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Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 20. Aug 2014, 09:17
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben:oder der Bundesrepublik Deutschland zu tragen ist
Meinst du, dass der Verwaltungsaufwand beim Zoll nicht von der Bundesrepublik Deutschland getragen wird?
Ich denke mal, dass der Verwaltungsaufwand erhoben wird, wenn ein Versicherter seinen Beamtenstatus aufgibt.
Nee...damit sind die Pensionäre gemeint. Ruf einfach bei der Postbeamtenkrankenkasse an.
Hinweis: Wer zum Zoll wechselt, muss der Postbeamtenkrankenkasse mitteilen, dass er dort Mitgleid bleiben will !! Siehe Satzung.
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 4. Feb 2015, 17:07
von ulsna
zum 01.04. darf ich mich von der Telekom verabschieden, schrieb mir heute meine "Vivento"-Betreuerin
bin gespannt, ob ich bis dahin noch meine Beurteilung bekomme.....
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 27. Mär 2015, 17:00
von huhn68
Weiß jemand, ob man sich zu dem bestimmten Zeitpunkt versetzen lassen muss?
Hat jemand das Gegenteil praktiziert und dem ganzen widersprochen? Was passiert dann?
Wird die Abordnung direkt beendet? Kann man verlangen (oder auch den Wunsch äußern) die Abordnungsfrist bis zum Schluss auszunutzen?
Danke für Eure Meinungen und Infos
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 27. Mär 2015, 18:10
von Torquemada
huhn68 hat geschrieben:Weiß jemand, ob man sich zu dem bestimmten Zeitpunkt versetzen lassen muss?
Hat jemand das Gegenteil praktiziert und dem ganzen widersprochen? Was passiert dann?
Wird die Abordnung direkt beendet? Kann man verlangen (oder auch den Wunsch äußern) die Abordnungsfrist bis zum Schluss auszunutzen?
Danke für Eure Meinungen und Infos
Hintergrund aus dem Zoll-Unterforum ist doch, dass du eigentlich bis 31.12.2015 zum Zoll abgeordnet bist und nun mehr oder weniger "freiwillig" deiner Versetzung schon zum 01.April zugestimmt hast. Nachdem du nun dort große Probleme im Umfeld hast, willst du nicht mehr zum 01.April versetzt werden.
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 28. Mär 2015, 13:25
von Telekomkati
hast du Zustimmung zur Versetzung gegeben? Man kann die Abordnung jederzeit wiederrufen. Sollte man der Versetzung zum Datum das die aufnehmende Behörde benennt, nicht annehmen, wird man in den meisten Fällen zu vivento zurückgeschickt, dies bedeutet VCs.
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 28. Mär 2015, 15:04
von huhn68
Ich habe vor Wochen meine Zustimmung gegeben. Vor 5 Wochen hieß es aber auch noch, dass man sich um mich "kümmern" wird und mir einen neuen Arbeitsplatz besorgt.
Vor 2 Tagen nun wurde diese Zusage widerrufen, ich soll an der Stelle bleiben, die mir Probleme bereitet und in 3 Tagen bin ich komplett mit allem drum und dran versetzt.
Die Widerrufsfrist endet jedoch erst in knapp 14 Tagen, von daher müsste ich noch Zeit haben.
Ich habe aber Skrupel das Ganze durchzuziehen, weil schon soviele Leute mit dem Thema beschäftigt waren: neues Kindergeld beantragt, PBeaKK verständigt, meine erste Gehaltabrechnung müsste dieser Tage vom Zoll kommen etc. Kann das gut gehen??? Oder muss mir das - Entschuldigung - Scheiß egal sein????
Kati, hast PN
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 28. Mär 2015, 18:23
von Torquemada
huhn68 hat geschrieben:
Ich habe aber Skrupel das Ganze durchzuziehen, weil schon soviele Leute mit dem Thema beschäftigt waren: neues Kindergeld beantragt, PBeaKK verständigt, meine erste Gehaltabrechnung müsste dieser Tage vom Zoll kommen etc. Kann das gut gehen??? Oder muss mir das - Entschuldigung - Scheiß egal sein????
Tja....bevor du beim Zoll draufgehst (so schilderst du es ja), dann lieber Notbremse, oder?
Re: Abordnungen zum Hauptzollamt
Verfasst: 13. Jun 2015, 22:21
von Roadster
Ende Juni sollen Bundesweit ca.250 Dienstposten im Bereich Vollstreckung KFZ Steuer/Maut
ausgeschrieben werden.
Besetzung zum 01.10.15
Weiss jemand etwas ?