Widerspruch gegen Beurteilung

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Roadster
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Alle die geklagt haben.

Gruß Roadster
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Nicht nur die geklagt haben, haben gewonnen - es haben alle Beschäftigte gewonnen...
Aber naive Leute können meinen, dass man rechtwidriges Verhalten dulden soll, damit rechtwidrige Beförderungen durchgeführt werden können...

Glaubt denn einer hier, dass ein Beamter bei der VCS im dem Abschiebebahnhof eine realistische Change auf eine Beförderung hat - wo bei ich jetzt ganz vergessen habe,
dass alle mit A7 und A8 ja sowieso schon höherwertige Tätigkeiten nach A9 verrichten...
Mein die Telekom denn eigentlich, dass wir alle dumm sind oder meint die Telekom, dass sie uns für dumm verkaufen kann - aber so dumm sind dann die Beamten doch nicht...

Naiv vielleicht, weil man manchmal geneigt ist, diesem Geschwafel glauben zu schenken - bis die Realität uns einholt und wir dann eben klagen müssen...
Denn warum sind alle (auch wirklich alle) Widersprüche abgelehnt worden - kein einziger Widerspruch ist von der Telekom auch nur annähernd anerkannt worden...somit muss man halt klagen...

Das gleiche Desaster wird die Telekom übrigens bei der alterdiskriminierenden Besoldung erleben...nur so am Rande :twisted:
Isie
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Isie »

Es scheint doch immer der Aktionär zu gewinnen. Beim Weihnachtsgeld gewinnt die Telekom, bei den Beurteilungseinsprüchen die Beamten. Ergebnis in beiden Fällen, es gibt kein Geld, Telekom spart.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Warum müssen denn Beschäftigte gegen eine rechtswidrige Beurteilung überhaupt klagen - eine Beurteilung ist objektiv sehr schwierig zu gestalten, dass weiß jeder...

Aber wenn nur so viele gute Beurteilungen geschrieben werden, wie Beförderungsposten da sind, dann kann jedem doch klar sein, dass diese Beurteilungen nur rechtswidrig
sein können...
Denn dann entscheidet nicht die Leistung sondern dann entscheidet der Vorgesetzte, ob gute oder schleche Beschäftigte im Bereich sind...
Wenn bei 100 Mitarbeiter eine Beförderung bei 5 Mitarbeiter durchgeführt werden kann, sind nach dieser Maßgabe auch nur fünf gute Mitarbeiter im Betrieb...

Wo kommen wir denn da hin...da krankt es im System.

Und wenn dann die Telekom vor der Beurteilung auch noch die Möglichkeit eines Widerspruchs verhindern will, kann man davon ausgehen, dass dieses rechtswidrige Verhalten
auch bereits geplant war...
Wer kommt eigentlich für diese Verschwendung von Kosten der Gerichtsprozesse und Bindung von Personal auf...?
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Telekom hatte vor der Beurteilungsrunde die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die Widerspruchsmöglichkeit einzuschränken bzw. ganz aufzuheben, um eine zügige Gewährleistung der Beförderungen durchführen zu können...
Das war aber am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es ging in erster Linie um den internen Beanstandungsprozess (Widerspruch gegen die Beurteilung), der auf Grund des Zeitdrucks ausgesetzt werden sollte...

Das heißt aber im Umkehrschluss, dass jeder der mit der Beurteilung nicht einverstanden war, ohne rechtsmittelfähigen Bescheid (auf den man sich dann hätte
berufen können) ins Blaue hinein klagen musste...typisch Telekom nach dem Motto:
Wenn dir das nicht gefällt, klag doch einfach - die Ergebnisse der durchgeführten Klagen sprechen aber dann auch Bände...
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Es ging in erster Linie um den internen Beanstandungsprozess (Widerspruch gegen die Beurteilung), der auf Grund des Zeitdrucks ausgesetzt werden sollte...

Das heißt aber im Umkehrschluss, dass jeder der mit der Beurteilung nicht einverstanden war, ohne rechtsmittelfähigen Bescheid (auf den man sich dann hätte
berufen können) ins Blaue hinein klagen musste...typisch Telekom nach dem Motto:
Wenn dir das nicht gefällt, klag doch einfach - die Ergebnisse der durchgeführten Klagen sprechen aber dann auch Bände...

