und Beförderung durchzusetzen. Ich denke mal es wird aber nicht im Klageverfahren entschieden, sondern unter der Hand. Betriebsräte wissen es, sie sind ja in der Mitbestimmung und haben ein Informationsrecht.

Fragen die Betriebsräte nach, wie die Stellenbesetzung erfolgt ist?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

ich bin ja immer wieder erstaunt, wie du an die Zahlen kommst...

Fangen wir mal so an:
Die Mitarbeiter der Deutschen Telekom geben Ihrem AG einen Punktewert von 4 und oftmals weniger...ab ca. 6,5 ist ein normaler Wert, ab ca. 7 ein guter Wert...
Nicht zufrieden waren mit der Beurteilung ca. 85 % - das ist auch ein realistischer Wert, da die Telekom ja fast alle Beurteilungen abgewertet hat, da ja nur die überdurchschnittlichen Beurteilten befördert werden sollten - ist ja so, wenn man nur ca. 2700 Beförderungen zur Verfügung hat - jedenfalls nach dem Gusto der Telekom...

Es gab meines Wissens an die ca. 15000 Einwände gegen die Beurteilung. Dass davon nur 1800 einen Widerspruch eingelegt haben, liegt auch daran, dass so gut wie alle Widersprüche bei der Telekom negativ beschieden werden...

Aber ein zeigt doch, so gut wie alle Klagen hat die Beschäftigten gewonnen, da die Telekom falsche Beurteilungen erstellt hat. Also nur so gut Beurteilungen wie Beförderungsposten da waren...da die Telekom aber dies bei allen Beurteilungen angewendet hat, sind dementsprechend auch alle Beurteilungen rechtswidrig - man muss ja nicht immer klagen, um eine Rechtswidrigkeit an den Tag legen...
Auch ohne eine Klage sind die restlichen Beurteilungen massiv fehlerhaft...das sollte sogar auch dibedupp einsehen...

Denn eins ist klar: So gut wie 100 % der Klagen gegen das Beurteilungsverfahren wurden von der Telekom verloren - jetzt davon auszugehen, dass nur diese Fälle einen rechtswidrigen Hintergrund haben, ist schon sehr gewagt - kann eigentlich nur von einem kommen, der die Vorgehensweise und die Rechtsverdreher mal wieder verteidigen will...
Imhotep
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Imhotep »

Was heißt so gut wie 100%, ich denke die Telekom hat alle Verfahren verloren und aus diesem Grunde auch die Beförderungsrunde 2012 gestoppt und sie wird das Beurteilungsverfahren überarbeiten.
So steht es jedenfalls im Schreiben, welches ich vom Rechtsanwalt diese Woche bekommen habe.
Weiter hat die Telekom sich bereit erklärt, alle Kosten zu übernehmen.
Ist doch mal schön!!! Nicht immer alles gefallen lassen kann ich da nur sagen.
Gruß
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Imhotep,

meines Wissens hat die Telekom auch abschließend alle Verfahren verloren - es gab aber Fälle, bei denen die nächst höhere Gerichtsbarkeit aufgerufen wurde und diese nach meinem letzten Stand noch nicht abgeschlossen waren...
Wenn dies so wäre, hätten aber alle Gericht in der nächsten Instanz gegen die Telekom entschieden, denn die Beurteilungen waren und sind alle rechtswidrig...

Es ist schon traurig, dass die Gerichte mit diesen Klagen die Beurteilungen gerügt haben - und damit ist auch klar, dass alles anderen Beurteilungen natürlich rechtswidrig sind, da diese nach dem gleichen System durchgeführt wurden...

Noch ein kleiner Zusatz an dibedupp:
Natürlich sind alle anderen Beurteilungen demzufolge rechtswidrig, wenn das gesamte Beurteilungssystem der Telekom als rechtswidrig eingestuft wurde...
Daran kann ja überhaupt kein Zweifel bestehen...ich weiß auch nicht, wie du auf die Meinung kommst, dass für alle die nicht geklagt haben, die Beurteilung rechtsmäßig sein soll...

