reichen meine Noten ?
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Re: reichen meine Noten ?
Finde interessant, wie du als 12.Klässler hier argumentativ in ein Thema einsteigst, dass dich vermutlich gar nicht betrifft.
Tip: Bewerbe dich einfach mutig und du bekommst eine Antwort. Alles Graben nach irgendwelchen Sondervorschriften ist Zeitvergeudung.
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Re: reichen meine Noten ?
M. E. habe einige Verwaltungsgerichte die Mindestgröße für bestimmte Berufe bestätigt. Ich finde es zwar auch fragwürdig, alleine schon aus Gründen der Objektivität und Operationalisierung des Größenwertes. Jedoch wurden die einheitliche Mindestgröße von 1,63 Meter für Polizisten in Nordrhein-Westfalen laut Gerichtsurteil als rechtsgültig erklärt (bspw.VwG Düsseldorf - Aktenzeichen 2 K 766/18)!Schmutziger Harald hat geschrieben: ↑1. Sep 2018, 15:07Die Regelung der Mindestgröße 1,60 m wurde gerichtlich als rechtswidrig eingestuft ?Torquemada hat geschrieben: ↑31. Aug 2018, 23:26 Bei denen steht viel...auch die inzwischen als rechtswidrig abgeurteilte Größe von 1,60 m....Nachfragen...und fertig....
@Torquemada: Hast Du dazu ein Aktenzeichen ?
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Re: reichen meine Noten ?
Dort wo der Normgeber die 1,60 m Mindestgröße-BW festgelegt hat, hat er auch den threadgegenständlichen Rechenweg vorgegeben.Torquemada hat geschrieben: ↑1. Sep 2018, 15:27 Finde interessant, wie du als 12.Klässler hier argumentativ in ein Thema einsteigst, dass dich vermutlich gar nicht betrifft.
Kennt man ein landesspezifisches Urteil, das sich mit der Mindestgröße beschäftigt, findet man unter Umständen auch Quellen.
Für die Mutprobe ist ja noch etwas Zeit. Bewerbungsschluss ist der 30.09.
Besten Dank. Aber das habe ich oben bereits geschrieben.
- Bananen-Willi
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Re: reichen meine Noten ?
Der erste Schritt für eine Bewerbung bei der Polizei sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Einstellungsberater dort sein. Der wird dir im Regelfall ohnehin erst raten, ein augenärzliches Attest beizubringen. Fällst du da wegen zu schlechter Werte oder Farbfehlsicht aus den Vorgaben für die Polizeidienstfähigkeit, brauchste dich gar nicht zu bewerben.
Größenvorgaben sind wie bereits oben geschrieben nur geschlechterspezifisch unzulässig, allgemeine Vorgaben müssen lediglich schlüssig begründet sein.
Wenn bei der Bundeswehr beispielsweise im protokollarischen Dienst ("Garde") auch Gardemaß verlangt wird und ein U-Boot-Fahrer nicht 2,10 groß sein darf, gibts dafür triftige Gründe. Wenn eine Polizei die Größenangaben ausschließlich dazu nutzt, den Frauenanteil zu begrenzen, eben nicht.
Größenvorgaben sind wie bereits oben geschrieben nur geschlechterspezifisch unzulässig, allgemeine Vorgaben müssen lediglich schlüssig begründet sein.
Wenn bei der Bundeswehr beispielsweise im protokollarischen Dienst ("Garde") auch Gardemaß verlangt wird und ein U-Boot-Fahrer nicht 2,10 groß sein darf, gibts dafür triftige Gründe. Wenn eine Polizei die Größenangaben ausschließlich dazu nutzt, den Frauenanteil zu begrenzen, eben nicht.
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Re: reichen meine Noten ?
Die baden-württembergische Hochschule der Polizei hat eine "Satzung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg über
die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte zum Zugang zum Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst" erlassen.
In der steht in § 7 Abs.2
"Nach Abschluss der mündlichen Prüfung stellt die Prüfungsbehörde für jeden Prüfling den auf die erste Dezimale berechneten Gesamtnotendurchschnitt fest. Dieser ergibt sich aus dem auf die erste Dezimale berechneten Durchschnitt der Einzelnoten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung; es wird nicht gerundet."
https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol ... _Quali.pdf
Ich vermute einmal (Achtung: Glaskugelmodus) dass die von mir gesuchten Regelungen (soweit möglich) identisch sind.
Lediglich der Punktemodus der gymnasialen Oberstufe muß extra übersetzt werden.
die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte zum Zugang zum Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst" erlassen.
In der steht in § 7 Abs.2
"Nach Abschluss der mündlichen Prüfung stellt die Prüfungsbehörde für jeden Prüfling den auf die erste Dezimale berechneten Gesamtnotendurchschnitt fest. Dieser ergibt sich aus dem auf die erste Dezimale berechneten Durchschnitt der Einzelnoten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung; es wird nicht gerundet."
https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol ... _Quali.pdf
Ich vermute einmal (Achtung: Glaskugelmodus) dass die von mir gesuchten Regelungen (soweit möglich) identisch sind.
Lediglich der Punktemodus der gymnasialen Oberstufe muß extra übersetzt werden.
Re: reichen meine Noten ?
Hei,
https://nachwuchswerbung.polizei-bw.de/web/#home
Hier findest du für jeden Standort, der für dich in Frage kommt den zuständigen Einstellungsberater. Was bringt es dir wenn wir alle spekulieren?
Ruf bei deinem Berater an und frage nach. Dafür wird der gute Mann oder die Frau bezahlt.
Es gibt allerdings im gehobenen Dienst vermutlich weit mehr Bewerber als freie Stellen - von daher zählen zuerst mal die Noten. Die Alternative: mittlerer Dienst und dann im 2. Gang den Aufstieg. v.g.
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Es gibt allerdings im gehobenen Dienst vermutlich weit mehr Bewerber als freie Stellen - von daher zählen zuerst mal die Noten. Die Alternative: mittlerer Dienst und dann im 2. Gang den Aufstieg. v.g.
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Re: reichen meine Noten ?
Die Verwaltungsvorschrift, in der die Rechenregeln geregelt sind, ist die "Richtlinie für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Einstellung in den gehobenen und mittleren Polizeivollzugsdienst in Baden-Württemberg".
In ihr ist wohl in Ziffer 1.4 geregelt, wie der Notendurchschnitt von Zeugnissen zu berechnen ist, die nicht explizit einen Notendurchschnitt ausweisen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... c.norm=all (insb. Rn. 16)
@connigra: Vielleicht hat ja ein Kollege der hier mitliest Zugriff auf die Verwaltungsvorschrift und kann den Inhalt der Ziffer 1.4 posten. Bei der Polizei müsste es doch ein Intranet geben wo solche Verwaltungsvorschriften abgelegt sind.
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Re: reichen meine Noten ?
Hast jetzt ja noch eine Woche Ferien. Zeit, um den Einstellungsberater zu kontaktieren.