Du schmeisst da etwas durcheinander:

das "normale" Beanstandungsverfahren", dass nichts mit einem beamtenrechtlichen Widerspruch zu tun hat, sollte nicht stattfinden bzw. hat nicht stattgefunden. Wegen der Zeit. Natürlich ist gegen eine Beurteilung immer Widerspruch möglich. Die Konsequenzen sieht die Telekom ja jetzt deutlich. Ein Stab von hochbezahlten "Experten" hat mit Hilfe externen, teurer juristischer Beratung UND mit dem klaren Einverständnis des Bundesfinanzministeriums die Sache durchgezogen. Eine Pleite ist die Folge.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
stimmt...Widerspruch ist immer möglich...Es handelt sich bei einer Beurteilung zwar nicht um einen Verwaltungsakt, aber auch ohne Beanstandungsverfahren ist ein Widerspruch natürlich möglich...

Aber im Regelfall war es bisher so, dass vor einem Widerspruch das Beanstandungsverfahren durchlaufen wurde (nicht musste) - ein Widerspruch war ist ist auch
ohne Beanstandung möglich...
Der Normalfall ist ja, dass ich gegen die (meiner Meinung nach nicht gerechtfertigte) Beurteilung erst einmal das Beanstandungsverfahren durchlaufe - im Regelfal wurde
aber auch hier keine Änderung vorgenommen, und somit musste das Widerspruchsverfahren mit ggf. Klage durchlaufen werden...
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Richtig !!!
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Puh - nochmal Glück gehabt... :)
Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

das Problem bei den gewonnenen Klage ist, dass vermutlich keine Beurteilun geändert wird, jedenfalls nicht von der Punktzahl.
Da werden dann minimale Änderungen vorgenommen, aber nicht in der Punktezahl - dann muss halt nochmals geklagt werden - so einfach ist das.

Ich habe auch auf eine andere Punktezahl geklagt - aber es dauert halt lange beim VG. Wenn es was Neues gibt, werde ich mal wieder berichten.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich hatte ja die Woche mal HBS mit einer Anfrage belästigt hinsichtlich meines Status auf einer Beförderungsliste.
Natürlich kam dabei heraus:
Wer nicht im letzten halben Jahr im Einsatz war, bekommt auch keine Beurteilung (na was, dann müsst eben die letzte gelten).
Wer keine Beurteilung hat, sitzt auch nicht auf der Beförderungsliste. (das würde dann für die PBM und Viventos in Nichtbeschäftigung gelten)
ABER.. auch wer keine HÖHERWERTIGE Tätigkeit ausführt, bekommt keine Beurteilung, die ihn für die Beförderungsliste qualifizieren würde. (Das ist ja nun nach dem OVG-Urteil als blanker Beamtenrechtsschwachsinn bloss gestellt worden).


Allerdings gilt also für alle Nichtbeschäftigten, bzw. ratiobetroffenen Beamten, dass sie gar keine Beförderungsmöglichkeit haben, weil sie -evtl. trotz Klage- keinen Posten/Tätigkeit übertragen bekommen. Schon gar nicht im Konzern.
Dazu kommt noch erschwerend, so von einem Kollegen beschrieben, dass man als von Vivento in eine GmbH zugewiesener Beamter zwar von der GmbH beurteilt wird, diese Beurteilung aber nur als Beurteilungsbeitrag gilt und vom eigentlichen Dienstherrnbefugten (eine Tochter-GmbH hat keine Dienstherrenbefugnisse) - also Vivento oder PBM - die endgültige Beurteilung ausgestellt wird.
Die wird in der Regel an die Vivento-Gegebenheiten angepasst (das Beförderungskontingent ist natürlich eigentlich nur für die Stammkräfte von Vivento und PBM gedacht), also soweit runter-"harmonisiert", dass die Beurteilung auf jeden Fall nicht mehr beförderungswürdig ausfällt.

Es nützt einem also deshalb nichts, per Zuweisung von PBM oder Vivento in einen regulären Betrieb zu kommen, da man nicht dorthin beurlaubt wird und auch nicht in den Betrieb eingegliedert wird. Und nur dort mit seiner Leistung und Beurteilung um eine Beförderung konkurriert.

Das ganze System ist also darauf angelegt, dass eigentlich alle Beamte, die keine höherwertige Tätigkeit übertragen bekommen, NIE mehr befördert werden.
Und dass die höherwertigen Aufgaben praktisch nur noch an die gehen, die keine Kritik äußern, immer schön Überstunden machen, die Konzernstrategie voll durchziehen.
Die Leistungen, die für das Unternehmen aber lebenswichtig sind, nämlich die ganz normale Arbeit an den Hotlines, in der Verwaltung, in den Sekretariaten, das alles ist "nicht höherwertig", also nicht beförderungswürdig.