Aber so ist die landläufige Meinung der Telekom und des Personalmanagement: Wir machen keine Fehler - nur die Anderen machen Fehler...und wenn wir mal Fehler machen, schieben wir diese einfach auf die Anderen...
Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

dibedupp hat geschrieben:
Brauner hat geschrieben: .....Wenn man sich die Zahlen der Beanstandungsverfahren (wieviele sind es?) anschaut, könnte man doch feststellen, wie wichtig es den Beamten ist, eine akzeptabele Beurteilung zu bekommen. Und ich denke, dass Ihr Euch täuscht, wenn Ihr meint viele Beamte würden diese Beurteilungen widersprechen......?
Es hat ca. 1.800 Widersprüche bei rund 40.000 Beurteilungen gegeben, also etwa 4,5 %. Und ich glaube ca. 200-300 Klagen.


Hallo Didedupp,

also ich habe es auch so gelesen, dass du wegen der geringen Widersprüche und Klagen die Telekom im Recht siehst.
Dann erklär uns doch einmal, was wolltest du denn mit dieser Ausssage uns mitteilen?
Ich gehe davon aus, dass du uns mitteilen wolltest, dass eben nur ein geringer Teil der 40.000 Beamten - also 1800 - einen Widerspruch
eingelegt haben, weil diese gemeint haben, dass die Beurteilungen nicht rechtmäßig sind - und dann schreibst du noch, dass es nur 200-300 Klagen gab.

Vor allen Dingen kennst du nicht die Zahlen, bei denen die Beurteilungen im Beanstandungsverfahren (also kein Widerspruchsverfahren) waren - und
genau das hat Brauner in seinem Beitrag geschrieben.
Dann sag uns doch bitte einmal, was dein Hinweis auf 1800 Widersprüche bei 40.000 Beurteilungen und 200 - 300 Klagen bewirken sollte.

Wir kennen alle deine Einstellung von einigen Usern, wenn hier der AG kritisiert wird - auch kennen wir deren Einstellung, wenn hier mit deren oftmals
waghalsigen Theorien Stimmung für die Telekom gemacht wird.
Dann solltest du bzw. einige Andere aber auch einmal Aufnahmefähig für Kritik sein.

Hier gilt aber wieder das gleiche Muster wie bei der Telekom - wir haben alles richtig gemacht...auch die Beurteilungsrunde war rechtlich einwandfrei .
Was können wir denn dafür, dass die Gerichte das anders sehen - und die verdammten Beamten, wie können die denn unverschämterweise gegen den
Dienstherrn klagen ???
Wenn wir solche Verhältnisse wie aktuell in der Türkei hätten, würde ich mich nicht wundern...aber gottlob gibt es viele viele Beamte, die anders denken
als der Dienstherr und als einige User hier.

Einen schönen Abend
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also ich kann dir mindestens 25 Beanstandungsverfahren bei einer Org.-Einheit von ca. 75 Beamten nennen...
Dazu haben nochmals von diesen 75 Beamten insgesamt 7 Beamte (ohne Beanstandungsverfahren - es kann jeder auch ohne dieses Beanstadungsverfahren Widerspruch einlegen) sofort Widerspruch eingelegt und alle 7 Beamten haben geklagt...und alle 7 Beamten haben die Klage gewonnen...

Eine krachende Niederlage für die Telekom...

Mal wieder typisch wie du hier Behauptungen für die ganze Republik aufstellst...ich meine jetzt, dass überhaupt keine Beanstandungsverfahren durchgeführt wurden...

Ich und viele andere User haben dich - oder sollte ich sagen euch - längst durchschaut...ein wenig Propaganda für die Telekom, hier mal ein Zückerchen - aber sonst immer auf die Beamten drauf...das kennen wir bereits von vielen Verfahren und von der Vorgehensweise der Telekom...
Und das kennen wir auch von dibedupp...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also ich kann dir von meinem Beurteilungsverfahren schreiben - ich habe das Beanstandungsverfahren durchlaufen...
Habe dann nach erfolglosem Beanstandungsverfahren Widerspruch eingeleitet - und dann Klage eingereicht - bin bei der VCS...

So - jetzt kannst du mich gerne per PN anschreiben, gib mal deine Adressdaten an und ich sende dir die Schreiben und Antworten des Beanstandungsverfahren, den ablehenden Widerspruchsbescheid und die Klage gerne zu...

