Jammannn... alle sind "unverschuldet" dienstunfähig. Außer man hätte selbst versucht, sich "von der Brücke zu stürzen" und überlebt.
Es gilt der Tag der letzten Beförderung + 2 Jahre.
Deshalb ist es u. a. auch so wichtig, dass die Beförderungsurkunde dem Beamten spätestens am Tag der Beförderung auch richtig datiert ausgehändigt wird. Weil ab da zählt es.
Welche Besoldungsgruppe bei Dienstunfähigkeit?
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Re: Welche Besoldungsgruppe bei Dienstunfähigkeit?
Ich glaube er meint damit eher einen qualifizierten DienstunfallBundesfreiwild hat geschrieben:Jammannn... alle sind "unverschuldet" dienstunfähig. Außer man hätte selbst versucht, sich "von der Brücke zu stürzen" und überlebt.
....

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Re: Welche Besoldungsgruppe bei Dienstunfähigkeit?
Auch dann.
Der einzige Unterschied ist, dass man bei einem offiziell als Dienstunfall gemeldeten und bescheinigten Unfall, der die DDU verursacht hat, also bei einer Beschädiggung im Dienst, ohne Abzüge - also mit den bereits erworbenen Pensionsansprüchen - in die DDU gehen kann.
Das letzte Amt muss mindestens 2 Jahre übertragen worden sein, damit es für die Pensionsansprüche zählt.
Der einzige Unterschied ist, dass man bei einem offiziell als Dienstunfall gemeldeten und bescheinigten Unfall, der die DDU verursacht hat, also bei einer Beschädiggung im Dienst, ohne Abzüge - also mit den bereits erworbenen Pensionsansprüchen - in die DDU gehen kann.
Das letzte Amt muss mindestens 2 Jahre übertragen worden sein, damit es für die Pensionsansprüche zählt.