Na - wir werden sehen, wie sie das wieder ändern müssen, wenn die Gerichtsurteile die T dazu zwingt. Vielleicht hat ja auch ver.di mal aus diesem Desaster gelernt. Man muss ja nicht zwangsweise als Gesamt- und Konzernbetriebsratsmacht jedem Sch**ss zustimmen, oder Betriebsvereinbarungen abschliessen, die die Beamten benachteiligen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

wenn das so ist (wäre), dann müßte es aber bei allen VCS´n massenhaft Beförderungen geben - denn die Tätigkeiten sind lt. Dienstherr (siehe Zuweisungsschreiben) alle nach
A9 bewertet und die A9-er arbeiten demnach amtsangemessene Tätigkeit...

Aber bei allen mit A7 und A8 bewerteten Beamten handelt es sich um eine höherwertige Tätigkeit - warum wird aber von denen keiner befördert???

Weil das alles erstunken und erlogen ist - keiner von denen arbeite höherwertig, dann die Arbeiten bei der VCS sind alle unterwertig...aber das interessiert ja anscheinend
keinen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich bin mir nicht sicher, aber ich kann mir vorstellen, dass die VCs´n nicht bzw. nur spärlich berücksichtigt worden...

Mir ist in meiner Zeit nur eine Beförderungen nach A9 mit Zulage bekannt geworden, dass war aber ein Abteilungsleiter
mit guten Kontakten...

Man kann es sich auch denken, dass dort keine bzw. wenige Beförderungen durchgeführt werden, dann diese Beschäftigten
sitzen nicht auf höherwertigen Posten - dass wird nur den (dummen) Beschäftigten mitgeteilt, wenn es um die Zuweisungen
geht...bekanntlich arbeiten ja auch Zeitarbeiter bei den VCS´n, die innerhalb kürzester Zeit angelernt werden bzw. werden
können...

Und wenn es um eine Beförderung geht, kommen diese Mitarbeiter der VCS nicht in den Pool der möglichen Beförderungen,
da von diesen ja keine höherwertige Tätigkeit durchgeführt wird - aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn
hier einer Beschäftigte kennt, die bei der VCS befördert wurden...aber bitte jetzt keine Leiter als Nachweis nennen, denn
die haben einen Sonderstatus...
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Doch es gibt auch VCS-Beförderungen. ALLERDINGS sind das meistens DIE Kollegen, die in ihrer Alt-NL noch einen Beförderungsposten ergattert hatten, also auf einem höherwertigen Posten bereits saßen oder in der GmbH höherwertig beschäftigt waren, bis sie durch die Unbilden von Umstrukturierungen in der Viventovermittlung - und bei VCS - landeten. Die SAßEN also schon auf der Beförderungsliste, als sie zu VCS kamen. Ja, die gab es. Ähnliches auch bei zur BA mit abgeordneten Beamten geschehen.
Die HATTEN schon ihren Listenplatz auf der Beförderungsliste.

Nach der derzeitigen Lesart gibt es aber nur eine überdurchschnittliche Beurteilung, wenn man auch höherwertige Tätigkeiten MACHT. Bei einer BAndbreitenbewertung von A7-A9 oder auch mit der Bewertungsangabe A9-Posten... ja, der Posten mag mit oder bis A9 bewertet sein, bedeutet aber nicht zwangsweise, dass man dann auch Tätigkeiten nach A9 erledigen darf. In der Regel ist die Einstufung für die echten Leih- und Zeitarbeiter irgendwo T1/T2. Also wird die Beurteilung nur Durchschnitt sein und damit wird man derzeit eben nicht befördert.

Natürlich gab es bei VCS auch andere Beförderungen. Es gibt ja dort auch Teamleiter und Stammkräfte. Würde sich tatsächlich ein zugewiesener Transfermitarbeiter A7/T3 zum Teamleiterjob verleiten lassen (T4 oder T5), dann könnte es sein, dass er auch befördert wird, weil er dann tatsächlich höherwertige Aufgaben erfüllt.
Oder man lässt sich dorthin beurlauben, macht als grundsätzlich A8 einen Job dort nach T6 oder T7 - vielleicht als Reportingkraft, dann würde man auch auf der Beförderungsliste landen. Einzelfälle.

Die T kann also nachweisen, dass es auch bei VCS Beförderungen gab und gibt.
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