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Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 20. Aug 2015, 11:30
von Torquemada
ramos96 hat geschrieben:
Die Beitragerstellerin in diesem Thread müßte dann doch nach diesem Beispiel eigentlich mehr kriegen...!?
Die Kollegin hatte 1991 ihren Dienst begonnen (AssAw ?) Du kennst ihr Alter und damit die Zurechnungszeit bis zum 60.Geburtstag nicht....Erziehungszeiten?
Du kommst mit Einstieg 1986 auf 67,82 Prozent und irgendwie kommst DU eben auf 37,8 Jahre. Bei Postens hast du aber nur 28 Jahre abgehoppelt.
Also gelten die Zeiten ab deinem 17.Lebensjahr und du bist 45 Jahre alt oder du Doppelanrechnungen wegen bestimmter Sonderregelungen.
Und so hat jeder eine andere Lebensgeschichte.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 20. Aug 2015, 11:56
von Herm
@ramos96
< 1654,84 Brutto..! A 7
Die Mindestversorgung beträgt 1569,81 Euro Brutto.
-------------
1654,84 EUR ledig Versorgungsfreibetrag 2015
Die Lohnsteuer beträgt:
121,83 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt:
6,70 Euro
Die Kirchensteuer beträgt:
10,96 Euro
Netto : 1515,35 Eur
Minus Krankenkasse / Verdi (0,5 %) noch abziehen.
PbeaKK 184,91 b (ab50) ohne Zusatzversicherung
Verdi 8,27
1322,17 EUR echtes Netto.
(Abzug Pflegeversicherung fehlt noch)
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 20. Aug 2015, 12:19
von Torquemada
Herm hat geschrieben:@ramos96
< 1654,84 Brutto..! A 7
Die Mindestversorgung beträgt 1569,81 Euro Brutto.
-------------
1654,84 EUR ledig Versorgungsfreibetrag 2015
Die Lohnsteuer beträgt:
121,83 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt:
6,70 Euro
Die Kirchensteuer beträgt:
10,96 Euro
Netto : 1515,35 Eur
Minus Krankenkasse / Verdi (0,5 %) noch abziehen.
PbeaKK 184,91 b (ab50) ohne Zusatzversicherung
Verdi 8,27
1322,17 EUR echtes Netto.
(Abzug Pflegeversicherung fehlt noch)
Bei Austritt aus dem sinnlosen Verdi ist die Pflegeversicherung fast schon drin. (Hinweis: ab 2016 steigt der Zwangsabzugsbetrag für den Bundehaushalt, weil die Pflegeversicherungsbeiträge für gesetzliche Versicherte erhöht werden).
Kirchensteuer ? Er ist vielleicht gar nicht in einer Kirche. Sparen kann man da auch mittels Umzug nach Bayern und Baden-Württemberg.
Wichtig :
Bei dieser Pensionshöhe kann bei der Postbeamtenkrankenkasse von der Gruppe B1 in A gewechselt werden. Spart auch Geld.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 20. Aug 2015, 19:37
von ramos96
Danke für die Antworten..
Dann scheint die Berechnung ja zu stimmen. Aktuell sinds ja sogar noch ein paar Euro mehr.
Das Grundgehalt wurde von Stand 2014 berechnet (2791,45), aktuell aus 2015 sind es sogar 2852,86...!
Der Lohnsteuerrechner vom BMF scheint ja dann richtig zu rechnen.
Erstaunlich finde ich den geringen Unterschied der Lohnsteuer bei Eingabe des Bruttobetrages dort,
in Bezug auf einmal mit/ohne Versorgungsbezüge. Sprich ein Mal aktiv arbeitend, einmal Vorruhestand.
Das sind ja nur ca. 30 Euro Unterschied. Dachte der Unterschied der Lohnsteuer wäre gravierender.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 20. Aug 2015, 20:21
von Torquemada
Nimm mal den Rechner.
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Ist der beste und komfortabel.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 14. Sep 2015, 17:43
von Foxi
Ich nochmal
Nein, keine Erziehungszeiten. Bin 91 als Anwärterin FAssAw oder so ähnlich angefangen und dann durch bis heute, immer Vollzeit. Aktuell sieht es so aus, dass ich so lange wie möglich versuche, durchzuhalten.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 21. Sep 2015, 22:11
von ramos96
Ich muß doch noch mal was fragen...
Mal angenommen die Untersuchung beim Amtsarzt/Postarzt wegen DDU findet z.B. am 15.11.2015 statt,
mit dem Ergebnis das die DDU vollzogen wird. Der Amtsarzt leitet dann alles an die entsprechenden Abteilungen weiter.
Die Zuruhesetzungsurkunde flattert schon am 20.11.15 ins Haus. Dann würde ja das Ruhegehalt ab Dezember 15 gezahlt werden.
Soweit alles klar, aber...
Wenn Mitte November (15.11.15) beim Amtsarzt die DDU festgestellt wurde, hab ich ja eigentlich für November zuviel Lohn bekommen.
Nämlich vom 16.11.15-30.11.15 hätte mir ja ein volles Gehalt (bzw. für den halben Monat, ein halbes "volles") nicht mehr zugestanden..??
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 21. Sep 2015, 22:35
von Torquemada
Es spielt keine Rolle, wann im Monat deine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Gesetzlich ist geregelt, dass du ab dem neuen Monat nach Erhalt der Verfügung deine Pension beziehst.
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 21. Sep 2015, 22:54
von Herm
Ähm...wenn die DDU Untersuchung vorbei ist bekommt man doch erst die
"Ankündigung" zur Zuruhesetzung.
Dagegen kann man Widerspruch erheben oder nicht.(1 Monat Zeit)
Und dann kommt die Zuruhesetzungsurkunde.( Widerspruch möglich)
In der Regel vergehen 3 Monate von der DDU Untersuchung bis zur Pension.
Bis dahin werden volle Bezüge bezahlt.
Oder sehe ich das falsch ?
Re: DDU Versorgungsbezüge - Unklarheit, kann hier jemand hel
Verfasst: 21. Sep 2015, 23:13
von Torquemada
Herm hat geschrieben:Ähm...wenn die DDU Untersuchung vorbei ist bekommt man doch erst die
"Ankündigung" zur Zuruhesetzung.
Dagegen kann man Widerspruch erheben oder nicht.(1 Monat Zeit)
Und dann kommt die Zuruhesetzungsurkunde.( Widerspruch möglich)
In der Regel vergehen 3 Monate von der DDU Untersuchung bis zur Pension.
Bis dahin werden volle Bezüge bezahlt.
Oder sehe ich das falsch ?
Siehst du nicht falsch. Gegen die Ankündigung ist allerdings kein Widerspruch möglich. Du kannst eine Stellungnahme abgeben.