Kann mir jemand hier sagen, wie ich das bei mir in meinem Fall berechnen kann? Habe vor der Verbeamtung 10 Jahre in die DRV Bund lückenlos eingezahlt, mein Ruhegehaltssatz bei DDU müsste nach meiner Berechnung mit dem Heydorn-Pensionsrechner im Netz bei circa 48% liegen, würde das nun heißen, dass sich mein Ruhegehalt vorübergehend dann auf 58% erhöht bis zum 67.LJ (offizieller Renteneintritt)? Ich verstehe nicht, wie ich die Jahre, die ich in die DRV eingezahlt habe, hier genau einrechnen kann bzgl. Erhöhung Ruhegehalts? Danke (bin extrem schlecht in Mathe)Gertrud1927 hat geschrieben: ↑17. Okt 2017, 21:20 Hallo. Ich denke es ging dem Fragesteller nur um die dauerhafte Einbeziehung der Zeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit die vor Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegt wurden.
In 14a werden bei DDU nur vorübergehend Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Renteneintritt berücksichtigt wenn auch noch andere Voraussetzungen vorliegen.