Jetzt bist du am Zug...du hast ja behauptet, dass es KEINE Beanstandungsverfahren bei der gesamten Deutschen Telekom gibt...ich kann dir in meinem Fall mindestens einen kompletten Vorgang nennen und kann den Beweis antreten...
Bin mal gespannt auf deine Antwort - oder einfach per PN mal die Daten von dir mitteilen, dann kann ich dir alles vorlegen...natürlich nur von meinem Beurteilungsverfahren...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,
das sind mir die Richtigen...ich biete dir an, über PN den Kontakt aufzunehmen und dir alles darzulegen und zu beweisen, und du traust dich nicht.
Kannst mir auch eine Handy-Nr. oder sonstiges anrufen, damit ich weiß mit wem ich es zu tun habe - ich habe nichts zu verbergen.

Also wenn du Beweise willst, dann kannst du auf meine Angebot bezüglich der Kontaktaufnahme über PN eingehen - das ist doch ein faires Angebot.
Ich gebe dann auch meine Daten preis - warum soll das jetzt so ungewöhlich sein...
Ich habe schon mit einigen über PN persönlichen Kontakt aufgenommen und das hat sehr sehr gut funktioniert - das ist dann auch nicht immer so
anonym und man kann auch sein Wissen mit dem Gegenüber austauschen und mit Argumenten seinen Standpunkt vertreten...

Also nochmals die Aufforderung an dich:
Nehm einfach mal über PN Kontakt mit mir auf und dann können auf gleicher Ebene sprechen...
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Brauner
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Brauner »

Rechtlerin hat geschrieben:
dibedupp hat geschrieben:
Vor allen Dingen kennst du nicht die Zahlen, bei denen die Beurteilungen im Beanstandungsverfahren (also kein Widerspruchsverfahren) waren - und
genau das hat Brauner in seinem Beitrag geschrieben.
Dann sag uns doch bitte einmal, was dein Hinweis auf 1800 Widersprüche bei 40.000 Beurteilungen und 200 - 300 Klagen bewirken sollte.
.....
Das ist ein Grund für mich,
Selbstkritik zu üben. Und über persönliche Erfahrungen zu bereichten.

Eigentlich zeigt es, dass ich nicht auf den neuesten Stand bin. Warum möchte ich nicht näher ausführen.

Ich habe häufig ein Beanstandungsverfahren gegen die Beurteilung gehabt, bei der eine paritätische Kommission entschieden hat. Nach Abschluss der Beanstandungsverfahren habe ich nie geklagt.

Damals hätte ich die Zahl der Beanstandungsverfahren bei 1 - 2 % geschätzt. Klagen gab es nicht in meinem persönlichen Umfeld.

Auffällig war es, dass ab dem 2 Beanstandungsverfahren, es kein Gespräch mit dem nächst höheren Vorgesetzten gab, dh. Vorgesetzter des Abteilungsleiters.
Die Personalleiterin konnte mir nie beantworten, warum das Beanstandungsverfahren nie nach vorgegebenen Regeln durchgeführt wurde.
Es hat sie auch nie interessiert, wenn ich aus dem Beurteilungshandbuch zitiert habe. Über Verfahrensfehler wurde nie entschieden, es sollte ausschließlich über Beurteilungspunkte gesprochen werden.

Ein gravierender Verfahrensfehler war es, dass die Unterzeichner nicht Vorgesetzte waren. Nach den Regeln des Beurteilungshandbuches sollte der Gruppenleiter und der Abteilungsleiter unterschreiben.

Von einer Veranstaltung mit Gruppenleitern ua habe ich gehört, wo der Vorsitzende der paritätischen Kommission berichtet hat, was Vorgesetzte meinen, wer beurteilen sollte. In einem Fall ist die Aufgabe - einen Mitarbeiter- zu beurteilen an Teamleiter deligiert worden, der Teamleiter deligierte allerdings dann auch weiter, wodurch man insgesamt mit vorhergehenden Beurteilungen ein halbes Duzent Unterschriften hatte. Und DAS ohne dass sich Führungsbeziehungen Gruppenleiter/Abteilungsleiter laut Organigramme geändert haben.

Ich muß aber dazu schreiben, dass ENTWÜRFE der Organigramme eigentlich von jedem geschrieben worden sind. Der letzte Abteilungsleiter dort meinte mal, (wörtlich) " ich habe mich gewundert welche Führungsstrukturen ich vorgefunden habe".

Viele wundern sich heute noch.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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